Full text: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

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2. Derartig verfälschter Kautschuk, welcher nach einer Frist von drei Monaten vom 
Datum dieses Erlasses an vorgefunden werden sollte, verfällt der Konfiskation 
und Vernichtung, Verkäufer und Käufer aber im Wiederholungsfalle strenger 
Strafe. 
3. Jeder Händler wird hierdurch in seinem eigenen Interesse verpflichtet, das 
Erscheinen derartig verfälschten Kautschuks im Handel nach der angegebenen 
Frist sofort der Regierung zur Anzeige zu bringen, welche die erforderlichen 
Maßregeln dagegen anordnen wird. 
Zanzibar, den 3. September 1890. 
Schmidt, 
Stellvertretender Reichskommissar für Ost-Afrika. 
III. Perspnalien. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Direktor 
der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft Ernst Vohsen zu Berlin den Königlichen Kronen- 
Orden 4. Klasse zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den bisher 
mit der kommissarischen Verwaltung des Schutzgebietes der Neu-Guinea-Kompagnie beauftragten 
Regierungsrath Rose zum Kommissar für das gedachte Schutzgebiet zu ernennen. 
Der Kaiserliche Kommissar Zimmerer ist mit der weiteren Vertretung des Kaiserlichen 
Gouverneurs für Kamerun beauftragt worden. Herr v. Puttkamer, welcher bisher mit 
dieser Vertretung betraut war, wird die kommissarische Verwaltung des Togogebietes wieder 
übernehmen, während Bezirksamtmann Dr. Krabbes sich auf seinen Posten in Viktoria zurück- 
begeben wird. 
Der Reichskommissar Major v. Wissmann wird sich mit dem am 12. d. M. von 
Marseille abgehenden Dampfer auf seinen Posten zurückbegeben. 
  
Veränderungen bei der Deutschen Schutztruppe für Ost-Afrika. 
Nach Ablauf ihres Kontraktes aus der Truppe ausgeschieden: Chef Richelmann, 
Kapitän Prager; krankheitshalber ausgeschieden: Vizefeldwebel Becker, Unteroffiziere Adami 
und Thonack; beurlaubt: Deckoffizier Wille, Sergeant Binder; gestorben: Vizefeldwebel 
Wonneberger, Lazarethgehülfe Unteroffizier Hinz. 
Berichtigung. 
In Nr. 11 des „Deutschen Kolonialblattes“ vom 1. September, S. 195, ist in dem 
Verzeichniß der Offiziere der Schutztruppe für Ost-Afrika unter Nr. 28 irrthümlich gedruckt: 
„Karl“ Stenzler anstatt „Kurt“ Stenzler. 
  
IV. Bekannfmachungen für die Schifffahrk. 
In Nr. 12 des „Deutschen Kolonialblattes" vom 15. September d. J. ist eine Zu- 
sammenstellung der bisher erschienenen Admiralitätskarten gegeben, welche auf die deutschen 
Schutzgebiete Bezug haben.
	        
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