Full text: Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Zweiter Band. (2)

Abschnitt XXXIII. Sonntagsruhe in Industrie und Handwerk. 205 
D. Chemische JIndustrie. 
  
  
  
  
  
  
Gattung Bezeichnung Bedingungen, 
# der der nach §. 105 d zugelassenen unter welchen die Arbeiten 
Betriebe. Arbeiten. gestattet werden. 
17.) Gewin- Der Betrieb der Reduktions= und (Bedingungen wie zu Au1.) 
nung von Schmelzöfen, der Langerei, der 
Schwefel= Konzentration und der Krystalli- 
natrinm, sation. Diese Ausnahmen finden 
Chlor- auf das Weihnachts-, Oster= und 
baryum, Pfingstfest keine Anwendung. 
Chlor- 
calcinm u. 
Antichlor. 
18. Dar- Der Betrieb der Gradirwerke, 
stellung — — und Krystalli- 
von ationseinrichtungen. . . 
Alaun Der Betrieb der Kalzinir-(Muf- (Bedingungen wie zu à 1.) 
und fel-) Oefen, der Schmelzöfen und 
Thonerde= der Darren. 
präpa- Die vorstehenden Ausnahmen 
raten. finden auf das Weihnachts-, Oster- 
und Pfingstfest keine Anwendung. 
19. Ultra- Der Betrieb der Oefen und der (Bedingungen wie zu A 1.) 
marin- Trockeneinrichtungen. Diese Aus- 
fabriken. nahme findet auf das Weihnachts-, 
Oster= und Pfingstfest keine An- 
wendung. 
20] Her- Der Betrieb der GElühöfen. (Bedingungen wie zu Am1.) 
stellung Diese Ausnahme findet auf das 
gebraun= Weihnachts-, Oster- und Pfingst- 
ter Mag-= fest keine Anwendung. 
nefia. 
21..Stron- Der Betrieb der Revolveröfen, (Bedingungen wie zu A 1.) 
tianit= der Kalziniröfen und der Kammer- 
fabriken. (Glüh.-) Oefen sowie der Laugerei, 
der Konzentration und der Kry- 
stallisation. Diese Ausnahmen 
finden auf das Weihnachts-, Oster= 
und Pfingstfest keine Anwendung. 
22. Gewin- Der Betrieb der Destillirapparate (Bedingungen wie zu A1.) 
nung von und der Säure-Kondensationsein- 
Fluß= richtungen. Diese Ausnahmen 
säure. finden auf das Weihnachts-, Oster- 
und Pfingstfest keine Anwendung. 
23. Her- Der Betrieb der Kohlensäure- (Bedingungen wie zu A 1.) 
stellung entwickler und der Kompressions= 
flüssigerr pumpen während der Zeit vom 
Kohlen-. 15. Mai bis zum 15. September.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.