182 Abschnitt XXXIII. Abänderung der Gewerbe-Ordnung.
VI. Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht länger als 6 Stunden, junge Leute
zwischen 14 und 16 Jahren dürfen nicht länger als 10 Stunden täglich beschäftigt
werden (Gew. O. J. 135 Abs. 2 und 3).
Die Arbeitsstunden aller Arbeiter unter 16 Jahren dürfen nicht vor 5⅛ Uhr
Morgens beginnen und nicht über 8½ Uhr Abends dauern (Gew. DO. 8. 139 Avbs. 1).
Die Arbeiterinnen unter 16 Jahren dürfen überdies am Sonnabend sowie an Vor-
abenden u Festtage nicht nach 5½ Uhr Nachmittags beschäftigt werden (Gew. O.
8. bs. 1).
VII. Zwischen den Arbeitsstunden müssen allen Arbeitern unter 16 Jahren
regelmäßige Pausen gewährt werden. Für solche, welche nur 6 Stunden täglich be-
schäftigt werden, muß die Pause mindestens eine halbe Stunde betragen. Den übrigen
muß mindestens Mittags eine einstündige sowie Bor- und Nachmittags je eine halb-
stündige Pause gewährt werden (Gew. O. §. 136 Absl. 1).
VIII. Während der Pausen darf den Arbeitern unter 16 Jahren eine Beschäfti-
gung im Fabrikbetriebe überhaupt nicht und der Aufenthalt in den Arbeitsräumen
nur dann gestattet werden, wenn in demselben diejenigen Theile des Betriebes, in
welchen jugendliche Arbeiter beschästigt sind, für die Zeit der Pausen völlig eingestellt
werden, oder wenn der Aufenthalt im Freien nicht thunlich und andere geeignete
Aufenthaltsräume ohne unverhältnißmäßige Schwierigkeiten nicht beschafft werden
können (§. 136 Abs. 2).
IX. An Sonn= und Festtagen, sowie während der vom ordentlichen Seelsorger
für den Katechumenen= und Konfirmanden-, Beicht= und Kommunionnnterricht be-
stimmten Stunden dürfen Arbeiter unter 16 Jahre nicht beschäftigt werden (§. 138 Abs. 3).
In jedem Arbeitsraume, wo Arbeiter unter 16 Jahre beschäftigt werden, ist eine
Tafel, welche diesen Auszug in deutlicher Schrift enthält, auszuhängen (§. 138 Abs. 2).
F.
— (s. 138 Abs. 2 der Gew. O.)
Berzeichniß der in der Fabrik . . . zu .. beschäftigten jugendlichen Arbeiter.
II. Junge Mädchen
von 14 bis 16 Jahren.
Beginn: Ende:
1. Der Arbeitszeit Uhr Uhr
1. Junge Burschen a) an den Wochen-
tagen außer
von 14 bis 16 Jahren. Sonnabend . Uhr Uhr I. Kinder unter 14 Jahren.
b) an den Boraben= 9
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der Arbeitszeit Uhr Uhr pause. 9 uhr Beginn: Ende: ;
der Bormittagspause Uhr Uhr 2 der #ansans t uUbr der Arbeitszeit .uhr ubr ẽ
der Mittagspause Uhr uhr pause w 7 . Uhr Uhr der Panse. Uhr Uhr "
der Nachmittagspause Uhr Uhr enden E—
Sonnabend Uhr Uhr
b) an den Boraben-
den der Sonn-
u. Festtage. . Uhr Uhr
Bor= und Geburts- Wohn-
Zuname Tag Jahr ort
Vor- esan Wohn- bor-O und Geburts-Wobn-
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B. Nachmittags beschäftigte
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Lsde. Nr.
Lsde. Nr.
Beginn: Ende:
der Arbeitszeit . Uhr Uhr
der Pause tr Uhr