862 Abschnitt XXXVI. Ausf. Anw. zur Landgemeinde-Ordnung.
maligen Zusammensetzung bis zum Eintritte der nächsten regelmäßigen Ergänzungs-
oder außerordentlichen Ersatzwahlen in Wirksamkeit.
Sollten in einzelnen Fällen aus dem Umstande, daß an der ersten Wahl der
Gemeindevertreter Personen Theil genommen haben; welche in Folge ihrer Freilassung
von den Gemeindeabgaben demnächst das Wahlrecht nicht mehr besitzen, oder daß
Bersonen, welche demnächst zu den Gemeindeabgaben herangezogen werden und dadurch
das Wahlrecht erhalten, bei dieser ersten Wahl nicht mitgewirkt haben, besondere Miß-
verhältnisse entstehen, deren Beseitigung im öffentlichen Interesse geboten erscheint, so
hat der Landrath hierüber an den Regierungs-Präsidenten zu dem Zwecke Bericht zu
erstatten, um eine Erörterung der Frage zu veranlassen, ob zur Beseitigung dieser
Mißverhältnisse die Auflösung der bestehenden Gemeindevertretung nach §s. 142 und
die Neuwabl von Gemeindeverordneten auf Grund der neuen Liste der Stimmbe-
rechtigten herbeizuführen sei.
Die Verhandlungen über die Bildung der Gemeindeversammlungen und der
Gemeindevertretungen sind derart zu beschleunigen, daß es denselben ermöglicht wird,
noch vor dem 1. Juli 1892 einen Beschluß gemäß §. 21 Abs. 1 über die Bertheilung
der Gemeindeabgaben für das Rechnungsjahr 1892/93 zu fassen.
Cemeinder ...... Aulage A.
Liste der Gemeindemitglieder und der sonstigen Stimmberechtigten.
Sämmtliche in dieser Liste aufgeführten Personen sind Angehörige des Deutschen Reiches,
besitzen die bürgerlichen Ehrenrechte,
empfangen keine Armennnterstützung aus öffentlichen Mitteln,
haben die auf sie entfallenden Gemeindeabgaben gezahlt
und baben — mit Ausnahme der Forensen — seit einem Jahre im Gemeinde-
bezirke ihren Wohnsitz.
DTer Gemeindeglieder und sonstigen Gewerbesteuerklasse nach
Stimmberechtigten der Esienlsn für
u 1891/92 (bei den Steuer-
Grund- pflichtigen, welche in der Stimmen-,Bemer=
Zu- und J Stand, Lebens- Gedndde K asse AI über dem zahl kungen.
FVornameGewerbeqlter#) seuer Minelsatze steuern. ist
I hinzuzufügen, über dem
— M. f.) Mitelsatze“)
1 2 3 4 5 6 8
a) Männliche und weibliche Wohnhausbefitzer.
b) Männliche und weibliche, jährlich mindestens 3 Mk. Grund= und Gebäudesteuer
zahlende Angesessene ohne Wohnhaus.
c) Männliche Gemeindeangehörige, welche für 1891/92 von einem Einkommen von mehr
als 900 Mk. zur Klassensteuer oder zur klasfifizirten Einkommensteuer veranlagt find.
d) Forensen (männliche und weibliche), juristische Personen, Aktiengesellschaften, Kom-
manditgesellschaften auf Aktien, Berggewerkschaften, eingetragene Genossenschaften
und Staatsfiskus.
e) Männliche Gemeindeangehörige, welche für 1891/92 von einem Einkommen von
mehr als 660 Mk. bis einschließlich 900 Mk. zur Klassensteuer veranlagt find.
Gemeinde:e Anlage B.
Kreizz ... —
Liste der Gemeindemitglieder und, sonstigen Wahlberechtigten.
Sämmeiche in dieser Liste aufgeführten Personen find Angehdrige des Deutschen
Reiches,
besitzen die bürgerlichen Ehrenrechte,
*) Unter c und e find nur solche Personen einzutragen, welche das 24. Lebens-
jahr vollendet haben.