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Außer von diesen Handelsschiffen, welche sämmtlich im Interesse im Schußgebiete
ansässiger Firmen thätig waren, wurde das Schutzgebiet noch viermal von Kaiserlichen Kriegs-
schisfen, viermal von ameritanischen Missiousschisfen und einmal von einer englischen Vergnügungs-
hacht besucht.
Personalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Gouverneur von Kamerun Freiherrn Julius v. Soden zum Gouverneur
von Deutsch Ost-Afrika zu ernennen und demselben während seiner Amtsdauer und für die Zeit
seines Aufenthaltes in Ost Afrika das Prädilat „Ercellenz“ zu verleihen;
den Dr. Carl Peters als Kommissar zur Verfügung des Gonverneurs von Deutsch-
Ost Afrila zu stellen;
den Premierlieutenant a. D. v. Zelewski, früher im Infanterie-Regiment Nr. 99,
zum Kommandeur der Schutztruppe in Deutsch-Ost Afrila zu ernennen.
Durch Allerhöchste Ordre sind ferner vom 1. April d. J. ab
der Militär Intendantur Assessor Dr. Kanzki vom Gardelorps und
der Marinezahlmeister Hensel der I. Werftdivision
zur Schutztruppe für Deutsch-Ost-Afrila kommandirt worden.
Der Kommandeur der Schutztruppe von Deutsch Ost-Afrika v. Zelewski ist bis auf
Weiteres ermächtigt worden, den Kaiserlichen Gonverneur in Fällen der Abwesenheit oder der
Behinderung in seinen dienstlichen Obliegenheiten zu vertreten.
Der seit Ansfang d. J. dem Reichslommissar für Ost Afrika als Rechtsbeistand bei-
gegebene Königlich preußische Gerichtsassessor Viktor Eschle ist mit der lommissarischen
Verwaltung der Kanzlerstelle bei dem Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch Ost-Afrika
betraut worden.
Demselben sind serner die Funktionen des Anditeurs der Schutztruppe von Deutsch-
Ost Afrila übertragen worden.
Bei dem Kaiserlichen Gonvernement von Ost-Afrika sind serner:
als Büreauvorsteher: der Geheime Kangleisekretär Richard Wegener,
als Selretär: Freiherr C. v. Moltte,
als Buchhalter: die Civilsupernumerare Fritz Kunow und Max Lüddete
zunächst lommissarisch ernannt worden.
Dem Sekretär bei dem Kaiserlichen Kommissariat für Südwest Afrika Kanzler Nels
ist ein viermonatlicher Urlaub lausschließlich der Reisezeit) zur Reise nach Deutschland
ertheilt worden.
Der Führer der Schutztruppe für Südwest Afrika Hauptmann v. François ist mit
der Wahrnehmung der Funktionen des Kaiserlichen Kommissars für Südwest Afrika, sowie mit
der Leitung der Bergbehörde nach Abreise des Kanzlers Nels betraut worden.