Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

eines Kaiserlichen Kommissars, welcher zur 
Zeit zugleich Führer der Schuhtruppe von 
50 Europäern ist. In letzterer Eigenschaft ist 
demselben ein Offizier als Adjutant bei- 
gegeben. 
Die Gerichtsbarkeit wird in zwei Instanzen 
durch einen Richter und einen Oberrichter 
ausgeübt. 
Waffen, Munition und Spirituosen, sowie die 
Freihaltung der Hauptverbindungen mit der 
Küste. 
Zu diesem Behufe sind im laufenden Jahre 
149 
Die Ausgaben sind dementsprechend. 
10. Im Laufe des Jahres 1891 baute 
die Schutztruppe auf Windhoek ein Kasernement, 
welches 50 Mann sammt Vorräthen, Tischlerei, 
Büchsenmacherei, Schuster-, Sattler= und 
Schmiedewerkstatt ausnehmen kann. Außerdem 
wurden fertiggestellt: 1 Verkaufshaus, 1 Kom- 
missariatshaus und 1 Haus für die Offiere 
Die Verwaltung regelt die Einfuhr von 
2 Polizei-Verordnungen erlassen worden, deren 
Beobachtung durch Patrouillen kontrolirt wird. 
Für die Einfuhr beziehungsweise den 
Handel mit Wassen, Munition und Spirituosen 
werden Einfuhr= beziehungsweise Handels- 
Licenzen ertheilt. 
Die Einfuhr von Waffen wird nur noch 
zum eigenen Gebrauch gestattet. 
Eine Geldstrafe von 600 Mark wurde 
einem Händler wegen Uebertretung der Polizei= 
Verordnung, betreffend den Handel mit Spiri- 
tuosen, auferlegt. 
In Civil-Prozeß-Sachen wurde 8 mal, 
in Straf-Prozeß-Sachen 6 mal verhandelt. 
8. Im Schutzgebiete sind zwei Missions- 
gesellschaften thätig: 
1. die Nheinische, deren Mitglieder im 
Hererolande und in Groß-Namaqua= 
land wirken und sämmtlich deutscher 
Nationalität sind, 
4 die Finnische, welche zur Zeit nur 
durch drei Mitglieder im Ovambo= 
lande vertreten ist. 
Die Zahl der rheinischen Missionare be- 
trägt 21, von denen 15 auf den nördlichen, 
6 auf den südlichen Theil des Schutzgebietes 
entfallen. Außer diesen sind noch eine Anzahl 
eingeborener Katecheten thätig. Die Mission 
hat auf die Kriegsführung der Namaquas und 
der Hereros, so lange dieselbe unter der Leitung 
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christlicher Häuptlinge steht, vortheilhaft ein- 
gewirkt, während ihr Einfluß auf Lebensart 
und Beschäftigung beider Stämme wenig zur 
Geltung kommt. 
9. Die Einnahmen des Schutzgebiets regeln 
sich nach der vom Neichshaushalts-Etat 1891/92 
für Verwaltungszwecke festgesetzten Summe von 
292300 Mark. Dazu kommen Einnahmen 
aus Licenzscheinen, Strafen und Gebühren von 
2120 Mark, in Summa 294 420 Mark. 
und Bureaus der Truppe. 
Ein Wohnhaus mit Lagerraum für den 
die Bestände verwaltenden Beamten befindet 
sich zur Zeit noch im Bau. 
Von Aufang August bis Anfang Dezember 
machte der stellvertretende Kaiserliche Kommissar 
eine Inspektionsreise in den südlichen Theil des 
Schutzgebietes, woselbst er alle Wohnplätze 
besuchte. 
Windhoek, den 31. Dezember 1891. 
Der stellvertretende Kaiserliche Kommissor 
für das südwestafrikanische Schutzgebiet. 
(gez.) v. Frangois, Hauptmann. 
Tropenapotheken. 
Die nach den Anweisungen des früheren 
Chefarztes der Ostafrika-Schutztruppe Stabsarzt 
Dr. Kohlstock in Dr. Kades Oranienapotheke 
hierselbst zusammengestellten Tropen-Apotheken 
und eingeführten Verbesserungen in Bezug auf 
Arzneiformen, Verbandstoffe, Arzneibehälter ꝛc. 
haben sich gut bewährt und auch auf der 
internationalen Ausstellung für das Rothe Kreuz, 
Armeebedarf 2c., zu Leipzig im Februar d. J. 
den Ehrenpreis des Hohen Königlich Sächsischen 
Staatsministeriums erhalten. 
Eine neue Expedition der Belgischen Antisklaverei- 
Gesellschaft. 
Die belgische Antisklaverei-Gesellschaft hat 
beschlossen, zur Verstärkung der Expedition des 
Kapitän Jacques Ende dieses oder Anfang 
kommenden Monats eine weitere Expedition 
nach der Gegend des Tanganjika-Sees zu 
entsenden. Dieselbe soll aus drei Weißen, 
500 Trägern und 100 bewaffneten Männern 
bestehen. 
Die Antistklaverei-Ronferenz und portugal. 
Die Signatarmächte der Antifklaverei- 
Konferenz haben sich dahin verständigt, daß:
	        
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