Full text: Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Zweiter Band. (2)

1244 Abschnitt XL. Reglement für die Volksschulen. 
28. Der Rechenunterricht. 
Auf der Unterstuse werden die Operationen mit benannten und unbenannten im 
Zahlraume von 1 bis 100, auf der mittleren diejenigen im unbegrenzten Zahlen- 
raume mit benannten und unbenannten Zahlen gelernt und geübt; auf der letzteren 
auch angewandte Aufgaben aus der Durchschnittsrechunng, Resolutionen und Reduc- 
rionen und einfache Regel de tri gerechnet; Pensum der Oberstufe find die Bruch- 
rechnung, welche bereits auf der unteren Stufe in der geeigneten Weise vorbereitet 
werden muß, und deren Anwendung in den bürgerlichen Rechnungsarten sowie ein- 
gehende Behandlung der Decimalbrüche. 
In der mehrklassigen Schule erweitert sich das Pensum in den bürgerlichen 
Rechnungen durch Aufnahme der schwierigen Arten und das in der Rechnung mit 
Decimalen durch die Lehre von den Wurzelextractionen. 
Auf der Unterstufe wird in der Schule mit einem oder zwei Lehrern, soweit 
es sein kann, in der mehrklassigen Schule regelmäßig nur im Kopfe gerechnet. Bei 
Einführung einer neuen Rechnungsart geht auf allen Stufen das Kopfrechnen dem 
Tafelrechnen voran. Bei der praktischen Anleitung ist überall die Beziehung auf das 
bürgerliche Leben ins Auge zu fassen; darum sind die Exempel mit großen und viel- 
stelligen Zahlen zu vermeiden und die angewandten Aufgaben so zu stellen, wie sie 
den wirklichen Berhältnissen entsprechen. 
Durch diese Aufgaben find die Schüler zugleich mit dem geltenden Systeme der 
Maße, Münzen und Gewichte bekannt zu machen. 
Das Rechnen ist auf allen Stusen als Uebung im klaren Denken und richtigen 
Sprechen zu betreiben, doch ist als der letzte Zweck stets die Befähigung der Schüler 
zu selbständiger, sicherer und schneller Lösung der ihnen gestellten Aufgaben anzusehen. 
Dem Unterrichte find in allen Schulen Aufgaben= (Schüler.) Hefte, zu denen 
der Lehrer das Facitbüchlein in Händen hat, zu Grunde zu legen. 
29. Der Unterricht in der Raumlehre. 
Das Pensum der Raumlehre bilden: die Linie (gerade, gleiche, ungleiche, gleich- 
laufende), der Winkel und dessen Arten, Dreiecke, Vierecke, regelmäßige Figuren, der 
Kreis und dessen Hülfslinien, die regelmäßigen Körper. 
In der mehrklassigen Schule kommt die Lehre von den Linien und Winkeln und 
von der Gleichheit und Kongrnenz der Figuren in elementarer Darstellung hinzu. 
Der Unterricht in der Raumlehre ist sowohl mit demjenigen im Rechnen, wie 
mit dem Zeichenunterrichte in Verbindung zu setzen. Während die Schüler in dem 
letzteren die Formen der Linien, Flächen und Körper richtig anzuschauen und darzu- 
stellen geübt werden, lernen sie im ersteren mit deren Maßzahlen sicher und verständig 
operiren, die Länge der Linien, die Ausdehnung der Flächen nnd den Junhalt der 
Körper berechnen. 
30. Der Zeichennnterrichtt). 
In dem Zeichenunterrichte sind alle Kinder gleichzeitig und gleichmäßig zu 
beschäftigen und bei steter Uebung des Auges und der Hand dahin zu führen, daß sie 
unter Anwendung von Lineal, Maß und Zirkel vorgezeichnete Figuren nach gegebenem 
verjüngtem oder erweitertem Maßstabe nachzuzeichnen und geometrische Ansichten von 
einfach gestalteten Gegenständen nach gegebenem Maßstab darzustellen vermögen, z. B. 
von Zimmergeräthen, Gartenflächen, Wohnhäusern, Kirchen und andern Körpern, 
welche gerade Kanten und große Flächen darbieten. 
Wo dieses Ziel erreicht ist, kann besonders begabten Kindern Gelegenheit gegeben 
werden, nach Vorlegeblättern zu zeichnen. 
Für den Zeichenumterricht der mehrklassigen Bolksschule wird eine besondere 
Instruktion vorbehalten. 
31. Der Unterricht in den Realien. 
Beim Unterrichte in den Realien ist das Lesebuch zur Belebung, Ergänzung 
und Wiederholung des Lehrstoffes, welchen der Lehrer nach sorgfältiger Darstellung 
auschaulich und frei darzustellen hat, zu benutzen. In mehrklassigen Schulen können 
  
1) Ertheilung des Zeichenunterrichtes in den Volksschulen mit drei oder mehr 
aufsteigenden Klassen, C. Bl. U. B. 1887 S. 665 und 1888 S. 273.
	        
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