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ihm einmal angewiesenen Platz außer im Falle der Seenoth und höherer
Gewalt nicht zu verändern, es sei denn mit Genehmigung des Hafenmeisters;
II. dem Hafenmeister auf Erfordern wahrheitsgetreu anzugeben:
1. den Namen, das Unterscheidungssignal, den Heimathshafen, die Gattung
und den Nettoraumgehalt des Schiffes,
2. den Namen und den Wohnort des Eigenthümers oder des Korrespondent-
rheders des Schiffes,
3. den Ort und den Tag der Ausfertigung des Schiffscertifikats oder des
Flaggenattestes des Schiffes,
4. den Ort und den Tag der Ausfertigung der Musterrolle, sofern die-
selbe nicht vorgelegt wird, sowie die Zahl der Schiffsmannschaft,
5. den Ort und den Tag des Reiseantritts und den Tag der Ankunft im
Hafen, sowie den Bestimmungsort des Schiffes und den Tag der
Abfahrt,
6. die Zahl der mit dem Schiffe angekommenen und abgehenden Passagiere,
7. ob das Schiff mit Ballast oder mit Ladung angekommen ist und abgeht
unter summarischer Bezeichnung der Ladungsgegenstände,
8. ob bezw. welche Häfen von dem Schiffe während der Reise angelaufen
worden sind,
9. die Adresse desjenigen, welcher die Klarirungsgeschäfte des Schiffes am
Orte besorgt, und den Tag der Ausklarirung.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des § 1 werden, sofern nicht nach anderen
gesetzlichen Vorschriften eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu Einhundert Mark,
eventnuell mit Haft, bestraft.
Finschhafen, den 13. Dezember 1889.
Der Kaiserliche Kommissar.
(gez.) Rose.
III. Perspnalien.
Zusammensetzung der Kolonial-Abtheilung im Answärtigen Amt.
Dirigen: Dülfsarbeiter:
Dr. Krauel, Geh. Legations-Rath. Frhr. v. Nordenflycht, Kaiserlicher Konsul.
Sonnenschein, Kaiserlicher Kommissar.
vortragender Rath: Schuckmann, Kaiserlicher Vizekonsul
3 Geb. Ralkulatur:
Dr. Rettich, Wirklicher Legations-Rath. Krüger, Hofrath
Geh. Registratur:
1 Ständige Pülfsarbeiter: Biermann, Geh. Sekretär, Vorsteher.
Stemrich, Legations-Rath. Schönborn, Geh. Negistrator.
v. König, Königl. preußischer Gerichtsassessor. Schober, Geh. Registrator.