Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
heransgegeben in der Kolonial,Ablheilung des Auswirligen Amts.
III. Jahrgang. gerlin, 15. Avril 19992. Uummer 3.
* Zeitschrist erscheint am 1, und 15. jedes Monats. S##n werden als Veiheste 5 die ussdestenn einmal viertel-
b ch nich den .Msllbetlnaqeu von Forschungsreisenden und Leebt en, aus den deutschen Schutzgebielen“, berauege büen
Der WMiertellahrspreis für dos Kolo ad mil as Ve ten beträgt 3 Mark.
behnnen et allen Poitånnetn und Buchbandlunqen — Einsen uen und Anfragen sind an 6 dor glige Ehnofbchhondlua.
on Ernst Siegfried Mittler und E. erlin SWI2, vbehe 68— —
Jtalt: gaIe über die Einralmen und Arcgaten der Schutgebiete v vom 30. März 1892 S. 223.
Eesetz, kelressend die Fesistekung des Haushalts-Etals für die Schutzgebiete Kamerun, 3200 und
ros süd wes#asrikanische Schurgebict für das Ctatssahr 1892,93 vem 30. März 1892 S. 224. — Er-
nennung von Leisiyern für das Gericht ersier Instanz des Schnsgebirts der Neu- n—u—
— Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Kanzlers Schmiele S. 230. — Uebersicht über die
*— des wireug Nichters des ostafrilantschen Schußgebietes zu 2 “ ron im Jahre 1891
0. — Schisssverkehr im Schutzgebiet der Marschall-Inseln im Jahre 1891 S. 231. — Perso=
Feen S. 231. — Schisssbewegungen S. 231.
Nichtamtlicher Theil: Tersonal Ncchrichten S. 232. — Einberufung des Kolonialrathes S. 234
— Becricht des Missionssrpcrintendenten ## öly uber die Reise nach dem Kondeland S. 234
— Expedition des Licutenants Herrmann S. 235. — Kaseine für die Schußtruppe in Kamerun S. 236.
— Befreiung von Sllaven in Ostafrika S. 236. — Vemerlungen t Karte der Mitssionsslationen
in Deutsch-Ostafrika S. 237. — Uon der Kilimandschmo- Stalion S. 237. — Von der Station
Muanza S. 237. — Station Edea am Sannaga S. 238. — Gesundheitszustand und Witlerungs-
verhältnisse- in Lamerun im Februar 1892 S. 239. — Vau eines deutschen Krankenhauses in Togo
S. k der Familie d'Almeida in Togo S. 230. — Reise des Kanzlers Schmiele in
* S. 239. — nli’*bs und Arbeitszeit in englischen Kolonien S. 240. — Aus dem Schutz-
gebiet der Marschall-Inseln S. 240. — Handelsbewegungen der französischen Vesihungen, 8 Busen
von Benin S 241.— ilterarische Vesprechungen S. 241. — Litteratur-Verzeichniß S
Amtlicher Theil.
Gesetze; Perordnungen der Reichsbehörden.
Gesetz über die Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete
vom 30. März 1892.
(N. G. Bl. S. 369 ff.)
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichs-
tags, was folgt:
81.
Alle Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete müssen für jedes Jahr veranschlagt
und auf den Etat der Schutzgebiete gebracht werden. Letterer wird vor Beginn des Etats-
jahres durch Gesetz festgestellt.
§ 2.
Baldmöglichst nach Schluß des Etatsjahres, spätestens aber in dem auf dasselbe
solgenden zweiten Jahre ist dem Bundcsrath und dem Reichslag eine Uebersicht sämmtlicher
Einnahmen und Ausgaben des ersteren Jahres vorzulegen.
In dieser Vorlage sind die über= und außeretatsmäßigen Ausgaben zur nachträglichen
Genehmigung besonders nachzuweisen.
Die Erinnerungen der Rechnungslegung werden durch diese Genehmigung nicht berührt.