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eine Wunde verbunden gewesen, werden in fließendes Wasser geworfen
oder verbrannt (v. 505). Wer Warzen hat, reibt eine Schnecke darauf
und spießt sie dann auf. Ist das Tier vertrocknet, so fallen die Warzen
ab (Ehr., Schl., Gey., Ma.).
Das uralte Abnehmen oder Messen scheint wenig Brauch zu
sein, nur ein Fall wurde mir bekannt. Ein Mann maß seine todkranke
Frau, der kein Arzt zu helfen vermocht hatte, mit einem Bindfaden,
womit er zuvor eine Leiche gemessen hatte. Das Mittel halfl (B.).
Es gibt aber noch andere Arten, eine Krankheit zu bannen. Der
mit einem Gerstenkorn Behaftete sieht durch ein Sieb nach allen vier
Ecken der Stube (Ob., A.) oder in helles zeuer und zählt bei letzterem
Beginnen dreimal von 10—1 unter Bekreuzigung und Anrufung der drei
höchsten Namen am Schlusse jeder Zahlenreihe (M.). Bei Herz-
beklemmung hält man die rechte Hand über eine Tasse (B.). Um
der Wiederkehr eines Blutsturzes vorzubeugen, sull der kleine Finger
der linken Hand straff mit einer Schnur umbunden werden (A.).
Droht eine Krankheit einen schlimmen Ausgang zu nehmen, so brennt
man das Mettenlicht an; ist es verloren gegangen, so stirbt der Kranke
(Gey.). Kehrte der Tod in kurzer Zeit wiederholt in einem Hause ein, so
ließ man in den 60er Jahren die Chorknaben mit dem Kreuz ums Haus
gehen (Kö.). Und nicht nur kirchliche Dinge sind zauberträftig, auch ge-
wisse Orte.) Alle Gebete um Befreiung von irgend einem Gebrechen
haben mehr Erfolg, wenn sie nachts 12 Uhr an einem Grabe gesprochen
werden. Auch manches von einer Leiche oder vom Friedhof Genommene
heilt und schützt. Ringe aus Sarghenkeln schützen vor Flus (Zw. Gegend
1867), ein am Halse getragener Leichenzahn hält Ungezieser fern (Nd.),
der Strick von einem Erhängten schützt vor Unglück (Nd. 189). Ein
an einen kranken Zahn gebrachter Leichenzahn läßt ersteren schmerzlos
ausfallen (A. 183).
Bei der Behandlung der Krankheiten beobachtet man gewisse Regeln.
Das Bett darf die Dielenfugen nicht kreuzen und soll so stehen, daß
der Blick des Kranken der Sonne zugewendet ist, was ihn auch leichter
sterben läßt (Nd. 511“). Ein zu einet Operation Gehender soll sich
nicht umsehen, sonst ist es sein Todesgang (Zw.). Eine Wunde darf
nicht mit dem Zeigefinger berührt werden; denn er ist „süchtig“ (B.,
I., El.). Der Kranke muß sterben, wenn er sich Sonntatzs (Ne. 314),
Sonnabends (Nd., Gey) oder Freitags (v.) legt. Gegen das Aufliegen
wird eine Hacke unters Bett gelegt (B., A.). Um Trost in schwerem
Leiden zu finden, schlägt man das Gesangbuch auf und liest von der
siebenten Strophe des ersten Liedes die sieben ersten Zeilen (Ehr.).
Läßt der Kranke unabsichtlich die Stubentür offen, so ist mit ihm die
Krankheit hinausgegangen (B.). Spricht ein Schwerkranker von einem
Fische oder verlangt gar von einem solchen zu essen, so ist der Eintritt
des Todes sehr bald zu erwarten (El.). Das Gleiche gilt, wenn der
1) Zauberische Orte, Wuttke 107.