Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Von Emin sind vier Kisten mit natur- 
historischen und botanischen Gegenständen ein- 
gegangen. 
Der Kanzler für das Schutzgebiet der Neu- 
Guinea-Kompagnie, Schmiele, hat seinen 
Aufenthalt auf der in ethnologischer Hinsicht 
besonders interessanten Insel Nissan dazu be- 
nutzt, um eine thunlichst vollständige Sammlung 
der den Eingeborenen dieser und der Freuch- 
Inseln eigenthümlichen Gebrauchs= und Schmuck- 
gegenstände, sowie Waffen zusammenzubringen. 
Herr Schmiele hat sich bereit erklärt, die 
Gegenstände, über welche eingehende Notizen 
des Sammlers hier vorliegen, dem Museum 
für Völkerkunde unentgeltlich zu überlassen, und 
ist die Sammlung bereits mit dem Dampfer 
„Nierstein“ der Hansalinie abgesandt worden. 
Erklärung Sanstbars zum Freihafen. 
Der englische Generalkonsul in Sansibar 
hat nachstehende Bekanntmachung erlassen: 
Sansibar, den 19. Dezember 1891. 
Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß 
vom 1. Februar 1892 ab die Einfuhrzölle auf 
alle vom Auslande in den Hafen von Sansibar 
eingeführten Waaren aufgehoben werden. 
Folgende Gegenstände sind jedoch aus 
Gründen des öffentlichen Wohls von den Vor- 
schristen dieser Bekanntmachung ausgenommen: 
1. Kriegswaffen und Munition; 
2. alkoholhaltige Getränke; 
3. Kerosin und andere explosive Oele oder 
gesährliche Stosse. 
Diese Gegenstände bleiben denjenigen Zöllen 
unterworfen, welche in Gemäßheit der mit 
auswärtigen Mächten beslehenden Verkräge 
oder der Bestimmungen der Generalalte der 
Brüsseler Konferenz nach deren Ratifikation 
erhoben werden können. 
Diese Bekanntmachung findet, wie aus- 
drücklich bemerkt wird, allein auf den Hafen 
von Sansibar Amvendung. 
(gez.) H. Portal, 
Diplomatischer Geschäftsträger Ihrer Majestä- 
und Generalkonsul. 
  
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als indische Kupfermünzen in Zahlung nehmen 
wird. Diese Maßregel soll streng durchgeführt 
werden. Das Publikum wird dringend ersucht, 
zur Vermeidung von Mihhelligkeiten hiervon 
Vermerk zu nehmen. 
Jollbegünsligung fran zöstscher Rolonialer zeugnisse 
bei der Einfubr in das Mutterland. 
Das neuc französische Zollgeseß vom 
11. Jannar d. J., dessen Entwurf auf S. 55 
des Deutschen Kolonialblattes bereits besprochen 
wurde, hat die Einräumung der vorgesehenen 
Zollbegünstigungen für die aus den Kolonien 
nach dem Mutterlande eingeführten Waaren be- 
sonderen Verordnungen vorbehalten. Die Vor- 
theile können ganz oder theilweise für diejenigen 
Kolonien sofort in Kraft gesetzt werden, welche 
ihrerseits den allgemeinen Tarif auf fremde 
Waaren oder doch auf fremde Kolonialwaaren 
zur Anwendung bringen. Auf Grumd dieser 
Bestimmung hat ein Dekret vom 31. v. Mts. 
die Ermäßigung der Zollsätze auf die Hälfte 
für eine Anzahl von Artikeln aus Guade- 
loupe, aus Indo-China und aus Reunion vom 
1. d. Mts. ab angeordnet. Diese Artikel sind 
für Guadeloupe: Kaffee, Kakao in Schalen 
und gepulvert, Kakaobutter, Kakav, Choko- 
lade, Vanille; für Indo-China: Pfeffer, spa- 
nischer Pfesfer, Gewürznelken; für Reunion: 
Kaffee und Vanille. Die Gewährung der 
Zollbegünstigungen ist an die beiden Bedin- 
gungen gekmüpft, daß die Einfuhr von Aus- 
fuhrhäfen der Kolonie nach Frankreich un- 
mittelbar erfolge und daß eine amtliche Be- 
scheinigung der Kolonialbehörden beigebracht 
werde, wonach die Waaren Erzeugnisse der 
betrefsenden Kolonie sind. 
4. A. A. .A. A.A. E.A.E. S. A. K. .A. S. A. A. -. A. A. A. . A. K X. 4. S. 
Tifterarische Besprechungen. 
Die Zähmung des afrikanischen Ele- 
phauten von Dr. H. Bokemeyer. 
Der Verfasser siellt in dieser 25 Druck- 
seiten zählenden Schrift die Ergebnisse der 
bisherigen Erörterung dieser Frage zusammen. 
Nach Hervorhebung der Gründe, welche die 
verbot der Annahme anderer als indischer Kupfer 
münzen bei dem englischen Postamt in Sansibar. 
Für Sansibar ist folgende postamtliche 
Bekanntmachung ergangen: 
Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß 
das britische Postamt in Zukunft keine anderen 
Zähmung des afrikanischen Elephanten für die 
Erschließung des Landes und zur Unter- 
drückung der Stlaverei wünschenswerth erscheinen 
lassen, giebt er zunächst eine Darstellung der 
Versuche, welche mit der Verwendung indischer 
Elephanten in anderen Ländern, insbesondere 
auf der englischen Expedition nach Abessynien
	        
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