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Seine Majestät der Kaiser hat mittels Allerhöchster Ordre vom 28. v. M. zu
genehmigen geruht, daß die Ziehungstermine der dem Anlistlaverei-Lotterie-Comite durch die
Allerhöchste Ordre vom 21. Inni d. J. für das Jahr 1891 gestatteten Lotlerie behufs
Gewinnung der Mittel zur Ausrottung der Sllavenjagden und des Sklavenhandels auf die
Zeit vom 21. bis 26. November 1891 bezw. vom 18. bis 23. Jannar 1892 verlegt werden.
Dem zum Königlich Großbritannischen Konsul für Kamerun ernannten Major Clande
Macdonald ist das Exequatur Namens des Reiches ertheilt worden.
Derordnungen und Wittheilungen der Behürden in den
Schunzgebieken.
Gonvernements-Befehl, betreffend die zollamtliche Behandlung der
Kaiserlichen Kriegsschiffe in Deutsch-Ost-Afrika.
Hierdurch bestimme ich, daß S. M. Kriegsschisse als Zoll-Ausland zu betrachten sind
und demgemäß weder Einfuhrzoll noch sonstige Gebühren zu entrichten haben für Güter, welche
sie in einem der Häfen des deutsch ostafrikanischen Schutzgebietes aus Postdampfern oder sonstigen
Fahrzeugen an Bord übernehmen.
Um die Versorgung der Kaiserlichen Kriegsschisfe mit frischem Fleisch zu erleichtern,
soll ferner gestattct sein, daß dieselben das zu ihrer Verpflegung bestimmte Rindvieh, Schase,
Ziegen und dergleichen zollfrei an Bord nehmen:; was die sonstigen Ausfuhren betrifft, so unter
liegen die Angehörigen der Kaiserlichen Marine derselben zollamtlichen Behandlung wie die
übrigen Personen.
Die Fahrzeuge der Gonvernements-Flotlille zahlen Zoll wie die Gonvernements Messen.
Dar es-Salaam, den p. Juli 1891.
Der Kaiserliche Gonverneur.
(I. S.) (ges.) Freiherr v. Soden.
Statistik über die vom 1. April bis 30. Juni 1891 in das Togo-Gebiet
eingeführten zollpflichtigen Waaren in Nettomengen.
Num Genever Tabak Pulver Gewehret, Salz
unter über unter üÜber .
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