228 Abschnitt XXXIII. Anweisung, betr. die Sonntagsruhe 2c.
5. 6. 7.
Angabe,
Angabe in welcher Weise als Ersatz
der für die stattgehabte Sonntagsarbeit Bemerkungen.
vorgenommenen Arbeiten. Ruhezeit
gewährt worden ist.
Anlage 2.
Berzeichniß
der
von dee. ; „ „ „Y„„T⅛⅝§s u
auf Grund des §. 1056 Absatz 4 der Gewerbeordnung gestatteten Ausnahmen.
(Gestattung einer 24 stündigen Wochentagsruhe anstatt der Sonntagsruhe.)
Das Verzeichniß ist nach Kalenderjahren einzurichten.
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Aà. Bezeichnun
Bezeichnung des Betriebes. Belegenheit Datum Zabl #der
b. der Arb d er Sonntags-
Name des Befitzers oder Leiters des Bewilligung Arbeiter, für arbeiten, welche.
S. des Betriebes. Betriebes und zelche die die Arbeiter
7 .
S — Altenvermerk.bewilligt ist. (Spalte 5)
Art des Betriebes. verrichten.
7. 8. 9. 10. —
Angabe
Dauer Gründe
att Ausnahme- 2 die n Bemerkungen.
illi usnahmebewilligung.
Acbeitszeit fällt. bewilligung
Anlage 3.
"6 Berzeichniß
der
von dsse..mm u u u u u u u — zul »»,
auf Grund des 8. 105f der Gewerbeordnung gestatteten Ausnahmen von dem Berbot
der Sonntagsarbeit.
Das Verzeichniß ist nach Kalenderjahren und innerhalb eines jeden Kalender-
jahres nach gewerblichen Anlagen thunlichst so einzurichten, daß jede gewerbliche Anlage
nur einmal aufgeführt wird und soviel Raum erhält, daß mehrmalige Ausnahmebe=
willigungen untereinander eingetragen werden können.
!r
Laufende Nr.
K.
Bezeichnung des Betriebes.
Name des Besitzers oder Leiters
des Betriebes.
K.
Art des Betriebes.
8. 4. 5. 6.
Belegenheit der im der Art in
des Betriebe illi rbeiter, für
beschäfnun Bewilligung welche die
Betriebes. gten und Ausnahme
Personen. Aktenvermerk. bewilligt ist.
(Fortsetzung der Tabelle siehe folgende Seite.)