Auflösung u. Wiederherstellung der Wettinischen Macht. 43
fluß. Friedrich II. der Ernsthafte (1324—49) lehnte
sich eng an Kaiser Ludwig an, der ihm seine Tochter Mecht-
hild vermählte und ihm dabei die Vogtei über die Reichs-
städte Mühlhausen und Nordhausen überließ (1329), und
indem er nach dem entscheidenden Siege bei Mühldorf 1322
seinem Sohne Ludwig 1323 die erledigte Mark Branden-
burg übertrug, der unmittelbare Nachbar der Wettiner wurde.
Seinem engen Verhältnis zu dem Wittelsbacher verdankte
Friedrich zunächst die Lehnshoheit über eine Reihe bisher
reichsunmittelbarer Herrschaften im Bereiche der Mark Meißen
(Burggrasschaft Altenburg, Leisnig, Schellenberg) 1329, und
die Möglichkeit, den durch seine scharfe Landfriedensordnung
von 1338 erbitterten thüringischen Adel in der „Grafen-
fehde“" 1343—45 niederzuwerfen, wobei er die Lehnshoheit
über die Grafschaft Orlamünde erwarb. Auch jenseits des
Thüringer Waldes faßte er Fuß durch die Vermählung seines
ältesten Sohnes Friedrichs des Strengen mit Katharina, der
Erbtochter des Grafen Heinrich XII. von Henneberg 1343,
die diesem 1353 die Pflege Koburg zubrachte. Andererseits
kaufte er 1347 Landsberg von Brandenburg zurück.
Die Entsetzung Ludwigs des Bayern und die Wahl
Karls IV. von Böhmen 1346 verschob die Voraussetzungen
dieser Politik. Statt die ihm nach Ludwigs Tode 1347
von der schwachen wittelsbachischen Partei angebotene Krone
anzunehmen, verständigte sich Friedrich im September 1348
mit Karl IV. in Bautzen, denn die Macht der böhmischen
Luxemburger umspannte die Wettinischen Länder nicht nur
im Süden, sondern auch im Osten. Neben der Lehnshoheit
über Schlesien 1319 hatten sie nämlich 1329 das Land
Budissin, 1346 auch das Land Görlitz für Böhmen er-
worben; zugleich strebten sie nach dem Besitze der auch
von den Wettinern beanspruchten Lausitz und Branden-
burgs.
1324
bis
1349
1323
1329
1343
bis
1345
1368
1317