Full text: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

  
Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
herausgegeben in der Kolonial-Abtheiluns des Answärtigen Amts. 
I. Lhrgang. Verlin I. August 1890. Hummer 9. 
  
  
Diese Zeitschrift erscheint in ihrem amtlichen Theilc am 1. und 15. jedee Monats. Nichtamtliche Mittheilungen werden den zu 
Anfang des Monats erscheinenden Numutern, nach Bedars auch den underen, beinegebrn. — Der Vierteljahrspreis beträgt 2 .. 
Man abonnirt bei allen Poftämtern und Buchhaudlungen. — Einsendungen und Anfragen sind an die Königliche Hofbuch-- 
bandlung von Erusl Sicgfrico Mitiler und Sohn, Berlin SWI2. Kochstraße 68—70, zu richten. 
Inhalt. I. Beurkundung des Personenstandes in Kamerun durch den stellvertretenden Gouverneur 
S. 117. — Vorräthighaltung von Proviant auf Jaluit S. 117. — II. Verordnung, betrefsend die 
Erhebung von persönlichen Steuern S. 148. — Anweisung, betreffend die Behandlung der aus den 
weuschen. Schutzgebieten eingehenden wissenschaftlichen Sendungen S. 149. — III. S. 150. — 
IV. S. 151. — V. S. 151. ’ 
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der Weiken in Togo S. 152. — Aus den Missionsberichten über Groß- Namaqualand S. 152 — 
Das Namagualand, dessen Bewohner und wirthschaftliche Verhältnisse (Fortsetzung! S. 153. — Expe- 
dition auf dem Fly Niver in Britisch-Ren-Guinea S. 158. — IV. S. 158. — V. S. 160. — Anzeigen. 
  
Amtlicher Theil. 
I. Gesehe; Perordnungen der Reichsbehürden. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund des § 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen 
Schußgebiete — R.-G.-Bl. 1888, S. 75 —, des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 und 
der Kaiserlichen Verordnung vom 21. April 1886 ist dem stellvertretenden Gouverneur v. Putt- 
lamer in Kamerun und im Falle seiner Abwesenheit oder sonstigen Behinderung dem Regierungs- 
assessor Leist für den Amtsbezirk Kamerun, sowie dem stellvertretenden Kommissar Dr. Krabbes 
in Togo für den dortigen Amtsbezirk die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich 
gültige Cheschließungen bezüglich aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, vorzunehmen 
und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
Vorräthighaltung von Proviant auf Jaluit. 
Die Jaluit-Gesellschaft hat sich bereit erklärt, die nachbezeichneten Proviantquantitäten 
bei ihrer Haupt--Agentur in Jaluit für die Kaiserlichen Kriegsfahrzeuge vorräthig zu halten. 
Die genannte Gesellschaft wird dafür Sorge tragen, das nach stattgefundener Entnahme das 
Lager mit erster sich bictender Gelegenheit wieder ergänzt werde und stets in tadelloser, nicht 
zu alter Waare bestehe. Dagegen ist der Jaluit-Gesellschaft gegenüber die Verpftichtung ein- 
gegangen worden, daß die im Schutzgebiete der Marschall-Inseln sich aufhaltenden Schiffe und 
iinzene Seiner Majestät ihren Bedarf an den nachbezeichneten Artikeln aus jenen Vor- 
räthen decken. 
Anls Preise für diese Vorräthe sind die nachweisbar laut Faltura gezahlten Einkaufs- 
preise zuzüglich 59 pt für Seeverpackung, Fracht, Assekuranz und sonstige Unkosten, sowie
	        
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