Contents : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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Mie  der  Vollilehung  ist  Unser  Msolster  des  Jarern,  und  so  weit  es  die  don  der
Ober-Flnanz-Kammer  abbängenden  Leben  berrifft,  Unser  Finanz-Minister  besonders  beauftragt.
  Gegeben,  kudwlgsburg,  den  6.  Jull  18-7.
Friderich.
.  Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.  propr.
v.  Vellnagel.

Königl.  Justiz  „Ministerium.  Die  allerhöchste  Verordnung  wegen  der  Amts-Tracht

der  höhern  Gerichts-Stellen  des  Königreichs  betr.  vom  4.  Juli  1812.

.  Se.  Köniel.  Mg8j.  haben  Sich  olleranädigst  bewogen  gefunden,  füär  dle  bbhere

Gerichts-Stellen  des  Kdülgreichs  eine  der  Würde  ibres  Berufs  angemessene,  den  zußerll=%%

  Anstand  bei  der  Ausübung  l#rer  Funktion  mehr  erhbhende  Amts-Tracht  zu  bemmen.


:)  Die  Rätbe  des  Konigl.  Ober-Appellotlons=  Telbunals  tragen  über  die  gewmbbuliche
  blaue  Kleider  schwarfe  Talare  von  Camelsot,  mit  2  Ellen  langen  Krägen  vos  derselben
  Farbe  und  mit  :  Zoll  langen  goldenen  Franien  besetzt,  und  olereckigte  Barrets  von
schwartem  Sammet  mit  goldenen  Franzen.  Der  Prästden,  Vice-PDrästdent  und  Direktor
  tragen  öbnliche  Tatere,  nur  von  Seide,  den  Kragen  mit  goldenen  Franien  besegzt.
Der  Präsldent  bat  überdies  eine  :  Finger  breite  goldene  Stickerel  auf  selinem  Krogen  und
ein  Barter  döon  rotbem  Sammet  mlt  goldener  Quaste.  Die  Barreis  des  Vice  räfldenten
  und  Direktors  sind  von  schwarsem  Sammet,  und  mit  golderer  Quaste  versehen.
Die  Sekretäre  und  Reglstratoren  tragen  kurze  schwarze  Talare,  welche  nur  bl#e  elnen
halben  Schuh  unter  das  Knie  gehen,  mit  schwarzen  Krägen;  die  Barrets  derselben  sind
ven  schwarzem  Fllz  mit  einem  schwarzen  Büschel.  .

ODleRätbedestnlgLCklmlnalTklbnnolshabenfdswsrz«eTakcr"c·m-77Kissen
fnlttothcmCameloUwelchletzteremltgecbenseidenenFranzcneiygefdßtjsyJsicjxäkgn
viereckigteBakretpoonSeidhobenmiteinekschwakkundgelbmellktenseidenchuasic.
Der  Präsldent:  Vice-Prästdent  und  Direktor  trägt  den  Talar  von  seiden  Zeug,  die
Freinen  am  Krägen  don  Gold,  und  das  Barret  von  Sammet  und  mit  gaöldener
Quaste.  —  Die  Sekretärs  und  Rezisteatoren  haben  dieselbe  Kleldunz  wie  die  Sekre-*
  des  Ober  Appellatlons-Tribunals,  nur  auf  dem  Talar  elnen  stehenden  tothen

ragen.

)  Dle  Räthe  des  Konigl.  Ober-Justlz-Colleail  tragen  schwarze  Talare  wie  dle
Räthe  des  Ober-Appellations-Tribunals,  nur  stud  die  Krägen  mit  gelb  und  schwarz  melirten
  seicenen  Franien  besetzt;  die  Barreks  derselben  sind  wie  die  der  Rä#te  des  Criminal=Tribunals.
  Der  Drästdent,  Vice  Präsident  und  Direktor  tragen  dleselbe  Kleldung,  nur
von  Seide,  und  die  Franzen  von  Gold;  und  die  Barrets  von  Sammet  und  mit  geldener
  Queste.  —  Dle  Sekretärs  und  Reglstratoren  haben  gleiche  Tracht  mit  den  Sekretärs
  und  Reglstratoren  des  Ober-Appellations-Tribunals.