Abschnitt XXXIII. Sonntagsruhe in Industrie und Handwerk.
D. Chemische Industrie.
Gattung
der
Betriebe.
Sezeichnung
der nach §. 105 d zugelassenen
Arbeiten.
Bedingungen,
unter welchen die Arbeiten
gestattet werden.
Ge-
winnung
von
Schwefel-
säuremo-
nohydrat.
Ge-
winnung
von
Schwefel-
säure-
anhydrit.
Ge-
winnung
von
Sulfat-
und von
Salz=
säure.
Her-
stellung
von
kalzi-= .
nirtem
Glauber-
salz.
Ge-
winnung
von
Soda und
Pottasche:
a) nach dem
Leblanc-
Verfahren.
b) nach dem
Ammo-
niaksoda=
verfahren
sowie nach
Der Betrieb der Kälteerzeugungs-
maschinen sowie das Beschicken und
Entleeren der Gefrierzellen. Diese
Ausnahmen finden auf das Weih-
nachts-, Oster= und Pfingstfest keine
Anwendung.
Der Betrieb der Röstöfen, der
Schwefelverbrennungsöfen, der An-
hydrit= oder Oxydationsöfen und
der Apparate zur Darstellung von
Sauerstoff sowie der Transport des
verpackten Fabrikates zu dem Lager-
raum.
Der Betrieb der Sulfatöfen und
der zugehörigen Salzsäure-Konden-
sationseinrichtungen. Diese Aus-
nahme findet auf das Weihnachts--,
Oster= und Pfingstfest keine An-
wendung.
Der Betrieb der Zersetzungsöfen
für Chlormagnesium, der zuge-
hörigen Salzsäure-Kondensations-
und Konzentrationseinrichtungen
sowie der Chlorabsorptionseinrich-
tungen.
Das Auflösen des Sulfats sowie
die Reinigung und das Eindampfen
der Lösungen. Diese Ausnahmen
finden auf das Weihnachts-, Oster-
und Pfingstfest keine Anwendung.
Den Betrieb der Soda-= und
Pottascheschmelzösen, der Kalzinir-
öfen, der Langerei, der Konzentration
und der Krystallisation. Diese Aus-
nahmen finden auf das Weihnachts-,
Oster= und Pfingstfest keine An-
wendung.
Der Betrieb mit Ausnahme der
Zuführung von Roh- und Brenn-
stoffen zur Fabrik sowie des Ver-
packens und Verladens des Fa-
brikates.
"4
(Bedingungen wie zu A 1.)
(Bedingungen wie zu A1.)
(Bedingungen wie zu A 1.)
(Bedingungen wie zu A 1.)
(Bedingungen wie zu A 11)
(Bedingungen wie zu A 1.)