Full text: Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Zweiter Band. (2)

  
  
  
  
  
  
228 Abschnitt XXXIII. Anweisung, betr. die Sonntagsruhe 2c. 
5. 6. 7. 
Angabe, 
Angabe in welcher Weise als Ersatz 
der für die stattgehabte Sonntagsarbeit Bemerkungen. 
vorgenommenen Arbeiten. Ruhezeit 
gewährt worden ist. 
Anlage 2. 
Berzeichniß 
der 
von dee. ; „ „ „Y„„T⅛⅝§s u 
auf Grund des §. 1056 Absatz 4 der Gewerbeordnung gestatteten Ausnahmen. 
(Gestattung einer 24 stündigen Wochentagsruhe anstatt der Sonntagsruhe.) 
  
Das Verzeichniß ist nach Kalenderjahren einzurichten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Aà. Bezeichnun 
Bezeichnung des Betriebes. Belegenheit Datum Zabl #der 
b. der Arb d er Sonntags- 
Name des Befitzers oder Leiters des Bewilligung Arbeiter, für arbeiten, welche. 
S. des Betriebes. Betriebes und zelche die die Arbeiter 
7 . 
S — Altenvermerk.bewilligt ist. (Spalte 5) 
Art des Betriebes. verrichten. 
7. 8. 9. 10. — 
Angabe 
Dauer Gründe 
att Ausnahme- 2 die n Bemerkungen. 
illi usnahmebewilligung. 
Acbeitszeit fällt. bewilligung 
Anlage 3. 
"6 Berzeichniß 
der 
von dsse..mm u u u u u u u — zul »», 
  
auf Grund des 8. 105f der Gewerbeordnung gestatteten Ausnahmen von dem Berbot 
der Sonntagsarbeit. 
  
Das Verzeichniß ist nach Kalenderjahren und innerhalb eines jeden Kalender- 
jahres nach gewerblichen Anlagen thunlichst so einzurichten, daß jede gewerbliche Anlage 
nur einmal aufgeführt wird und soviel Raum erhält, daß mehrmalige Ausnahmebe= 
willigungen untereinander eingetragen werden können. 
  
  
  
!r 
  
  
  
Laufende Nr. 
K. 
Bezeichnung des Betriebes. 
Name des Besitzers oder Leiters 
des Betriebes. 
K. 
Art des Betriebes. 
  
  
8. 4. 5. 6. 
Belegenheit der im der Art in 
des Betriebe illi rbeiter, für 
beschäfnun Bewilligung welche die 
Betriebes. gten und Ausnahme 
Personen. Aktenvermerk. bewilligt ist. 
  
  
  
  
  
  
(Fortsetzung der Tabelle siehe folgende Seite.)
	        
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