Abschnitt XXXIII. Sonntagsruhe in Industrie und Handwerk. 205
D. Chemische JIndustrie.
Gattung Bezeichnung Bedingungen,
# der der nach §. 105 d zugelassenen unter welchen die Arbeiten
Betriebe. Arbeiten. gestattet werden.
17.) Gewin- Der Betrieb der Reduktions= und (Bedingungen wie zu Au1.)
nung von Schmelzöfen, der Langerei, der
Schwefel= Konzentration und der Krystalli-
natrinm, sation. Diese Ausnahmen finden
Chlor- auf das Weihnachts-, Oster= und
baryum, Pfingstfest keine Anwendung.
Chlor-
calcinm u.
Antichlor.
18. Dar- Der Betrieb der Gradirwerke,
stellung — — und Krystalli-
von ationseinrichtungen. . .
Alaun Der Betrieb der Kalzinir-(Muf- (Bedingungen wie zu à 1.)
und fel-) Oefen, der Schmelzöfen und
Thonerde= der Darren.
präpa- Die vorstehenden Ausnahmen
raten. finden auf das Weihnachts-, Oster-
und Pfingstfest keine Anwendung.
19. Ultra- Der Betrieb der Oefen und der (Bedingungen wie zu A 1.)
marin- Trockeneinrichtungen. Diese Aus-
fabriken. nahme findet auf das Weihnachts-,
Oster= und Pfingstfest keine An-
wendung.
20] Her- Der Betrieb der GElühöfen. (Bedingungen wie zu Am1.)
stellung Diese Ausnahme findet auf das
gebraun= Weihnachts-, Oster- und Pfingst-
ter Mag-= fest keine Anwendung.
nefia.
21..Stron- Der Betrieb der Revolveröfen, (Bedingungen wie zu A 1.)
tianit= der Kalziniröfen und der Kammer-
fabriken. (Glüh.-) Oefen sowie der Laugerei,
der Konzentration und der Kry-
stallisation. Diese Ausnahmen
finden auf das Weihnachts-, Oster=
und Pfingstfest keine Anwendung.
22. Gewin- Der Betrieb der Destillirapparate (Bedingungen wie zu A1.)
nung von und der Säure-Kondensationsein-
Fluß= richtungen. Diese Ausnahmen
säure. finden auf das Weihnachts-, Oster-
und Pfingstfest keine Anwendung.
23. Her- Der Betrieb der Kohlensäure- (Bedingungen wie zu A 1.)
stellung entwickler und der Kompressions=
flüssigerr pumpen während der Zeit vom
Kohlen-. 15. Mai bis zum 15. September.