Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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8.  3.

Rektor  und  Senat  überweisen  das  Gesuch,  falls  sich  keine  Bedenken  ergeben,  an  das
Kollegium  derjenigen  Abtheilung,  in  deren  Lehrgebiet  der  in  der  Dissertation  behandelte
Gegenstand  vorzugsweise  einschlägt,  mit  dem  Auftrage,  aus  seiner  Mitte  eine  Prüfungskommission
  mit  einem  Vorsitzenden,  einem  Referenten  und  einem  Korreferenten  zu  bestellen.

In  besonderen  Fällen  kann  auch  ein  Dozent,  welcher  dem  Abtheilungskollegium
nicht  angehört,  oder  ein  Professor  oder  Dozent  einer  anderen  Abtheilung  in  die  Kommission
  berufen  werden.

F.  4.

Nach  Prüfung  der  Vorlagen  durch  die  Kommission  erstattet  der  Vorsitzende  an  das
Abtheilungskollegium  einen  schriftlichen  Bericht,  welcher  nebst  der  Dissertation  und  den
von  dem  Referenten  und  dem  Korreferenten  abgefaßten  Gntachten  über  dieselbe  bei
sämmtlichen  Mitgliedern  des  Abtheilungskollegiums  in  Umlauf  zu  setzen  ist.  Hierauf
entscheidet  das  Kollegium  in  einer  Sitzung  über  die  Annahme  der  Dissertation  und
bestimmt  bei  günstigem  Ausfall  die  Zeit  für  die  mündliche  Prüfung.

Der  Restbetrag  der  Prüfungsgebühr  ist  vor  der  mündlichen  Prüfung  zu  entrichten.

S.  ö.

Zu  der  mündlichen  Prüfung  sind  einzuladen:

das  Ministerium,  Rektor  und  Senat,  sowie  sämmtliche  Professoren  und  Dozenten
der  betheiligten  Abtheilung.  Anßerdem  hat  jeder  Lehrer  einer  deutschen  Technischen
Hochschule  oder  Universität  zu  derselben  Zutritt.

Die  mündliche  Prüfung,  welche  mit  jedem  Bewerber  einzeln  vorzunehmen  is,  wird
von  dem  Vorsitzenden  geleitet.  Sie  muß  mindestens  eine  Stunde  dauern  und  erstreckt
sich,  ausgehend  von  dem  in  der  Dissertation  behandelten  Gegenstand,  über  das  betreffende
Fachgebiet.

8.  6.

Unmittelbar  nach  beendeter  Prüfung  entscheidet  das  Abtheilungskollegium  auf  den
Bericht  der  Prüfungskommission  in  einer  Sitzung  darüber,  ob  und  mit  welchem  der  drei
Prädikate: