64 2. Tl. Kriegserklärung u. Friedensschluß n. deutsch. Völkerrecht.
kam die Gewohnheit der feierlichen Kriegserklärung bei vielen
Staaten wieder auf und wurde im ganzen Mittelalter anerkannt
und praktisch geübt. Während aber die Kriegserklärung
bei den Römern mehr auf religiöser Grundlage beruhte, verdankte
sie ihre Anerkennung im Mittelalter dem Einfluß des
Rittertums: „Comme on provoque son adversaire en duel,
en lui jetant son gant, on appelle l,ennemi à la guerre en
lui lancant un defi.“ 1) Dies war die sogen. diffidatio. Dieses
Schreiben enthielt den Gegenstand der Beschwerde und bestimmte
eine Frist, bei deren Ablauf die Feindseligkeiten beginnen konnten.
Diese formelle Kriegserklärung wurde nicht nur unter den
christlichen Staaten des Mittelalters anerkannt, sondern von diesen
sogar gegen die Türken geübt, so von Friedrich l. gegenüber dem
Sultan Saladin, als er 1188 gegen letzteren den dritten Kreuzzug
unternahm.2)
Zur Uebermittelung des Herausforderungsschreibens bediente
man sich eines Heroldes, des sogen. roi d'armes.3)
Dieser Brauch war konstant während des ganzen Mittelalters
und setzte sich teilweise noch in der neuen Aera fort.
c. Erst mit dem Verschwinden der Privatkriege und dem
Niedergang des Rittertums verlor sich die bisherige Tradition,
dem Gegner eine förmliche Kriegserklärung in Form eines Herausforderungsschreibens
zu senden. 4) Das 17. Jahrhundert
gilt als der Wendepunkt, da im Laufe desselben nicht nur
die erwähnten Solennitäten außer Gebrauch kamen, sondern
überhaupt alles, was die Kriegerklärung betrifft, in Frage gestellt
wurde. Blin de Bailleul (S. 70) führt die Beseitigung
jeglicher Erklärung zurück auf die koloniale Expansionsbewegung
im 17. und 18. Jahrhundert und die daraus sich ergebenden
Seekriege, die immer Ueberraschungen des Gegners er-1)
Ebren, Obligation iuridique de la declaration de guerre in „Revue
gen. de dr. intern. publ.“ 1904 S. 136.
2) Vgl. Heister-Gesscken § 110 Nr. 2.
3) So wurde beispielsweise der Krieg von Maria von England 1557 an
Heinrich III. von Frankreich durch einen Wassenherold erklärt. In besonders feierlicher
Form hat Ludwig XllI. 1635 dem Kardinal--Infanten, der Gouverneur der
Niederlande war, den Krieg erklären lassen. Vgl. Rivier, II S. 224.
4) Vgl. Ebren, a. a. O.