Full text: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
herausgegeben in der Kolonial-Abtheilung der Auowärligen Amis. 
  
I. Jahrgang. Berlin, 1. Oktober 1390. Uummer 13. 
Diese Zeitschrift erscheint in ihrem amtlichen Theile am 1. und 15. jedes Monals. Nichtamlliche Mittheilungen werden den zu 
Anfang des Monats erscheinenden Nummern, nach Bedarf auch den anderen, beigegeben. — Der Vierteljahrspreis beträgt 2.. 
Man abonnirt bei allen Poflämtern und Buchbandlungen. — Einsendungen und Anfragen sind an die Königliche Hofbuch- 
handlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W12, Kochstraße 68—70, zu richten. 
  
Inhalt. I. Bekanntmachung, betreffend telegraphische Verbindung mit Ost-Afrika S. 239. — II. Pro- 
klamation des stellvertretenden Reichskommissars für Ost-Afrika, betreffend Stempelung der Gewehre 
S. 239. — Verordnung, betreffend Aufstellung einer Statistik für Kamerun S. 240. — III. S. 240.— 
IV. Indischer Ocean, Ostküste von Afrika S. 241. — Südlicher Stiller Ocean S. 241. — V. S. 241. 
Nichtamtlicher Theil. I. S. 242. — II. Postdampfschiffverbindungen S. 242. — III. Erforder- 
nisse in gesundheitlicher Hinsicht für den Dienst in der Deutschen Schutztruppe S. 243. — Die Witte- 
rungsverhältnisse in Südwest-Afrika S. 245. — Landwirthschaftliche Nachrichten aus dem Togogebiet 
S. 246. — Zolleinnahme und Handelsverkehr der französischen Niederlassungen an der Gold= und 
Sklavenküste S. 240. — IV. S. 249. — V. S. 249. — Anzeigen. ·" 
Amtlicher Theil. 
I. Gesehe; Verordnungen der KReichsbehörden. 
Bekanntmachung. 
Telegraphische Verbindung mit ÖOst-Afrika. 
Zwischen Zanzibar einerseits und Bagamoyo bezw. Dar-es-Salaam an der 
Östküste von Afrika andererseits ist eine telegraphische Kabelverbindung hergestellt 
und in Bagamoyv am 18. September eine Kaiserlich Deutsche Telegraphen-Anstalt 
cingerichtet worden; in Dar#es-Salaam wird die Eröffnung einer gleichen Verlehrs-Anstalt 
in den nächsten Tagen erfolgen. 
Die Wortgebühr für Telegramme aus Deutschland nach Bagamoyo bezw. Darres- 
Salaam beträgt 7 M. 85 Pf. Für den inneren Telegraphenverkehr zwischen Bagamoyo und 
Dar#es-Salaam gelten die Bestimmungen der Telegraphenordnung für das Deutsche Reich und 
der deutsche Taris: ( Pf. für das Wort, Mindestgebühr 60 Pf. 
Berlin, den 19. September 1890. 
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. 
v. Stephan. 
— — 
  
II. Perordnungen und Wittheilungen der Behörden in den 
Schuhgebieken. 
Seitens des stellvertretenden Reichskommissars für Ost-Afrika ist nachstehende Pro- 
llamation erlassen worden: 
Deutscher Text der Proklamation in arabischer, Suaheli und indischer 
Sprache. 
Auf Grund eines Ucbereinkommens, welches ich, der Stellvertreter Seiner Majiestät 
des Kaisers von Deutschland, mit der englisch-ostafrikanischen Gesellschaft geschlossen habe,) 
befehle ich hiermit wie folgt: 
Sämmtliche Gewehre, die sich hier im ganzen Lande in Euren Händen befinden, sind 
sosort dem Kommandanten der Station vorzuzeigen und werden von diesem kostenfrei mit 
  
*) Siehe „Deutsches Kolonialblatt“ Nr. 2 vom 15. April 1890, S. 17 bis 20.
	        
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