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der nördlichen Rufidji-Mündung gelegenen, bisher zum Bezirle Darles-Salam gehörigen Ort-
schaften, also insbesondere Kilunja, Kikale, Pemba und Njemsati, dem Kaiserlichen Bezirksamt
in Kilwa unterstehen.
Dar es Salam, den 12. Angust 1891.
L. 8S.) Der Kaiserliche Gouverneur.
gez. Frhr. v. Soden.
Jusatz zu der Verordnung des Gonverneurs für Deutsch-Ost-Afrika vom
. August 1891, betreffend die Erhebung einer Verbrauchsstener.-)
Zu Nr. 2 der Verordnung, betressend die Erhebung einer Verbrauchssteuer ist solgender
Zusatz seitens des Gonverneurs beschlossen worden:
Der Steuer sind auch unterworfen alle ostafrilanischen Landeserzeugnisse, welche aus
dem freien Verlehr von einem Platze des deutschen Gebietes nach einem anderen unter Joll-
lontrole übergeführt werden, um daselbst wieder in den freien Inlandsverkehr gesetzt zu werden.
In diesem Falle wird die Steuer nur einmal und zwar im Ausgangshasen erhoben.
Zolleinnahmen in Deutsch-Ost-Afrika)
Die Brutto Zolleinnahmen in Deutsch-Ost-Afrita haben während des lausenden Jahres in
den nachstehend bezeichneten Monaten folgende Erträgnisse geliesert:
Jannar 23 151 Rps. = 31720,50 Mart
Februar 25 854 = 38781
März 17781 — 71676
April, Mai
und Juni 180 u00 — 270 000
Juli. 102 093 — 153 139,50
August 106 942 160 113
September 58392 = 87 588
insgesammm 51. 216 — 816 324
Die Augaben für April, Mai und Juni beruhen auf ciner vorläusigen Schätung, genanere
Zahlen sind noch nicht eingegangen.
Bekhanntmachungen für die Schifffahrt.
Beschaffenheit der Bake auf der Spitze Pelikau. Walfisch-Bucht. Westküste von Afrifa.
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Nach einem Bericht des Kommandanten S. M. Kubt. „Oyäne“, Kapt. Lient. Plachte,
hat die Bale auf der Spitze Pelikan nur einen Ball als Toppzeichen. Das im Segelhand:
buch erwähnte Faß, welches sich 1,8 m (“) unter dem Balle besinden soll, ist nicht vorhanden.
*) D. Nol. Ml. 1891 S. 128.
*) D. Kol. Bl. 1891 S. 146.
** ) Bruchlheile der Rupie sind außer Verücksichtigung gelassen und die Nupie zu 1,500 M. umge-
rechnet worden.