Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
Herausgegeben in der Holonial Ablheilung des Auowürligen Amlo.
II. Jahrgang. Berlin, 1. Oktober 1691. Uummer 19.
Diese Zeitschrift erscheint am 1. und 15. iedes Monats. Derselben werden als Beihefle beigeingt die mindesiens einmal viertel.
iorli ich erscheinenden: Mittheilungen von Jschunz reisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgebicten--, berausaegeben
oon Dr. Frciherr v. Dänckelman. — Vie iRSOrorieis fur das Kolonialblalt mit den Beihejten beträgt: ark. Man
abonnirt bei allen Vostute und nlrlux.-u — Emsendungen und Aufragen sind an die Königliche Hofjbuchhandlung
von Ernst Sicairied Mittler und Sohn, Verlin SWI2, Kochstrate 68—70, zu richte
Inhalt. Verordnung des paaiserlichen Gonverneurs für Deutsch- Ost-Afrika, betressend die Ertheilung einer
ausschliehlichen Verechiigung an die Aktien-Gesellschaft für Monier= Bauten zu Verlin S. 105. — Per-
sonalien S. 406. Bekannimachungen für die Schisssahrt S. 106. — Schiffsbewegungen S. 107.
Richtamtlicher Theil. Personal-Nachrichten S. 107. — Verlehrs-Nachrichten S. 107. —
Die Versprengung der Erpedition v. Zelewoli durch die Wahehe S. 400. — Reisebriese aus Ost-Afrila
S. 411 Nachrichten von Dr. Petero S. 41.1. —. Jorschungen im südlichen Theile det deutsch- ost-
Sicllischen Schutzgebietes S. 114. — Bestand der Deutschen —— jfür Ost-Afrila S. 414.
Sanitätsbericht. betressend die Deutsch-Ostafrikanische Schutztruppe S. 115. — Beboachling * Müoni-
Fähre an die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft . 415. — Dr. Oescar Baumann S. 415. — Aus-
dehnung der englischen Kolonie Lagos S. 415. — Bestand an Kokovpalmen längo der deutsch-ostafri-
lanischen Küste S. 115. — Nachrichten aue Tabora S. 415. — Nachrichten über Emin Pascha
416. — Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika S. 116. — Verlegung des Sitzes des
Allerlihen Kommissariats für Deutsch-Sudwest-Afrika S. 416. — Gemüsebau in Kamerun und
Togo S. 416. — Handelöbewegung der senfösischen Vesibungen am Busen von Benin S. 417.
Ueber die Wirkung des Methylenblau bei Malaric S. 117. Portugiesische Gesellschaften zur ber-
waltung und Ausbeutung der Provinz Môtambichnet S. 118. — Litterarische Besprechungen S. 120.
Litteratur-Verzeichniß S. 121. — Anzeigen.
Amtlicher Theil.
Perordnungen und Wittheilungen der Behörden in den
Schutzgebieken.
Verordnung des Kaiserlichen Gonverneurs für Deutsch-Ost-Afrika, be-
treffend die Ertheilung einer ausschließlichen Berechtigung an die Aktien-
Gesellschaft für Monier-Bauten zu Berlin.
Auf Grund des § 11 des Gesetzes, betreffend die Nechtsverhältmisse der deutschen
Schutzgebiete, vom 15. März 1888 verordnet hiermit der Unterzeichnete:
l1.
Die Altien-Gesellschaft für Monier-Bauten, vormals G. A. Wayß & Co., mit dem
Wohnsitz Verlin, erhält hiermit das ausschließliche Necht der gewerblichen Verwerthung des
sogenannten Monier-Verfahrens innerhalb des deutsch ostafrikanischen Schutzgebietes auf die
Dauer von 10 Jahren vom Erlaß dieser Verordnung an.
Während dieser Zeit ist Jedermann untersagt, ohne Erlaubniß der genannten Gesell-
schaft innerhalb des Schutzgebietes dieses Verfahren auzuwenden oder diejenigen Gegenstände
deren Anfertigung der Gesellschaft vorbehalten ist, gewerbsmäßig herzustellen, in den Verkehr
zu bringen oder feilzuhalten.