Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

Klima leidet, so daß die Nothwendigkeit ihrer 
Rücklehr in nicht allzuferner Zeit nicht aus- 
geschlossen erscheint. Bis zur Zeit des Post- 
abganges hatten die Schwestern bereits sieben 
Kraule verpflegt. 
In der Vorstandssitzung des Vereins vom 
3. v. M. wurde der mit dem auswärtigen 
Amt betreffs des Krankenhauses in Kamerun 
zu schließende Vertrag vorgelegt. Ferner wurde 
die Abhaltung eines Bazars zum Besten der 
Vereinszwecke beschlossen. Dieser soll vom 
5. bis 7. Dezember im großen Saale des 
Equitable-Hauses, Leipzigerstraße 101, Ecke der 
Friedrichstraße, stattfinden. 
Jahresbericht der Baseler Mission 
(namentlich mit Rücksicht auf die Kamerun-Mission). 
Nach dem Jahresbericht der Baseler Missions- 
gesellschaft auf den 1. Juli 1891 betrugen 
die Einnahmen der Mission im Jahre 1890 
Frs. 1150 235, die Ausgaben Frs. 1 173 883. 
Dabei sind Frs. 116307 Eimnahmen auf den 
Missionsgebicten noch nicht mitgerechnel, welche 
gleich an den betreffenden Ausgabeposten gekürzt 
wurden. Von Interesse sind an dieser Stelle 
insbesondere die Mittheilungen über die Kamerun= 
mission. Die Beiträge für dieselbe betrugen 
Frs. 42595 während die Ausgabe Frs. 80 312 
erreichten, mithin fast das Doppelte der Ein- 
nahmen. 
Am 1. Juli d. J. befanden sich in Kamerun 
10 Missionare, Bohner, Bitzer, Scholten, 
Bizer, Keller, Uber, Schreier, Schuler, 
Graf und Schtölziger, die drei erstgenannten 
verheirathet; zur Aussendung im Herbst waren 
bestimmt die Missionare Witwer und 
Walther. Die Jahl der Gemeindeglieder betrug 
in Bethel (Bonaku) 69, in Bonaberi (Hickory) 
13, in Mangamba (Abogebiet) 69 und in 
Viktoria 25. Die Errichtung einer fünften 
Station ist in Vorbereitung. Für eine Er- 
holungsstation, die zugleich der Arbeil unter 
den Balwiri dienen soll, ist das hochgelegene 
gesunde Buca in Aussicht genommen, wo schon 
jetzt ein lleines Haus den Erholungsbedürftigen 
Zuflucht bietet. Das Gebiet daselbst ist ein 
ganz neucs, und die Leute sind noch schwer 
zum Besuch von Schule und Kirche zu bringen. 
In Bethel ist eine Mittelschule eingerichtet, in 
welcher eingeborene Gehilfen ausgebildet werden. 
Dieselbe befindet sich in guter Entwicklung. 
Wenngleich die Schwierigkeiten der Kamerun= 
mission sich in mancher Beziehung noch größer 
gezeigt haben, als bei Uebernahme derselben 
erwartet wurde — die Mission hat seit dem 
letzten Jahresfest 3 Brüder, Arutz, Starr 
und Schmitt, verloren — so bringt doch die 
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Bevölkerung dem Evangelium viel Empfanglich- 
keit entgegen, und die Missionblickt mit freudiger 
Hoffnung in die Zukunft. 
Umgestaltung der verwaltung der portugiestschen 
Drovrinz Mo ambiaquc. 
Das „Diario do Governo" vom 12.Oktober 
d. J. veröffentlicht ein Königliches Dekret vom 
30. Seplember 1891 nebst umfangreicher Be- 
gründung betreffend die Neugestaltung der 
Kolonialverwaltung in Portugiesisch-Ost-Afrika. 
In dem Motivenbericht des Staatssekretärs 
der Kolonien an den König wird zunächst 
hervorgehoben, wie die für die überseeischen 
Provinzen votirten Kredite sich seit dem Jahre 
1885 beinahe verdreifacht hätten. Die Provinz 
Mozambique im Besonderen habe im verflossenen 
Jahr bei einer Einnahme von etwas über 
drei Millionen Mark einen Zuschuß aus dem 
Staatsschatz des Mutterlandes von 6 286 500 
Mark in Anspruch genommen, ohne die durch 
die letzte militärische Expedition verursachten 
Ausgaben in Betracht zu ziehen. Nunmchr 
seien aber durch den Vertrag mit England 
vom 28. Mai d. J.-ä) noch kostspielige Ver- 
pflichtungen, wie Anlage von Eisenbahnen, 
Telegraphen und Häsfen, geschaffen worden, 
deren Erfüllung die Kräfte des Mutterlandes 
bei der herrschenden finanziellen Krisis über- 
stiegen. 
Die Ausführung der gebotenen Aulagen 
sollen daher die neugebildete „Companhia de 
Nogçambique“,““) sowie den in der Bildung 
begriffenen Gesellschaften „Companhia de 
Inhambane““) und „Companhin de Cabo 
Delgado“,) denen hierfür die wirthschaft- 
liche Ausbentung des Landes überlassen wird, 
übernehmen. Die Gesellschaften sollen sich auf 
eigene Kosten die Herrschaft in dem portu- 
giesischen Interessengebiet verschaffen und so 
den historischen und nominellen Besitz der Re- 
gierung in einen reellen und effektiven ver 
wandeln. Zu dem Zwecke sind sie mit einer 
beschränkten Sonveränetät auf die Dauer von 
25 Jahren ausgestattet. Sie unterstehen jedoch 
einer genauncn Kontrole der Regierung, und soll 
für die Centralgewalt die Aktionsfreiheit möglichst 
gewahrt bleiben. 
Aus allen diesen Gesichtspunkten war eine 
Neuordnung der Verwaltung der bisherigen 
Provinz Mozambique erforderlich. Portugiesisch- 
Ost-Afrika, in Zukunft der Ost-Afrika-Staat 
*) Vergl. D. Kol. Bl. S. 322 flgd. 
*“) Vergl. D. Kol. Bl. 418 
*“# ) Vergl. D. Kol. Bl. 420 
) Vergl. D. Kol. Bl.= 491
	        
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