Full text: Allgemeine Staatslehre

Inhaltsverzeichnis. XV 
Seite 
2. Der Staat als Zustand . . . 2 22220200000. 142—143 
3. Der Staat als identisch mit einem seiner Elemente 144—148 
a) Der Staat als Volk . 2... 222 e 00 00e0n0. 144—145 
b) Der Staat als Herrscher oder Obrigkeit „ . . . 145—148 
4. Der Staat als natürlicher Organismus. . , . - .. 148 
B. Theorien vom überwiegenden subjektiven Sein der 
Staaten 2 2 2 2er. . . 148—162 
1. Der Staat als geistig-sittlicher Organismus . . . . 148—158 
Diese Lehre bereits in der antiken und mittel- 
alterlichen Staatslehre zu finden, Ihre Ablehnung 
von seiten des Naturrechts. Ihre Wiederaufnahme 
durch die historische Rechtsschule. Neuere Lehren 
vom Staate als höherem Organismus. Organische 
Theorie Gegenstück der individualistischen. Unmög- 
lichkeit befriedigender Erklärung des Organismus. 
Prüfung der objektiven Existenz des Organismus 
überhaupt . . . 2x 2.2... 0.0. 148-154 
Prüfung der organologischen Hypothese . 154—158 
2. Der Staat als Kollektiv- oder Verbandseinheit . . 158-162 
Im antiken, mittelalterlichen, naturrechtlichen 
Gedankenkreis. Bei Modernen: Gierke, Bernatzik, 
Haenel, Diese Theorie gibt nur den Überbegriff. 
C. Die juristischen Lehren vom Staate. Der Staat als 
Rechtsbegriff . . . »: 2 22 ernennen. 162—173 
Durch den Rechtsbegriff kein reales Sein des Staates 
erkannt. Notwendigkeit der Erörterung der einzelnen 
juristischen Theorien vom Standpunkt heutiger publi- 
zistischer Wissenschaft. Drei Möglichkeiten juri- 
stischer Erfassung des Staates. . . 2 2 2 2.0. 162-—164 
l. Der Staat-als Objekt. Der Staat als Anstalt . 164—167 
2. Der Staat als Rechtsverhältnis . . . !.... 167—169 
3. Der Staat als Rechtssubjekt. Vereinigungstheorien 169—173 
Rückblick auf die Staatstheorien. Erklärungsversuche 
entweder individualistisch-atomistisch oder kollektivistisch- 
universalistisch . . 2 2 2 2 0 2 2 0 00. ...173—174 
HI. Entwicklung des Staatsbegriffes ........ 174—183 
1. Der soziale Staatsbegriff . . . ». 2 2 222 0. 174—182 
Sozialwissenschaften sämtlich Wissenschaften 
menschlicher Relationen und deren äußerer Wir- 
kungen. Der Staat ist Funktion menschlicher Ge- 
meinschaft, nicht natürliches Gebilde. Er besteht 
in Willensverhältnissen. Wissenschaftliche Forderung 
eines Einheitsprinzips. Räumliche, zeitliche, kausale, 
174—178 
ua. ee + LL + vv 9 
formale Einheiten 
so _ ve + +
	        
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