Full text: Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Zweiter Band. (2)

Abschnitt XXXVIII. Kreis-Ordnung für die östlichen Provinzen. 1089 
die Ordnung in der Versammlung. In Behinderungsfällen !) übernimmt der 
dem Dienst= beziehungs weise Lebensalter nach älteste anwesende Kreis-Deputirte 
den Vorsitz. Z„ · · , 
Mit Ausnahme dringender Fälle, in welchen die Frist bis zu drei Tagen 
abgekürzt werden darf, muß die Einladung sämmtlichen Kreistagsabgeordneten 
mindestens 14 Tage vorher zugestellt werden. Gegenstände, die nicht in die 
Einladung zum Kreistage aufgenommen sind, können zwar zur Berathung ge- 
langen, die Fassung eines bindenden Beschlusses über dieselben darf jedoch erst 
auf dem nächsten Kreistage erfolgen. 
Anträge von Kreistagsabgeordneten auf Berathung einzelner Gegenstande 
sind bei dem Landrathe anzubringen und in die Einladung zum nächsten Kreis- 
tage aufzunehmen, insofern sie vor Erlaß der Einladungsschreiben eingehen. 
Der Landrath ist verpflichtet, jährlich wenigstens zwei Kreistage anzuberaumen, 
außerdem aber ist er hierzu berechtigt, so oft es die Geschäfte erfordern. Die 
Zusammenberufung des Kreistages muß erfolgen, sobald dieselbe von einem 
Viertel der Kreistagsabgeordneten oder von dem Kreisausschusse verlangt wird. 
Von einem jeden anzusetzenden Kreistage hat der Landrath dem Regierungs- 
präsidenten unter Einsendung einer Abschrift des Einladungsschreibens Anzeige 
zu machen. 
Abfassung besonderer Propositionen für den Kreistag und Zustellung derselben 
ran die Kreistagsmitglieder. 
§. 119. Soll auf dem Kreistage Beschluß gefaßt werden: 
1. sürr hee- Festsetzung des Abgabenvertheilungsmaßstabes in Gemäßheit 
es S. 12, 
2. — und Minderbelastungen einzelner Kreistheile in Gemäßheit 
es S. 13, 
3. über solche Gegenstände, welche Kreisausgaben nothwendig machen, die 
nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung des Kreises beruhen, 
so ist ein ausführlicher Vorschlag zu dem Beschlusse, welcher über 
a) den Zweck desselben, 
b) die Art der Ausführung, 
c) die Summe der zu verwendenden Kosten, 
d) die Aufbringungsweise 
das Nöthige enthält, von dem Kreisausschusse auszuarbeiten?) und jedem 
Abgeordneten mindestens 14 Tage vor Abhaltung des Kreistages schriftlich 
zuzustellen. Die Frist darf bis zu 3 Tagen abgekürzt werden, wenn einem 
Nothstande vorgebeugt oder abgeholfen werden soll. 
Oeffentlichkeit der Kreistagssitzungen. 
§. 120. Die Sitzungen des Kreistages sind öffentlich:). Für einzelne 
Gegenstände kann durch einen in geheimer Sitzung zu fassenden Beschluß der 
Versammlung die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden. 
Beschlußfähigkeit des Kreistages. 
7 121. Der Kreistag kann nur beschließen, wenn mehr als die Hälfte 
der Mitglieder") anwesend ist. Eine Ausnahme hiervon findet statt, wenn die 
  
  
1) Wenn bei längerer dauernder Behinderung des Landraths von der Regierung 
ein besonderer Kommissarius bestellt worden ist, so steht ihm auch der Vorsitz auf dem 
Kreistage zu, Res. 24. Okt. 1874 (Decker, Kr. O. S. 297). 
2) Der Kreistag darf in Gemäßheit des §. 134 Nr. 1 eine besondere Kommission 
mit Ausarbeitung der Propositionen beauftragen, Res. 28. Juni 1875 (M. Bl. S. 267). 
2s) Als im Herrenhause Bedenken gegen die Oeffentlichkeit auch wegen der 
Kosten für die erforderlichen geeigneten Räumlichkeiten, erhoben wurden, erklärte der 
Regierungs-Kommissarius, daß es sich nicht um eine unbeschränkte Oeffentlichkeit 
handle, daß vielmehr, wie bei den öffentlichen Gerichtsverhandlungen, Einschränkungen, 
welche durch die öffentliche Ordnung und die zur Disposition stehenden Räumlich- 
keiten geboten erscheinen, zulässig sein würden. 
4) Der gesetzlich vorgeschriebenen, E. O. V. XVIII. 48. 
Illing = Kautz, Handbuch II, 7. Aufl. 60
	        
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