42
Prüfungszeugniß so lange erforderlich sein werde, bis diese Schulen
sich hinreichenden Credit erworben haben würden.
Der Minister gab hierauf ein Resümé der heute und gestern
gepflogenen Debatte.
ezüglich der höheren Bürgerschule bezeichnete er sodann als
den Standpunct der Unterrichtsverwaltung, daß dieselbe die Durchführung
eines fest bestimmten Normalplanes nicht für das Richtige
erachten könne. Wie noch im letzten Jahre viele Schulen entstanden
seien, die bezüglich des Unterrichtsplanes sich keineswegs alle deckten,
wenn sie auch sämmtlich ihr Ideal in der von Dr. Hofmann befürworteten
Schule erblickten, so werde auch in Zukunft eine große
Mannichfaltigkeit erforderlich sein.
Die Berechtigung zum einjährigen Militairdienst allgemein
diesen Schulen zu ertheilen, werde nicht angehen; man müsse vielmehr
sehen, wie das Privilegium im einzelnen concreten Falle zu
erlangen sei.
Fünfte Sitzung, 13. Octb. 1873.
Es wurde zunächst die Frage 1, d der Vorlage discutirt, ob
die Combination von Gymnasial= und Realclassen nach dem sogenannten
Bifurcationssystem ferner zulässig sei.
Es waren zu dieser Frage seitens des Dir. Reisacker und
des Dir. Fritsche Stundenvertheilungspläne vorgelegt worden, in
welchen das Bifurcationsspystem, wie dasselbe nach der Absicht der
Verfasser dieser Pläne sich gestalten würde, veranschaulicht wird.
Der erste von beiden Entwürfen (Rei sacker) ist folgender: