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Kommandantur-Befehl, betreffend die Abgrenzung der verschiedenen
Stationsbezirke.
Zanzibar, den 6. August 1890.
Da sich hinsichtlich der Abgrenzung der verschiedenen Stationsbezirke und der Aktions-
berechtigung der verschiedenen Stationschefs noch stets Unsicherheiten bemerkbar machen, so em-
pfangen Euer Hochwohlgeboren untenstehend ein Tableau über die Abgrenzung der Stationen,
welches nach Kenntnißnahme und Mittheilung an die unterstellten Offiziere und Beamten zu
den Akten „Dienstvorschriften für die Stationschefs“ zu nehmen und in Abschrift auf dem
Stationsbürcau unter Anfügung einer möglichst genauen kartographischen Skizze der Grenzen
des Stationsbezirkes anzuschlagen ist. Von der erfolgten Ausführung dieses Befehles ist hier-
her Meldung zu erstatten.
I. Nördliche Provinz (bis zum Rufidji).
1. Stationsbezirk Tanga.
Nördliche Grenze: Grenze des deutschen Interessengebietes.
Südliche Grenze: Beginnt an der Mündung des Ukumbinc, derart, daß das Nord-
User der Mtangata-Bucht einschließlich Tongoni zum Bezirke Tanga gehörig zu betrachten ist,
das Süd-Ufer jener Bucht gehört zum Bezirk Pangani. Westlich Tongoni verläuft die Grenz-
linie nordwestlich zum Sigi-Fluß, diesen ungefähr in der Höhe des Rukindu-Pics treffend, und von
dort über Mkwa Tunutn durch das Dalaoni-Thal nach Dalaoni, und von hier aus den Nord-
abfall des Usambara-Gebirges entlang bis Mbaramo, jedoch mit der Maßgabe, daß die dort
auslaufenden Gebirgsthäler, als politisch und geographisch zu Usambara gehörig, Usambara und
damit dem Bezirk Pangani verbleiben. Von Mbaramo läuft die Grenze zu dem nordwestlichen
Absall des Pare-Gebirges entlang am Jipe-See vorbei nach Taveta (ausschließlich).
Die Besetzung und Verwaltung von Tangata erfolgt von Tanga aus.
Die Station Muoa ist der Station Tanga unterstellt.
2. Stationsbezirk Pangani.
Nördliche Grenze: Südgrenze des Bezirkes Tanga.
Südliche Grenze: Begint am Süd-Ufer der Bai von Kipumowe, läuft über
Makorore die Karawanenstraße nach dem Massai-Lande entlang, das heißt über Qua Soa,
Mbego nach dem nördlichen Nguru.
Die Besetzung und Verwaltung von Kipumbwe erfolgt von Pangani aus.
Die Station Masinde ist Pangani unterstellt.
3. Stationsbezirk Saadani.
Nördliche Grenze: Südgrenze des Bezirks Pangani.
Südliche Grenze: Den Mami entlang bis zum südlichen Nguru und dann weiter
über Mamboia nach Mpwapwa (ausschließlich).
Die Station Mkwadja ist Saadani unterstellt.
4. Stationsbezirk Bagamoyo.
Nördliche Grenze: Südgrenze des Bezirks Saadani.
Südliche Grenze: Von Bueni westlich nach Dunda (einschließlich) verlaufend, dem
südlichen Plateaurande des Flußthals des Kingani entlang und von der Einmündung des
Mgeta dem Laufe des Kingani bis zur Quelle im Ukami folgend. Von hier ab dem Abfalle
der Ukami-Berge solgend west-nordwestlich nach dem Mkondockwa-Thale hin verlaufend und dem
Abfalle der Rubeho-Windy-Bergkette folgend in Ugogo endigend.
Die Besetzung und Verwaltung von Bueni, Mtoni, Windi und Tunungmn (interimistisch)
erfolgt von Bagamoyo aus.