eutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
heransgegeben in der Kolonial Ablheilung des Auswärligen Amte.
II. Jahrgang. Gerlin, 15. April 169l. Unmmer 3.
Diese Zeilschrift erscheint am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden alo Beihefte beigeingt die mindestend einmal viertel-
zaur et Jcheiendn Mittheilungen ven Forschungsreisenden und Gelehrten aus den den it ichen Schutg Dcbielen-, Derausgegcben
n Dr. Frciherr. r h jur das Kolonialblalt mit en Beiheiten belrägt 3 Mark. Man
rrsb 5% ollen eühhen und wuchenhlinlne — GEusendm: igen und Anfragen sind an die Köninliche Hosbuchhandlung
Ernst Sicgfried Mittler und Soyn, A##liu 8WI12, nochstraße 68 —70, zu richten.
Inhalt. Organisatorische Vestimmungen für die Kaiserliche Schunztruppe für Deutsch- Ost-Asrika S. 167. —
Verlegung der Verwaltung des Schungebieten der Neu- Guinea= Tuma e von Finschhafen nach
Stephansort S. 178. — Ermächtigung z B des 1 Schutzgebiete der
Marschall: Inseln durch den ommisestateleireten in Jaluit S. 178. — eord ng. betressend die
Erhebung einer Firmenabgabe in Togo S. 178. — itrbersicht uber die gerichtlichen Geschäfte im
Schutgebiete der Neu-Guinea Kompagnie im Jahre 1890 S. 179; dgl. in Kamerun S. 180; dal. in in
Togo S. 180. Ernennung eineo Beisitzers des naiserlichen Gerichto für Ramerun S. 180.
Schisssverkehr in Kamerun im Tahre 1890 S. 181. — Statistik über die in da- Togo- Gebiet ein:
Fsuhrten zollpflichtigen Waaren S. * Personalien S. 181. — Bekanntmachungen für die Schiss-
fahrt S. 181. — Schissobewegungen S S. 182.
Nichtamtlicher Theil. Personal-Nachrichten S. 182. — Verkehro Nachrichten S. 182. — Ron
der Expedition Emin Paschao S. 185. — Von der Ervedition des Majoro v. Wissmann S. 185 —
Desuntheitszustand der Demschen Schutztruppe iur Ost-Afrila S. 188. — Expedition des Dr. Zintgraff
. 188. — Errichtung einer botanischen Zentralstelle kür die Kolonien S. 189. — Britisch-Betschuana.
Land 3n 189. — Litterarische Besprechungen S. 190. — Anzeigen.
Amtlicher Theil.
(Geseche; Derordnungen der Reichsbehördrun.
genehmiet die auliegenden „Organisatorischen Besti Fu. für Meine Sd
Ich genehmige die anliegenden „Organisatorischen Bestimmungen“ für Meine Schut
uup#e für Deutsch-Ost Afrita und ermächtige Sie, wegen ihrer Ausführung das Weitere zu ver
aulassen, sowie erforderlich werdende Erläuterungen, Ergänzungen und Abänderungen dazu,
joiern sie nicht prinzipieller Natur sind, selbständig zu versügen.
Berlin, den 9. April 1891. #
Withelm.
v. Caprivi.
An den Reichslangler.
Organisatorische Bestimmungen für die Kaiserliche Schutztruppe
für Deutsch-Ost-Afrika.
Abschnitt l.
Allgemeines.
Die Schuptruppe ist in Bezug auf militärische Orgauisation und Disziplin dem Reichs
lunzler (Reichs-Marine-Ann! unterstellt. Betreffs der Verwaltung e siche Abschnit VI) und der
Verwendung= sowohl zu militärischen Unternehmungen als auch zu zwecken der Civil-
verwaltung untersteht sie dem Gonverneur von Deutsch-Ost-Afrila und weilerhin dem Reichs
lunzler (Auswärtiges Amt, Kotonialabtheilung.