Full text: Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Zweiter Band. (2)

Abschnitt XXXIII. Ausf. Best. zur Gew. Ordn. 155 
  
(Seite 2.) 
Beschreibung der Person des Inhabers. 
Gestalt: Augen: Hagr: 
Alter: Besondere Keunzeichen: 
Unterschrift: 
Zur Mitführung sind folgende Personen zugelassen: 
1. aus 
Gestalt: Augenn Haar: í í , n 
Alter: .. Besondere Keunzeichen: —— 
Unterschrift: 
2. aus 
Gestalt: Augen: Haar: — 
Alter...4 Besondere Kennzeichenn:.. - 
Unterschrift: 
3. aus—-..............-.......--....... –. 
Gestalt: Augen: Haavrv::2 -- 
Alter: Besondere Kennzeichen: 
Unterschrift: 
  
  
  
— — 
[Seite 3 bie 14 leeres Papier.) 
(Seite 15.) 
Bescheinigung über die Entrichtung der Landesstenern, soweit dieserhalb nicht eine 
besondere Bescheinigung ertheilt wird, 
[Seite 16 leeres Papier.) 
l[Auf der Innenseite des Umschlags.) 
Zur Beachtung. 
Der Junhaber dieses Scheines hat bei dem Gewerbebetriebe die reichs= und 
landesgesetzlichen Vorschriften zu beobachten. Insbesondere: 
1. Er hat den Schein während der Ausühung ves Gewerbebetriebes stets bei sich 
zu führen, auf Erfordern der zuständigen Behörden oder Beamten vorzuzeigen
	        
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