L, 1. Einleitung. 13
Aber auch für Lü möchte ich nur ein mittelbares Deszendenzverhältnis
annehmen, wenngleich ich gerne einräume, daß sich
dies nicht so unzweifelhaft wird erweisen lassen, wie die bisherigen
Ergebnisse. Es scheint dies schon aus folgender Stelle
hervorzugehen:
Cap. I.
obwohl die Churfürsten solche Clausul irer Reputation
etwas abbrüchig und ires Erachtens unbrauchig achten wöllen
A
sonderlich Anno 59, als
Maximilian der Ander
einen Reichstag gen
Augspurg ernent und
solche Clausul inserirt,
Leh
sonderlich An. 1559 und
1566, als Kaiser Maximilian
einen Reichstag
gen Augspurg ernennt
und solche Clausel inserirt,
Lu
sonderlich A. 1566 und
77, als Maximilianus II.
einen Reichstag nacher
Regenspurg ernennet
und solche Clausul inserirt,
gepflogen und dann darauff solche abgesonderte Tractationes verglichen,
in ein einhellig Zedencken gestellt und der Kaj. Maj. oder dero
Commissarien in Form einer richtigen Antwort vorbracht werden können,
so sein die Relationes auß einem Rhat in den andern verordnet“ usw.
A und LMbieten nun anscheinend einen verderbten Text, wenn bei ihnen
an das erste Wörtchen „Damit“ sofort angeschlossen wird „nun solche abgesonderte
Tractationes verglichen“ usw., was auf eine TLücke in der beiden
gemeinsamen Vorlage zurückgeführt werden könnte. Trotzdem glaube ich
nicht, daß die Stelle geeignet wäre, die erdrückende Beweiskraft der oben
angeführten Zeispiele zu erschüttern. Dielmehr sehe ich in A und Lüden
ursprünglichen Wortlaut, den Lehmann durch eigenen Susatz erweiterte.
Es ist dies durchaus nicht auffallend, denn Lehmann begnügt sich auch sonst
nicht, seine Quelle einfach abzuklatschen, vielmehr bietet er mehrfach eine
Umarbeitung seiner Vorlage. Er scheut sich nicht, ihm minder wichtig
dünkende Hartien ganz zu streichen, andere wieder unter möglichster
Schonung des Wortlautes umzugestalten (wie Cap. VIII) oder auch einzelne
Teile ganz neu hinzuzufügen (wie in Cap. VII), wobei er als Stadtschreiber
meist — wie auch hier — Gelegenheit nimmt, irgendwie der Städte zu
gedenken. Es ist deshalb auch gewiß kein Zufall, daß sich die kürzere
Fassung vollkommen logisch dem vorausgehenden Satze anfügt, während,
wie aus den angeführten Beispielen hervorgeht, Auslassungen sonst stets
mehr oder minder sinnzerstörend wirken. Freilich weicht auch in diesem
ersten Satze die in Leh gebotene überlieferung von A und L# ab, doch
fällt die Deränderung hier zweifellos Leh zur Last, wie die Gegenüberstellung
beweist. A und Lü (mit einzelnen ganz geringfügigen Derschiedenheiten):
„Oben ist vermeldet, welcher Gestalt alles dasjenige, was uff einen Reichstag
proponirt oder sonsten das H. Reich insgemein betreffend einkombt, in 3 underschidlichen
Rähten fürgenommen, tractirt und berahtschlagt werde.“ Dagegen
Leh „Alles dasjenig, was .. .. einkompt, wirdt von dreven underschiedlichen
Rhäten vorgenommen, tractirt und berahtschlagt.“