Full text: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
herausgegeben in der Holonial-Abtheilung des Auswärligen Amis. 
  
I. Jahrgung. Gerlin, 15. Dezember 1899. UZunmmer 18. 
Diese Zeitschrift erscheint in ihrem amtlichen Theile am 1. und 15. jedes Monats. Nichtamtliche Mittheilungen werden den zu 
Anfang des Monats erscheinenden Nummern, nach Bedarf auch den anderen, beigegeben. — Der Vierkeljahrspreis belrägt 2.. 
Man abonnirk bei allen Postämtern und Buchhandlungen. — Einsendunnen und Ansrugen sind an die Königliche Hofbuch- 
bandlung von Erust Siegfried Mitkler und Sobnu, Berlin 8W12, Kochstraße 68—70, zu richten. 
  
  
  
  
Inhalt. 1. Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich, betressend Erwerbung der festländischen 
Besitzungen des Sultans von Zanzibar, sowie der Insel Mafia durch Deutschland und die Anerkennung 
der französischen Schutzherrschaft über Madagaskar S. 331. — Ermäßigung der Fahrpreise des Nord: 
deutschen Lloyd für Mitglieder der Missionsgesellschaften S. 332. — II. Uebersicht über die Einfuhr 
  
in Kamerun vom 1. Juli 1880 bis 30. Juni 1890 S. 333. — III. S. 334. — IV. Aus dem Reise- 
berichte S. M. Kr.-Korv. „Sophie“ S. 334. — V. S. 336. 
Nichtamtlicher Theil. l. S. 337. — II. Schiffsnachrichten S. 337. — III. Bau einer Eisen- 
bahn von Bagamoyo nach Dar-es-Salaam S. 338. — Bericht des Kommandanten S. M. S. „Alexan: 
drine“, Korvettenkapitän v. Prittwitz, über die Fahrt von Apia nach den Marschall-Inseln und zurück 
S. 339. — Mittheilungen aus dem Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie S. 341. — Vom Deutschen 
Frauenverein S. 312. — Asiatische Arbeiter für Plantagenbau in Afrika S. 342. — Die Kultur des 
Mandelbaumes in Algier S. 315. — Vereinbarung zwischen Frankreich und Dahomeh S. 316. — Zoll- 
gesetzgebung in der französischen Kolonie Gabon-Congo S. 347. — Erklärung der englischen Schut- 
herrschaft über Witu S. 347. — Portugiesische Expedition nach Bise S. 347. — Bevölkerung der 
Insel Nauru S. 348. — IV. S. 348. — V. S. 351. — Anzeigen. 
Ankünbigung. 
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Vom 1. Januar 1891 werden die bisher als selbständige Zeitschrift erschienenen 
„Mittheilungen von Forschungsreisenden und Gekehrten aus den deutschen Schutzgebicten“, 
herausgegeben von Dr. Freiherr v. Danckelman, mit dem „Deutschen Kolonialblatt“ vereinigt 
und vierteljährlich als wissenschaftliche Beihefte zu demselben abgegeben werden. Der Inhalt 
der „Mittheilungen“ beruht zum Theil auf amtlichen Quellen und enthält vorzugsweise wissen- 
schaftliche, durch Illustrationen, Karten, Pläne und Skizzen erläuterte Nachrichten aus den 
deutschen Schutzgebieten. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das „Deutsche Kolonial: 
blatt mit den Beiheften“ beträgt sodann 3 Mark. 
Ein Sonder-Abonnement auf die „Mittheilungen“ wird zum jährlichen Abonne- 
mentspreis von 9 Mark von allen Buchhandlungen und Postanstalten ebenfalls eutgegengenommen. 
Berlin, am 15. Dezember 1890. 
  
Amtlicher Theil. 
I. Gesetze; Derordnungen der Reichsbehörden. 
Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich, betreffend die Er- 
werbung der festländischen Besitzungen des Sultaus von Zanzibar, sowie 
der Jusel Mafia durch Deutschland und die Anerkennung der französischen 
Schutzherrschaft über Madagaskar. 
  
leebersetzung. 
Französische Botschaft in Deutschland. Berlin, den 17. November 1890. 
Herr Baron! 
Im Laufe der Besprechungen, welche wir im verflossenen Monat August über die 
gegenseitigen Beziehungen Deutschlands und Frankreichs an der Ostküste von Afrika gepflogen 
haben, hat Euere Excellenz mir erklärt, daß die Kaiserliche Regierung geneigt sei, die Schutz- 
herrschaft Frantreichs über Madagaskar mit allen ihren Folgen anzuerkennen.
	        
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