Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
Herausgegeben in der Kolonial Abthrilung des Auswärtigen Imis
III. Jahrgang. Berlin, 65. Merz 1699. « — nummer 6.
Diese Zeitschrift erscheint am 1. und 15. jedes Monato. Derselben werden als Schesir ansar die Asesns einmal viertel-
üäbrlich erscheinenden: Wi#stheilungen) von eFWchunsseilenden und Gelehrlen ans den deutichen Eeiee , herausqe eben
von Dr. Freiherr v. Dan zie#tellohrspreis für das Kolon Volbla ett mit den Veid MW bae 3 Mark. n
abonnirt bei allen nn 1½2 ### ungen. — c— en und Anfragen sind an die Königl Pé ianchänolnen
n Ernst Siegiried Mittler und Sohn, Verlin SWI2, Kochstraße 69—70, zu agich
Juhakt= Ertheilung der Emachtigung #r7 Jeurlundung des Personenstandes an den Gerichtsaktuar Karl
des für Kaiser Wilhelmsland. S. 155. — Verordnung des Kaiserlichen Kommissars für das Schutz-
tueoie der Neu- Guinegessompagnie, betrosfend die gesundheilliche Kontrole der als Arbeiter angeworbenen
Eingeborenen S. 155. — Verordnung des stellvortretenden Kaiserlichen Kommissars für das südwest-
afrikanische Schutzgebiet betressend die Ausübung der Jagd S. 157. — Nachweisung der Brutto- Ein=
wahmen der Jolloerwaltung für Ostafrika. S. 158. — B#lnmachungen für die Schissfahrt. S. 159.
Schiffsbewegungen. S. 1
Nichtamtlicher Theil: Ponn= Nachrichten S. 160. — Verkehrs-Nachrichten. S. 160. — Neise des
Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch- Ostafrika in das Hinterland von Daressalam S. 162. — Vericht
des Stationschefs von Tabora, Lieutenant Sigl, über den Handelsverkehr von Tabora. S. 164.
Verträge mit ostafrikanischen Häptlingen. S. 166. — Angriff auf eine Karawane in Usukuma. S. 166.—
Untersuchung von Salz= 2c. Proben aus dem Gebiet westlich des Kilimanosscharo S. 166. — Bericht des
Pflanzers Goldberg über die wirthschattlichen Vergältaisse des Togogebiets S. 168. — Von der Expe-
dition des Lieutenants Herrmann. S. 176. — Uebersicht über die gesammte europäische Bevölkerung
im Deutschen Schuygebiet von Südwestafrika S. 177. — Uebersicht über die im deutschen Schutzgebiete
von Südwestafrika ansässigen Deutschen und Fremden. (Erwachsene männliche Bevöllerung.) S. 177. —
Deutsch-englische Grenzkommission in Ostafrit a. S. 177. — Gebührentarif für die Lastträger und für den
Soots senst in Sansibar S. 177. Po izeitruppe in Kamerunn. S. 178. — Expedition Stairs und
Jacques. S. 178. — Alstmtetegrepg' in Ostafrika. S. 178. — Nachrichten aus uniumwesst und Usukuma.
. . — —1 einer neuen leseun. S.de. im Kongostaat. S. 178. — Litterarische
Besprechungen. S. 179. — Litteratur- Verzeichnih. S. 179. — Anzeigen.
Amtlicher Theil.
Gelsetze; Perordnungen der Reichsbehörden.
Auf Grund des § 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutz-
gebiete (R. G. B. v. 1888 S. 75), und des 8 1 des Gesetzes betr. die Eheschließung und die
Beurkundung des Personenstandes von Neichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 ist
dem interimistischen Kommissariatssekretär, Gerichtsaktuur Karl Cordes für Kaiser Wilhelms-
land und die Dauer seiner Thätigkeit daselbst die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden,
bezüglich aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen vorzu-
nehmen und die Geburten und Sterbefälle zu beurkunden.
Perordnungen und Wittheilungen der Behörden in den
Schuhgebieken.
Verordnung des Kaiserlichen Kommissars für das Schutzgebiet der Neu-
Gninca-Kompagnie, betreffend die gesundheitliche Kontrole der als
Arbeiter angeworbenen Eingeborenen.
Im Interesse der Erhaltung eines guten Gesundheitszustandes unter den im Schutz-
gebiet der Neu-Guinea-Kompagnie als Arbeiter angeworbenen Eingeborenen wird verordnet: