der telegraphischen Verbindung von Quittah
bis Lome und Klein Popo würde einem großen
Bedürfniß abhelfen.
Im Allgemeinen ist die Entwicklung der
Kolonie im vergangenen Jahr eine recht er-
freuliche gewesen; Handel und Verkehr sind,
wie die stetig sich steigernden Zoll-Einnahmen, 1
sowie auch die Statistik über ein= und aus-
geführte Waaren beweisen, im Zunehmen be.
grisfen, und dürfte dies auch, soweit bis jetzt
zu übersehen, für das laufende Jahr der
Fall sein.
Der Handel in Lome hat sich sehr gehoben.
Während derselbe früher auf die Produkte der
etwa 2 Stunden hinter Lome beginnenden Oel-
palmenzone beschränlt war, sind im letzten
Jahre wiederholt weiter im Innern lebende
Händler dort erschienen, um Produkte abzusetzen
und Einkäufe zu machen.
In Lome haben sich auch im letzten Jahr
drei neue Firmen niedergelassen, und befinden
sich dort nunmehr insgesammt 15 Faktoreien,
von denen 10 durch Weiße, 5 durch Schwarze
geleitet werden; in Bagida sind 5, in Porto-
Seguro 2 und in Klein Popo 8 Faktorcien,
von denen ebensalls eine durch Gründung
einer neuen Firma hinzugekommen ist. In
diese Zahlen sind nicht die größeren schwarzen
Händler eingerechnet, die ebenfalls offene Läden
haben, aber im Allgemeinen nicht importiren
und exportiren.
Insgesammt befinden sich also im Gebiet
31 Faktoreien, welche sich auf 17 Firmen, davon
14 enropäische, vertheilen. Ein schlagender
Beweis für die günstige Entwicklung des Ge-
biets ist auch der Umstand, daß man die
Kaufleute nicht mehr, wie in frühern Jahren,
allgemein klagen, sondern mit einer gewissen
Befriedigung von der gegemwärtigen Geschäfts-
lage sprechen hört, dieselben auch nicht, wie
früher, alle Schuld irgend welchen Maßnahmen
der Regierung zuschicben, sondern immer mehr
anerkennen, daß diese nach besten Krästen be-
müht ist, die Interessen des Schutzgebiets und
somit auch ihre eigenen zu fördern, auch sich
immer mehr davon überzeugen, daß hier von
der deutschen Regierung in der kurzen Zeit
verhältnihmäßig viel mehr gethan ist, wie in
den Nachbargebieten.
Allgemeine Befriedigung, unter den Einge-
borenen, sogar den größten Enthusiasmus, hat
die so lange sehnsüchtig erwartete Errichtung
der deutschen Schule in Klein Popo erregt.
Wenn man vor Kurzem noch allgemein englisch
begrüßt wurde, treten die Kinder auf der
Straße jebt mit einem deulschen Gruß an den
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Spaziergänger heran, und äußern besonders
zufällig an Land befindliche deutsche Schiffs-
passagiere ihre große Freude darüber. Auch
die erwachsenen Eingeborenen sind stolz, den
von den Kindern erlernten deutschen Gruß
angzubringen. Die hiesige englische Wesleyanische
Mission erhält demnächst ebenfalls einen deutsch
sprechenden Lehrer.
Der Dandel mit geistigen Getränken in
Südwestafrika.
Au Klagen über die verheerenden Wirlkungen
des Branntweingenusses auf die Eingeborenen
hat es in Südweslafrika ebensowenig wie in
anderen Theilen Afrikas gefehlt. Die seit der
Errichtung der deutschen Schutherrschaft daselbst
getrosfenen Maßregeln zur Einschränkung der
Brauntweinpest haben indessen den Erfolg gehabt,
daß zur Zeit ein berechtigter Grund zu Klagen
kaum vorhanden sein dürfte.
Durch die Verordnungen vom 1. Jannar
1888 und vom 1. April 1890 ist der Handel
mit geistigen Getränlen und die Einfuhr einer
strengen Beaussichtigung unterworfen worden.
Der Handelsbetrieb bedarf der Erlaubniß des
Kommissars und ist mit einer Licenzabgabe
von 300 Mark belastet. Der Licenzberechtigte
hat zur Einführung von geistigen Getränken
in jedem einzelnen Falle die besondere Geneh-
migung des Kommissars einzuholen und ver-
liert die Erlaubniß zum Handel, wenn er
durch übermäßigen Verkauf oder Verschenken
au Eingeborene zu Ausschreitungen Aulaß giebt.
Für die Durchführung der Verordnungen sorgen
Patronillen der Schuttruppen, die den Wagen-
verkehr auf den Zufuhrwegen unter Aussicht
halten. Einem Bericht des stiellvertretenden
Kaiserlichen Kommissars vom 7. Januar d. Is.
entnehmen wir Folgendes über den thatsächlichen
Zustand in dieser Beziehung im südwestafrika-
nischen Schutzgebiete:
„Das Verlangen der Eingeborenen nach
berauschenden Getränken ist allerdings ein
großes, die Befriedigung desselben geschieht jedoch
nicht sowohl durch die sehr geringen Mengen
eingeführter Spirituosen, als vielmehr zum
weitaus größten Theile mittelst der von den
Eingeborenen selbst bereileten Getränke, wie
Honigbier, Zuckerbier, Rosinenbier und Rosinen=
schnaps. Die Bereilung der letzteren durch
amtliche Maßregeln zu verhindern, ist un-
möglich. In dem Spirituosen-Gesetz der be-
nachbarten Kapkolonie sind die Bereitung und
der Vertrieb dieser Getränke ebenfalls einer
Beaussichtigung nicht unterworfen.
Die Beschränkung des Absatzes eingeführter
Spirituosen an Eingeborene wird hauptsächlich