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Verhandelt Warmbad im Gebiete der Bondelswarts (Groß-Namaqualand),
den 21. August 1890.
Vor dem unterzeichneten deutschen Reichskommissar Dr. zur. Heinrich Erust Goering
erschienen heute:
1. Jan Hendricks, unabhängiger Kapitän des Namaqua-Stammes der Veld“
schuhträger,
2. Carl Blovedoog Auramüb, Unterlapitän,
3. Jephta Matthacus, stellvertretender Unterlapitän,
4. die Magistratspersonen Willem Hack, Kido Kopper, Willem Hendricks,
die Feldlornets Gert Kopper, Piet Blockstaam, Abraham Hack, Jan
Johannes und Isaal Hendril
und erklärten:
Nach dem Gesetze der Namaqua geht nach dem Ableben eines Kapitäns diese Würde
auf seinen ältesten Sohn über, es sei denn, daß derselbe nach der Meinung der Majorität der
Nation zur Regentschaft untauglich erscheint, daß er, wie es in unserer Sprache heißt, als ein
Cllin are (wörtlich: linlisch, ungeeignet) bekannt ist. In diesem Falle wählt die Nation ihren
Kapitän durch Majoritätsbeschluß. Da nun der älteste Sohn des im letzten Kriege mit den
Witboois gesallenen Carl Hendricks Arixamab, Haus Hendricks, sich durch sein Betragen
namentlich auch weißen Leuten gegenüber nach der Meinung der Mehrzahl der Nation un-
würdig erwiesen hat, Kapitän zu werden, haben wir im Einverständniß mit dem größten Theil
der Nation (nur eine ganz kleine Partei steht auf Seiten des Haus Hendricks) unterm
27. November 1889 den zweiten Sohn des genannten Carl Hendricks Ariramab, den
sub 1 ausgeführten Jan Hendricks, zum Kapitän der Veldschuhträger gewählt, und ist es
der Wunsch der Nation, daß die Schutzherrschaft des Deutschen Reiches auch auf uns aus-
gedehnt wird.
Hierauf gab der Kapitän Jan Hendricks die nachstehende Erklärung ab:
1. Ich nehme hiermit unter Zustimmung meines Nathes und im Namen meiner
Nation für mich und meine Rechtsnachfolger die Schutzherrschaft Seiner Majestät des
Deutschen Kaisers über Land und Voll der Waldschuhträger an.
2. Mein Gebiel ist begrenzt im Norden durch eine Linie von der Vlein „Daberas“
bis etwa zu dem Punkte, wo diese den 20. Grad O-Lg. durchschneidet, im Westen durch eine Linie,
lausend von Daberas nach Fahtgras (dieses ausgeschlossen), den Urigab-Flußs abwärts bis
Stampried, von da etwa 12 km östlich bis Zuchamhaus, von da nach Süden durch den Tamob
(Corien-Fluß) bis zu einer Kuppe Oub Awab, von dort in südöstlicher Richtung bis zu dem
Punkte 19°" 2° O-Lg., 27° 5°" S-Br., von dort in südlicher Richtung längs dem Tafelrande
des großen Kharas-Gebirges bis zum Back-Fluß, im Süden durch den Back-Flusß bis zum
20°% O--Lg. und im Osten etwa durch diesen Grad.
3. Den deutschen Reichsangehörigen und übrigen Schutzgenossen gebe ich das Recht
und die Freiheit, in meinem Gebiele zu reisen, zu wohnen und Handel zu treiben, und gelobe,
für die Sicherheit von Leben und Eigenthum derselben, soweit dies in meiner Macht steht,
zu sorgen.
4. Ich bin damit einverstanden, daß bei Streitigkeiten civiler und krimineller Art
zwischen weißen Leuten untereinander und mit Eingeborenen die Gerichtsbarkeit von der von
Seiner Majeslät dem Deutschen Kaiser dazu eingesetzten Behörde ausgeübt wird. Da-
gegen behalte ich mir die Gerichtsbarkeit in allen anderen Fällen vor. Von den weißen Lenuten