eines Kaiserlichen Kommissars, welcher zur
Zeit zugleich Führer der Schuhtruppe von
50 Europäern ist. In letzterer Eigenschaft ist
demselben ein Offizier als Adjutant bei-
gegeben.
Die Gerichtsbarkeit wird in zwei Instanzen
durch einen Richter und einen Oberrichter
ausgeübt.
Waffen, Munition und Spirituosen, sowie die
Freihaltung der Hauptverbindungen mit der
Küste.
Zu diesem Behufe sind im laufenden Jahre
149
Die Ausgaben sind dementsprechend.
10. Im Laufe des Jahres 1891 baute
die Schutztruppe auf Windhoek ein Kasernement,
welches 50 Mann sammt Vorräthen, Tischlerei,
Büchsenmacherei, Schuster-, Sattler= und
Schmiedewerkstatt ausnehmen kann. Außerdem
wurden fertiggestellt: 1 Verkaufshaus, 1 Kom-
missariatshaus und 1 Haus für die Offiere
Die Verwaltung regelt die Einfuhr von
2 Polizei-Verordnungen erlassen worden, deren
Beobachtung durch Patrouillen kontrolirt wird.
Für die Einfuhr beziehungsweise den
Handel mit Wassen, Munition und Spirituosen
werden Einfuhr= beziehungsweise Handels-
Licenzen ertheilt.
Die Einfuhr von Waffen wird nur noch
zum eigenen Gebrauch gestattet.
Eine Geldstrafe von 600 Mark wurde
einem Händler wegen Uebertretung der Polizei=
Verordnung, betreffend den Handel mit Spiri-
tuosen, auferlegt.
In Civil-Prozeß-Sachen wurde 8 mal,
in Straf-Prozeß-Sachen 6 mal verhandelt.
8. Im Schutzgebiete sind zwei Missions-
gesellschaften thätig:
1. die Nheinische, deren Mitglieder im
Hererolande und in Groß-Namaqua=
land wirken und sämmtlich deutscher
Nationalität sind,
4 die Finnische, welche zur Zeit nur
durch drei Mitglieder im Ovambo=
lande vertreten ist.
Die Zahl der rheinischen Missionare be-
trägt 21, von denen 15 auf den nördlichen,
6 auf den südlichen Theil des Schutzgebietes
entfallen. Außer diesen sind noch eine Anzahl
eingeborener Katecheten thätig. Die Mission
hat auf die Kriegsführung der Namaquas und
der Hereros, so lange dieselbe unter der Leitung
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christlicher Häuptlinge steht, vortheilhaft ein-
gewirkt, während ihr Einfluß auf Lebensart
und Beschäftigung beider Stämme wenig zur
Geltung kommt.
9. Die Einnahmen des Schutzgebiets regeln
sich nach der vom Neichshaushalts-Etat 1891/92
für Verwaltungszwecke festgesetzten Summe von
292300 Mark. Dazu kommen Einnahmen
aus Licenzscheinen, Strafen und Gebühren von
2120 Mark, in Summa 294 420 Mark.
und Bureaus der Truppe.
Ein Wohnhaus mit Lagerraum für den
die Bestände verwaltenden Beamten befindet
sich zur Zeit noch im Bau.
Von Aufang August bis Anfang Dezember
machte der stellvertretende Kaiserliche Kommissar
eine Inspektionsreise in den südlichen Theil des
Schutzgebietes, woselbst er alle Wohnplätze
besuchte.
Windhoek, den 31. Dezember 1891.
Der stellvertretende Kaiserliche Kommissor
für das südwestafrikanische Schutzgebiet.
(gez.) v. Frangois, Hauptmann.
Tropenapotheken.
Die nach den Anweisungen des früheren
Chefarztes der Ostafrika-Schutztruppe Stabsarzt
Dr. Kohlstock in Dr. Kades Oranienapotheke
hierselbst zusammengestellten Tropen-Apotheken
und eingeführten Verbesserungen in Bezug auf
Arzneiformen, Verbandstoffe, Arzneibehälter ꝛc.
haben sich gut bewährt und auch auf der
internationalen Ausstellung für das Rothe Kreuz,
Armeebedarf 2c., zu Leipzig im Februar d. J.
den Ehrenpreis des Hohen Königlich Sächsischen
Staatsministeriums erhalten.
Eine neue Expedition der Belgischen Antisklaverei-
Gesellschaft.
Die belgische Antisklaverei-Gesellschaft hat
beschlossen, zur Verstärkung der Expedition des
Kapitän Jacques Ende dieses oder Anfang
kommenden Monats eine weitere Expedition
nach der Gegend des Tanganjika-Sees zu
entsenden. Dieselbe soll aus drei Weißen,
500 Trägern und 100 bewaffneten Männern
bestehen.
Die Antistklaverei-Ronferenz und portugal.
Die Signatarmächte der Antifklaverei-
Konferenz haben sich dahin verständigt, daß: