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3. Lokomotiven, sowie Eisenbahn-Wagen und Material sind während des Baucs der
Linien und bis zum Tage der Eröffnung des Betriebes zollfrei. Sie lönnen sodann mit einem
Joll von 3 pCt. belegt werden.
1. Wissenschaftliche und Präzisionsinstrumente, sowie die dem Gottesdienst dienenden
Gegenstände, Kleidungsstücke und Gepäck für den persönlichen Gebrauch der Reisenden und
Personen, welche sich im Gebiete des westlichen Kongo-Beckens niederlassen, sind gollfrei.
5. Der gegenwärtige Tarif kann von Jahr zu Jahr einer Revision unterzogen
werden, sofern die cinc oder dic andere der kontrahirenden Mächte dies wenigstens sechs Monate
vor Ablauf eines jeden Jahres verlangt. Doch kann von dieser letzteren Befugniß erst achtzehn
Monate nach Anwendung des Tarifes Gebrauch gemacht werden.
Falls ein Einverständniß über die Bedingungen der Revision nicht erzielt werden
jollte, so erlangen die betheiligten Mächte das Recht der freien Festsetzung des Tarifes innerhalb
der durch die Deklaration vom 2. Juli v. J. vorgesehenen Grenzen.
Verordnungen und Mittheilungen der Behürden in den
Schuctgebirken.
Zu Gerichtsbeisitzern bezw. deren Stellvertretern der Kaiserlichen Gerichte des Schutz-
gebietes der Neu-Guinea-Kompagnic sind für das Jahr 1891 ernannt worden:
J. dir das Ober-Gericht (Berufungsgericht):
. der Beamte der Neu-Guinca- Komwagiee Friedrich Jäger,
7 - - Heinrich Christer, als
3. - - - Nobert Lewereutz, Beisitzer,
4. Missionar Johannes Flierl,
5. .. Beamte der Neu-Guinea-Kompagnie Karl Ludwig, als siellver-
6. = Missionar Georg Pfalzer, ] tretende
7. Stationsvorsteher J. Kubary, Beisitzer,
ad 1 bis 3, 5 zu Finschhafen, ad 1, 6 zu Simbang, ad 7 zu Konstantin-
hafen wohnhaft.
II. Für das Gericht erster Instanz im westlichen Jurisdiktionsbezirk (Kaiser Wilhelmsland):
1. der Beamte der Neu-Guinca-Kompagnie Ludwig Kärnbach,
2. - Karl May, als
3. Albert Süßer, Beisitzer,
4. Missionar Georg Bammler,
5. Courad Vetter, 1 stellver
6 Beanite der Neu-Guinea Kompagnie Georg Reiter, tretende
7 Missionar Peter Christian Arff, 1 Beisitzer,
ad 1 bis 3, 6 zu Finschhafen, all 4 auf den Tami Inseln, ad 5 zu Sim
bang, ad 7 zu Bokadjim bei Stephansort wohnhaft.
III. Für das Gericht erster Instanz im ösllichen Jurisdiltionsbezirl (Bismarck Archipel
und Salomons Inseln):
1. der Vermessungslondulteur, Beamter der Neu-Guinea-Kompagnie
Bernhard Linnemann,
2., der Stationsvorsleher Richard Parlinson, als
3. der Plantagenverwalter Heinrich Vallender, Beisitzer,
1. der Vorsteher der Agentur Mioko der Deutschen Handels= und
Plantagen Gesellschaft August Frings,