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wird. Mit Hilfe eines solchen Kastens läßt
sich in einer Stunde ein Postamt herrichten,
welchem weder das Reichswappen und der
Briefkasten an der Außenseite, noch die Sortir-
taschen und alles sonstige Zubehör für den
inneren Betrieb fehlen.
Die Verwalter der Postagenturen werden
theils aus Berufsbeamten, welche dann ge-
wöhnlich im Konsulatsdienst mit thätig sind,
theils aus anderen geeigneten Persönlichkeiten
gewählt. Sie haben Kaution zu stellen und
werden auf die Wahrung des Briefgeheimmnisses
besonders verpflichtet. Vor Kurzem ist von
dem Postagenten und Zollverwalter in Klein-
Popo bei dem Reichs-Postamt beantragt worden,
entsprechend dem Vorgange von England,
Schwarze zur Ausbildung im Postfach nach
Deutschland zu senden und dann bei den Agen-
turen in Afrika zu beschäftigen. Ein Gedanke,
dem vielleicht näher zu treten sein wird.
Auch ein Antrag auf Lieferung von Uni-
formen für die schwargen Briefboten ist an
das Reichs-Postamt gelangt. Eine weiße Mütze
wurde denselben bereits geliefert. Es sollte
aber auch ein weißer Anzug mit orangefarbenen
Borten und Posthörnern auf Kragen und
Aermeln als Abzeichen hinzutreten. „Eine
derartige Uniformirung“, sagt der Antragsteller,
„macht die Leute nicht nur zuverlässiger, da
sie ihren Stolz und ihre Eitelkeit hebt, und es
ihnen der größte Schmerz sein würde, die
Uniform zu verlieren, sondern würde den Boten
auch ein grostes Ansehen und damit eine erhöhte
Sicherheit auf ihren Gängen verleihen.“ Dem
Antrage ist wenigstens theilweise entsprochen
worden.
Der Betrieb bei den ausländischen
Agenturen ist nach heimischem Zuschnitt und
nach übereinstimmenden Grundsätzen geregelt.
Die obere Leitung der Postagenturen in den
deutschen Schutzgebieten erfolgt durch
Reichs-Postamt; nur bezüglich der Angelegen-
heiten des laufenden Dienstes und des Rechnungs-
wesens sind die fremdländischen Postanstalten
den Ober-Postdirektionen in Hamburg und
Bremen zugetheilt.
Der Verkehr bei diesen Anstalten hat
sich bis jetzt in recht erfreulicher Weise ent-
wickelt. Beispielsweise hat die Gesammtzahl
der von der Postagentur in Kamerun im ersten
Jahre ihres Bestehens behandelten Sendungen
11 700 Stücke im Gewicht von etwa 12 Zent-
nern betragen.
Gesammtstückzahl an Briefen für die deutschen
Schutzgebiete in Afrika 50 240; an Packeten
sind ausgewechselt worden im Jahre 1889
in Neu-Guinea 46, in Samoa 104, in Kame-
run 691.
Im Jahre 1889 betrug die
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bei den Postagenturen in Neu-Guinea
4262 Mark.
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Auch die Einnahmen sind nicht un-
ansehnlich, sie beziffern sich für das Jahr 1889
auf
1800 Mark, in Klein-Popo auf 1251 Mark,
in Viktoria auf 310 Mark, in Kamerin auf
Die Ausgaben halten sich in
nur bescheidenen Grenzen.
Sämmtliche Schutzgebiete sind gegenwärtig
dem Weltpostverein angeschlossen. Ueberall
hin sind daher gewöhnliche und eingeschriebene
Briefsendungen zulässig. Gewöhnliche Packete
können befördert werden nach und von Kamerun,
Togo, Neu--Guinea, Briefe und Packete mit
Werthangabe bis 8000 Mark nach Kamerun,
Postanweisungen nach Kamerun und Togo.
das
Die Einführung des Postanweisungs-
dienstes mit Neu-Guinea steht nahe bevor.
Die Taxen sind bei den Briesschaften
durchweg diejenigen des Weltpostvereins, also
für Briefe bis 15 . 20 Pfennig, für Post-
karten 10 Pfennig, für Drucksachen und Waaren-
proben 5 Pfennig für je 50 g. Was das für
die Verkehrserleichterung bedeutet, wird erst
klar, wenn man bedenkt, daß England bis in
die neueste zeit für die meisten seiner Kolonien.
die Taxe von 4 bis 6 Pence oder 32 bis
50 Pfennig für den einfachen Brief festgehalten
hat, und daß es großer Kämpfe und staat-
licher Konferenzen in Australien bedurft hat,
um die Herabsetzung auf die Hälfte dieses
Betrages im Verkehr zwischen den australischen
Kolonien und dem Mutterlande zu erreichen.
Aehnlich liegt es bei uns mit dem Packet-
und Postanweisungsverkehr. Während ein
Packet bis 5 kg nach den überseeischen Orten
früher bis zu 30 Mark Porto kostete, kann
jetzt ein Packet bis zu diesem Gewichte nach
Neu-Guinca für 4,65 Mark, nach Kamerun
und Togo sogar für 1,60 Mark und nach
den meisten derjenigen Orte, welche an den
großen Postdampferlinien liegen, für 3,60 bis
3,80 Mark Porto befördert werden.
Für den Telegraphenverkehr des Reichs
haben in den deutschen Schutzgebieten bisher
eigene Anlagen noch nicht hergestellt werden
können. Dies erklärt sich aus der großen Kost-
spieligkeit unterseeischer Kabel, sowie daraus,
daß überall, wo deutsche Postagenturen bestehen,
die Behandlung der Telegramme bis zur Er-
reichung der ersten Kabelstation von den Post-
agenten mit besorgt werden konnte. Gegen-
wärtig aber sind Schritte gethan sowohl für
Kamerun und das Togogebiet, wie auch für
Ostafrika, um den deutschen Telegraphenbetrieb
am Anfangs= und Endpunkte thunlichst unab-
hängig zu machen von fremden Verwaltungen.
Für Ostafrika insbesondere ist vor Kurzem mit
der Eastern and South African Telegraph-