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Uebersicht desjenigen Theils des allgemeinen
Stiftungs-Vermoͤgens, welcher der Benuzung,
und Selstadministration der katholischen
Geistlichkeit überlassen ist, zu erhalten,
— nach der Analogie der wegen Herstellung
der Fassionen über den Ertrag der
protestantischen Pfarreien erlassenen Vorschriften
(Regierungsblatt vom Jahre 1810
IX. Stück) die beiliegende Instruktion über
die Herstellung und Beglaubigung der Fassionen
dieser Stellen fertigen lassen, und
zugleich verordnet, daß damit eine gleichsörwige
Beschreibung ihrer übrigen Verhältniße,
dann die Verfassung eigener Konspekte
ber das Grund-Vermögen derselben verbunden
werden soll.
Unsere General: Kreis-Kommissariate
und die Kommissariate der Städte Augsburg,
und Rürnberg haben dafür zu sorgen,
daß die Fassionen nebst den Pfarr-Beschreibungen
spätestens innerhalb 6 Monaten nach
den gegebenen Vorschriften gehörig angefertigt,
beglaubigt, und nach der angestellten
Superrevision nebst den anbefohlenen Konspekten
an Unser geheimes Ministerium des
Jnnern eingesendet werden.
Da die mit aller Genauigkeit zu führende
Revision der Fassionen, so wie die Fertigung
der Konspekte über das Grund-Vermögen
der geistlichen Pfründen eine längere
Zeit ersordert, so weisen Wir Unsere General:
Kreis= Kommissäre an, zu diesen Arbeiten
taugliche Individuen aus dem quieszirenden
Personale zu verwenden, damit die
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Vollendung derselben desto schleuniger zu
Stande gebracht werde.
München den §F. Dezember 1811.
Mar Josepb.
Graf von Montgelas.
Auf kiniglichen allerhochsten Befehl
der General-Sekretär
F. Kobell.
Instruktion
Zur Herstellung der Fassieonen
über den Ertrag der siämelichen
katholischen Pfarreien, Prädika
kuren, Kuratien, Erposituren,
und Beneftzien des Königreichs
und deren Beschreibung.
I.
Vorschriften für die Herstellung der
Fassionen.
S. 1. Sämrtliche in dem Königreiche befindliche
katholische Pfarreien, Pfarrvikariate,
Prädikaturen, Kuratien, Expostturen, Lokal-Kaplaneien,
Kurat, oder einfache Benefizien,
und überhaupt alle selbstständigen, oder mit
eigenen Stiftungen und Einkünften versehene
Seelsorge: Stellen, und Kirchen Pfründen,
sowohl unmittelbaren, als mittelbaren Patronates
sollen ihrem Vermögen, und Ertrage
nach genau beschrieben werden
Die Vermögens und Ertrags, Fassionen
sind von den hierauf instiruirten, und im Besize
befindlichen Geistlichen, bei ledigen Seellen
aber, oder wo die Besizer durch längere
Krankheit, Alter, oder andere Zufälle hiezu
ausser Stande sind, von den Provisoren, und