Full text: Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Zweiter Band. (2)

730 Abschnitt XXXV. Stempelsteuer-Gesetz. Tarif. 
  
  
  
  
z Steuersatz Berechnung 
Gegenstand der Besteuerung Hön- der 
- dert Mt. Pf Stempelabgabe. 
  
ursprüngliche Vollmacht sich bei den Gerichts- 
akten befindet. 
74. Vorrechtseinräumungen (Prioritätscessio- 
nen)t11)1)1)])])] 1 650 
75.Werkverdingungsverträge, inhalts deren der 
Uebernehmer auch das Material für das 
übernommene Werk ganz oder theilweise an- 
zuschaffen hat, find, falls letzteres in der 
Herstellung beweglicher Sachen besteht, wie 
Lieferungsverträge unter Zugrundelegung des 
für das Werk bedungenen Gesammtpreises 
zu versteuern?). - 
Handelt es sich bei dem verdungenen 1 
Werk um eine nicht bewegliche Sache, so 
ist der Werkverdingungsvertrag so zu ver- 
steuern, als wenn über die zu dem Werke 
erforderlichen, von dem Unternehmer anzu- 
schaffenden beweglichen Gegenstände in dem- 
jenigen Zustande, in welchem sie mit dem 
Grund und Boden in dauernde Verbindung 
gebracht werden sollen, ein dem Stenersatz 
der Tarifstelle „Kauf= und Tauschverträge“ 
Buchstabe c oder der Ziff. 3 der „Ermäßi- 
gungen und Befreiungen“ dieser Tarifstelle 
unterliegender Lieferungsvertrag und außer- 
dem hinsichtlich des Werthes der Arbeits- 
leistung ein dem Steuersatz der Tarisstelle 
„Verträge“ Ziff. 2 unterworfener Arbeits- 
vertrag abgeschlossen wäre. 
Die Vorschrift des §. 10 dieses Gesetzes 
findet entsprechende Anwendung dergestalt, 
daß, insoweit eine Trennung des Gesammt. 
preises nicht vorgenommen ist, der höchste 
Steuersatz zu entrichten ift. 
76.Wiederaufhebung von Verträgen, s. Ver- 
träge, Ziff. 1. 
77. Zeugnisse, amtliche in Privatsachen"), in- 
:) nerhalb der Zuständigkeit der ausstellenden 
  
  
  
  
  
  
1) Die in einer Kaufgelderbelegungsverhandlung enthaltene Vorrechtseinräumung 
ist stempelfrei, E. K. V. 226. # 
:) Doch fsind z. B. Verträge über die Lieferung und betriebsfähige Aufstellung 
von Wegeschranken und von Weichen= und Signalsicherungsanlagen, die an örtliche 
Verhältnisse anzupassen und nach besonderen Zeichnungen auszuführen waren, nicht 
für stempelpflichtig erachtet worden, Res. 26. März 1897 (E. V. Bl. S. 70). 
:) Für nachstehende Befähigungs= und Prüfungszeugnisse werden für die Behörden 
abgestempelte Formulare bei den Hauptsteuer- und Hauptzollämtern, Steuer- und 
Nebenzollämtern zum Verkauf gestellt: 
a) Befähigungs-Zeugnisse für Seeschiffer und Seesteuerleute Formular A, B, C, 
E, G, J, X, L, M, N (æR. G. Bi. 1887 S. 417 bis 429), P und Q (R. 
G. Bl. 1888 S. 186) das Stück zu 1½ Mk.; 
b) Befähigungs-Zeugnisse für Maschinisten auf See-Dampfschiffen Formnular B, 
0. baund E (C. Bl. d. D. R. 1891 S. 267 bis 270) das Stück zu 
1½ Ml.; 
Jc) Prüfungs-Zeugnifse (über Schiffsdampfmaschinenkunde) für Seeschiffer (vergl. 
F. M. Res. 17. Mai 1889, III. 7391) das Stück zu 1½ Mk.
	        
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