Full text: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
herausgeseben in der Koloninl-Abtheilung des Auswärligen Amis. 
I Jahrgang. *1 gerlin 15. August 16009). UNummer 10. 
S Zeiischrijt uscheim in ihrem amusschen Theile am 1. und 15. jedes Monnn N#lnullia #ilchellungen — #en zu 
Anfang des Monats erscheinenden Nummern, nach Bedarf auch den anderen, beigegeben. — Der Vierteljahrspreis beträgt **mtpt 
Man abonnirt bei allen Postämtern und Buchhandlungen. — Einsendungen und Aufragen sind an die Königliche Hosbuch-- 
handlung von Erust Siegfried Mittler und Sohn, Berlin SWI2, Kochstraße 68—70, zu richten. 
  
  
  
Inhalt. I. Beurkundung des Personensiandes i im n Schutzgebiet der Marschall- Inseln durch den Kaiserlichen 
Kommissar Aiermann in Jaluit S. 163. — Denkschrift über die Beweggründe zu dem deutsch eng- 
lischen Abkommen S. 163. — Il Verordnung, betressend Ergänzung des § 1 der Verordnung über 
die Erhaltung der Disziplin unter Seen arbigen Arbeitern vom 22. Oktober 1888 S. 177. — 
III. S. 178. — IV. S. 178. — V. 
Nichtamtlicher Theil. I. S n — II. Postdampfschiffverbindungen S S. 179. — III. Zahl 
der Weißen in Kamerun S. 180. — Kupfermünzen für Deutsch-Ost-Afrika S. 130. Gesundheits-= 
zustand der Deutschen Schutztruppe für Ost-Afrika S. 180. — Der deutsche Handel in 1-Ost- Afrika und 
die Araber S. 182 — Die eunlische Universitäten- Mission in Ost-Afrika S. 183. — Aus dem Jahres- 
bericht der Jaluit-Gesellschaft für 1889 S. 184. — Neu-Guinea-Schutzgebiet S. 184. — Deutscher 
Frauenverein für Krankenpflege in den Kolonien S. 184. — Das Namaqualand, dessen Bewohner 
und wirthschaftliche Verhältnisse (S Schluß) S. 185. — Die Lage im Damara- und Namagqualande 
S. 188. — Station Bismarcksburg S. 188. — IV. S. 188. — V. S. 188. — Anzeigen. — Bei- 
buln. Erstes Verzeichniß der aus den deutschen Schutzgebieten eingegangenen wissenschaftlichen Sen- 
dungen. 
Amtlicher Theil. 
I. Gesenze; Perordnungen der Reichsbehörden. 
Bekanutmachung. 
Dem Kaiserlichen Kommissar Biermann in Jalnuit ist auf Grund des 8 des Gesetzes, 
betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (R.-G.-Bl. 1888, S. 75 75), der Kaiser- 
lichen Verordnung vom 13. September 1886 und des § 1 des Gesetzes vom 1. Mai 1870 für 
die Dauer seiner amtlichen Thätigkeit im Schutzgebiet der Marschall-Inseln die Ermächtigung 
ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen bezüglich aller Personen vorzunehmen, welche 
nicht Eingeborene sind, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
Denkschrift über die Beweggründe zu dem deutsch-englischen Abkommen. 
Nachdem das deutscheenglische Abkommen vom 1. Juli d. J. die zu seiner Gültigkeit 
erforderlichen Stadien soweit durchlaufen hat, daß seiner Ausführung Hindernisse nicht mehr 
entgegenstehen, sollen nunmehr diejenigen Gesichtspunkte dargelegt werden, welche für die 
Kaiserliche Regierung bei Abschluß desselben maßgebend gewesen sind. 
Allem voran stand das Bestreben, unsere durch Stammesverwandtschaft und durch 
die geschichtliche Entwickelung beider Staaten gegebenen guten Beziehungen zu England weiter 
zu erhalten und zu befestigen und dadurch dem eigenen Interesse wie dem des Weltfriedens 
zu dienen. Mit der durch die Ausdehnung unserer überseeischen Beziehungen und kolonialen 
Bestrebungen gegebenen Vermehrung der Berührungspunkte mit anderen Staaten, namentlich 
mit England, hatte auch die Wahrscheinlichkeit, verstimmende Reibungen, weiter wirkende
	        
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