Full text: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

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wird. Mit Hilfe eines solchen Kastens läßt 
sich in einer Stunde ein Postamt herrichten, 
welchem weder das Reichswappen und der 
Briefkasten an der Außenseite, noch die Sortir- 
taschen und alles sonstige Zubehör für den 
inneren Betrieb fehlen. 
Die Verwalter der Postagenturen werden 
theils aus Berufsbeamten, welche dann ge- 
wöhnlich im Konsulatsdienst mit thätig sind, 
theils aus anderen geeigneten Persönlichkeiten 
gewählt. Sie haben Kaution zu stellen und 
werden auf die Wahrung des Briefgeheimmnisses 
besonders verpflichtet. Vor Kurzem ist von 
dem Postagenten und Zollverwalter in Klein- 
Popo bei dem Reichs-Postamt beantragt worden, 
entsprechend dem Vorgange von England, 
Schwarze zur Ausbildung im Postfach nach 
Deutschland zu senden und dann bei den Agen- 
turen in Afrika zu beschäftigen. Ein Gedanke, 
dem vielleicht näher zu treten sein wird. 
Auch ein Antrag auf Lieferung von Uni- 
formen für die schwargen Briefboten ist an 
das Reichs-Postamt gelangt. Eine weiße Mütze 
wurde denselben bereits geliefert. Es sollte 
aber auch ein weißer Anzug mit orangefarbenen 
Borten und Posthörnern auf Kragen und 
Aermeln als Abzeichen hinzutreten. „Eine 
derartige Uniformirung“, sagt der Antragsteller, 
„macht die Leute nicht nur zuverlässiger, da 
sie ihren Stolz und ihre Eitelkeit hebt, und es 
ihnen der größte Schmerz sein würde, die 
Uniform zu verlieren, sondern würde den Boten 
auch ein grostes Ansehen und damit eine erhöhte 
Sicherheit auf ihren Gängen verleihen.“ Dem 
Antrage ist wenigstens theilweise entsprochen 
worden. 
Der Betrieb bei den ausländischen 
Agenturen ist nach heimischem Zuschnitt und 
nach übereinstimmenden Grundsätzen geregelt. 
Die obere Leitung der Postagenturen in den 
deutschen Schutzgebieten erfolgt durch 
Reichs-Postamt; nur bezüglich der Angelegen- 
heiten des laufenden Dienstes und des Rechnungs- 
wesens sind die fremdländischen Postanstalten 
den Ober-Postdirektionen in Hamburg und 
Bremen zugetheilt. 
Der Verkehr bei diesen Anstalten hat 
sich bis jetzt in recht erfreulicher Weise ent- 
wickelt. Beispielsweise hat die Gesammtzahl 
der von der Postagentur in Kamerun im ersten 
Jahre ihres Bestehens behandelten Sendungen 
11 700 Stücke im Gewicht von etwa 12 Zent- 
nern betragen. 
Gesammtstückzahl an Briefen für die deutschen 
Schutzgebiete in Afrika 50 240; an Packeten 
sind ausgewechselt worden im Jahre 1889 
in Neu-Guinea 46, in Samoa 104, in Kame- 
run 691. 
Im Jahre 1889 betrug die 
142 
# 
  
bei den Postagenturen in Neu-Guinea 
4262 Mark. 
–—. 
Auch die Einnahmen sind nicht un- 
ansehnlich, sie beziffern sich für das Jahr 1889 
auf 
1800 Mark, in Klein-Popo auf 1251 Mark, 
in Viktoria auf 310 Mark, in Kamerin auf 
Die Ausgaben halten sich in 
nur bescheidenen Grenzen. 
Sämmtliche Schutzgebiete sind gegenwärtig 
dem Weltpostverein angeschlossen. Ueberall 
hin sind daher gewöhnliche und eingeschriebene 
Briefsendungen zulässig. Gewöhnliche Packete 
können befördert werden nach und von Kamerun, 
Togo, Neu--Guinea, Briefe und Packete mit 
Werthangabe bis 8000 Mark nach Kamerun, 
Postanweisungen nach Kamerun und Togo. 
  
das 
  
Die Einführung des Postanweisungs- 
dienstes mit Neu-Guinea steht nahe bevor. 
Die Taxen sind bei den Briesschaften 
durchweg diejenigen des Weltpostvereins, also 
für Briefe bis 15 . 20 Pfennig, für Post- 
karten 10 Pfennig, für Drucksachen und Waaren- 
proben 5 Pfennig für je 50 g. Was das für 
die Verkehrserleichterung bedeutet, wird erst 
klar, wenn man bedenkt, daß England bis in 
die neueste zeit für die meisten seiner Kolonien. 
die Taxe von 4 bis 6 Pence oder 32 bis 
50 Pfennig für den einfachen Brief festgehalten 
hat, und daß es großer Kämpfe und staat- 
licher Konferenzen in Australien bedurft hat, 
um die Herabsetzung auf die Hälfte dieses 
Betrages im Verkehr zwischen den australischen 
Kolonien und dem Mutterlande zu erreichen. 
Aehnlich liegt es bei uns mit dem Packet- 
und Postanweisungsverkehr. Während ein 
Packet bis 5 kg nach den überseeischen Orten 
früher bis zu 30 Mark Porto kostete, kann 
jetzt ein Packet bis zu diesem Gewichte nach 
Neu-Guinca für 4,65 Mark, nach Kamerun 
und Togo sogar für 1,60 Mark und nach 
den meisten derjenigen Orte, welche an den 
großen Postdampferlinien liegen, für 3,60 bis 
3,80 Mark Porto befördert werden. 
Für den Telegraphenverkehr des Reichs 
haben in den deutschen Schutzgebieten bisher 
eigene Anlagen noch nicht hergestellt werden 
können. Dies erklärt sich aus der großen Kost- 
spieligkeit unterseeischer Kabel, sowie daraus, 
daß überall, wo deutsche Postagenturen bestehen, 
die Behandlung der Telegramme bis zur Er- 
reichung der ersten Kabelstation von den Post- 
agenten mit besorgt werden konnte. Gegen- 
wärtig aber sind Schritte gethan sowohl für 
Kamerun und das Togogebiet, wie auch für 
Ostafrika, um den deutschen Telegraphenbetrieb 
am Anfangs= und Endpunkte thunlichst unab- 
hängig zu machen von fremden Verwaltungen. 
Für Ostafrika insbesondere ist vor Kurzem mit 
der Eastern and South African Telegraph-
	        
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