Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

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VII. Einzelne Unterrichtsgegenstände. 
derselben sich so einprügen, dass die Schüler in ihrer Erinnerung Ge- 
schichte und Spruch von selbst miteinander verbinden. 
Die hie und da angebrachten Liederstrophen sollen den Eindruck 
der Erzählung auf das Gemüt der Kinder verstärken helfen. Es ist nicht 
nötig, sic memorieren zu lassen. 
Die Hinweisung auf die dem Lehrbuch beigegelenen Bilder ver- 
anschaulicht die betreffenden Erzählungen. 
Viele Sätze in den biblischen Geschichten, sowie die darunter 
stchenden Sprüche und Verse werden Gelegenheit bieten, auf dic Stellen. 
im Katechismus und Gosangbuch aufmerksam zu machen, wo die gleichen. 
Gedanken und Worte wiederkehren. 
Um eine Uherlastung mit Lehrstoff zu vermeiden, sind aus dem 
Alten Testament 28 Geschichten, aus dem Neuen 141 zu kürzerer Be- 
handlung bestimmt. Dazu gehören im ersten Schuljahr die 7 Josephs- 
geschichten, die verkürzt werden können, jedenfalls aber in möglichst. 
kindlicher Fassung vom Lehrer vorzuerzählen und so zu behandeln sind, 
dass die Kinder auf geeignete Fragen den llauptinhalt anzugeben wissen. 
Vom 1. Schuljahr an ist eine Reihe (fast ausschliesslich Alttestamentliche) 
Geschichten nur zum Lesen und Erklären bestimmt. (Siche § 9.) Dabei 
sollen doch die Namen der Hauptpersonen womöglich mit einer kurzen, 
den Inhalt der Erzählung andentenden Beifügung (z. B. Simson der 
Starke oder Jephta und seine gehorsame Tochter) von den Schülern be- 
halten werden. Aus der Bergpredigt (G6. Schuljahr) sind die Selig-- 
preisungen zu lernen, das Ubrige eingehend zu erklären. Im v. Schul- 
jahr können die in §9 bezeichneten Erzühlungen aus der Apostelgeschichte- 
gekürzt durchgenommen werden, wenn die Zeit zu eingehender Behand- 
lung fehlt; doch sind die Hauptthatsachen einzuprügen. Bei denjenigen. 
Geschichten, welche gekürzt behandelt oder nur gelesen und erkläürt 
werden, ist das Lernen der dabei stehenden Sprüche nicht zu fordern. 
Jährlich sind vom 2. Schuljahr an jeweils in der den hohen Kirchen- 
festen vorangehenden letzten Religionsstunde die dem betreffenden Feste 
zugrund liegenden Erzühlungen der Heiligen Schrift im Anschluss an die 
Biblische Geschichte durchzusprechen. (Siche § 6 Absatz 1.) 
§ . 
Bibel. 
Die Jugend der evangelisch-protestantischen Kirche soll das Wort 
Gottes kennen, achten, lieben und zu ihrem Heil gebrauchen lernen. 
Dazu ist nötig, dass der Lehrer selbst die Heilige Schrift hoch halte und 
in ihr daheim sei. 
Um Schulkinder in die Bibel einzuführen, bedarf es für sio 
Keines besonderen Leitfadens der sogenannten Bibel- 
kunde. Die Einteilung und Reihenfolge der biblischen Bücher ist 
auswendig zu lernen und ihre Namen sind zu erklären bei Nr. 69 der 
Alttestamentlichen und Anhang II. der Neutestamentlichen Biblischen. 
Geschichten und bei Frage 73 und 74 des Katechismus; kurze Belehrungen 
über die Eingebung der Heiligen Schrift sind anzuschliessen an Frage 
6, 40, 47, 71—74 des Katechismus, über die Abfassung und Sammlung 
der biblischen Bücher an die Biblischen Geschichten 27, 50, 60—63,
	        
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