266 Abschnitt XXXIII. Untersuchung der Dampftessel.
Bordruck J.
Vorbemerkung. In dem folgenden Bordruck ist Nichtzutreffendes zu durchstreichen.
Beschreibung zur Genehmigung einer Dampfkesselanlage.“"“)
Der Antrag betrifft die Genehmigung zur — Anlegung
— Veränderung eines — neuen — bereits im Betriebe ge-
wesenen — feststehenden Dampfkesselss g4.
zum Betribbe ———
beweglichen, zum Betriebe an wechselnden Betriebsstätten
bestimmten Dampfkefsels,
mit eine ..... deauernd verbundenen
Dampfschiffskessel zum Betribbee í ..........
Den allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die
Anlegung von Dampfkesseln vom 5. August 1890 wird wie
folgt entsprochen:
Bau des Kessels.
Der Kessel ist ein
Zu S. 1.
a) Angabe der Bauart des
22222222222
222222
Kessels.
(Für die Angaben sind mög-
lichst die Bezeichnungen der
Dampfkessel = Statistik in
Preußen zu wählen.)
·· 2222
22 2 2 22 2 2
b) Angabe der Hauptab- Der Kessel besteht aus.. ,
abmessungen des eH... í ,,
sels nmnnm...... , ,
c) Angabe der Wand- Die Wandstärken betrggen
stärken in mm.
d) Angaben über Art und
Es ist hergestellt aus
H —. â
Güte des Baustoffs zum Schweißeisen Feuerblen , íí í í, ,ïí í í.
KesseH.........--——————————"—###„#9-—
Bei alten Kesseln ist die desgl. Bördelbllrlrlben
K. 5 en Popn, desgl. Bördelblcb
za ............·............-...............-...............................................--.·.......-.......».
Ist FkFätenetn nndngäeäk dechMuUtelblech...............................
nung des Banstoffs find nur 4——“-ee
* wenmspie Lei Flußeisen Feuerblich.
fünffacher Sicherheit übrrr í , ....................................»»»»»»»»»»»»·»»»»»»·
das durchschnittliche Erfah= desgl. Mantelblecchlll..
rungsmaß hinauegeh.t.t.).
desgl. Mantelblech 11.
Kupfer
Gußeisen
— — —2
....irt
*) Jedem Genehmigungsgesuch müssen beigefügt sein:
6 ck un nach diesem Bordruck,
2 maßstäbliche Zeichnungen des Kessels,
außerdem -
heiieststeheumaesselugSituationezeichnungemauswelcheudet»6taudpktdeoaetcnddieLae
des Grundstücks zu den Nachbargrundstügen zu ersehen mülssen, “
2 Bauzeichnungen des Kesselhauses (Aufstellungsraumes) mit Schornstein,
bei Schiffskesseln 2 Lagepläne des Kessels im Schiff.
Sämmtlliche Zeichnungen und die Beschreibungen sind unter Angabe des Datums vom Antragsteller
und Berfertiger der Zeichnungen bezw. Beschreibungen zu unterschreiben.
Zeichnungen, welche nicht auf Posleinwand ergestellt sind, sind stets auf Leinwand aufzuziehen.
Blaulichtorucke dürfen nicht verwandt werden. v
Das Gesuch ist bei dem zustkndigen Kesselprüfer anzubringen, nicht bei der die Ge-
nehmigung ertheilenden Behörde.