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so kann Land zu folgenden Preisen verkauft
werden:
aubaufähiges Land
Weideland
Land zu Handelszwecken
ber acre 10 S.
2s.
oder zur Fischerei. 5
Land zur Anpflanzung
von Kokosbäumen -- s
-c7(
Ueber die Verpachtung von Land sind
ebenfalls nähere Vorschriften ergangen.
Ein erfolgreicher Anfang ist mit der
Ordnung der Gerichtsbarkeit über die Einge-
borenen gemacht worden. Eine Zusammenstellung
möglichst einfacher, nur auf die Eingeborenen
anwendbarer Rechtsregeln wurde verfaßt. Ferner
sind Vorschristen über das Verfahren unter
Heranziehung auch der Eingeborenen zu richter-
lichen und Verwaltungs-Geschästen aufgestellt
worden.?) #
Auch als Polizisten und als Bootsmann-
schaften konnten Eingeborene mit Erfolg ver-
wendet werden.
Der Werth der Einfuhr betrug 1888/89
& 11108, 1889/90 F 16 104 und 1890/91
2& 15530; der Werth der Ausfuhr 1888/89
& 5943, 1889/90 6455 und 1890/71
& 8134. Der Betrag des ausgeführten Goldes
ist hierin nicht enthalten. Doch ist festgestellt,
daß aus Britisch Neu-Guinea folgende Beträge
an Gold in Cooktown eingeführt wurden:
1888/89 F 14387, 1889/090 2Z 12440 und
189091 & 8371. Die Ausbente der Gold-
felder würde hiernach stetig zurückgegangen sein.
Abgesehen von Gold sind Trepang und Kopra
Hauptausfuhrartikel. Auf die, Anpflanzung von
Kokospalmen wird seitens der Regierung be-
sonderer Werth gelegt. Es sind bisher etwa
15000 Bäumc neu gepflanzl worden.
Die Anzahl der Bewohner von Britisch
Neu-Guinca wird auf etwa 350000 geschätzt.
Zur Erforschung des Gebietes in wisseuschaft-
licher Hinsicht ist bereits viel geschehen. Leider
sind die betreffenden Berichte diesmal nicht,
wie früher, dem Report beigegeben.
Ausfuhrzoll-Tarif für den Nongoslaat.
Durch Dekret des Sonveräns des unab-
häugigen Kongostaates vom 30. April d. J. ist
der Ausfuhrzoll-Taris für das Kongogebiet
mit den Vorschriften des Protokolls vom
8. April d. J., beir. den Tarif der westlichen
Zone des konventionellen Kongobeckens (D. Kol.
Bl. 1892, S. 275), in Uebereinstimmung ge-
*) Vergl. D. Kol. Vl. 1891, S. 380.
bracht worden. Der Tarif der Ausfuhrzölle
ist hiernach wie folgt festgesetzt:
Erdnüsse. 1,35 Frcs.
Kaffee 9,35 =
Rother Kopal 8,25 --
Weißer Konn#a (heringerer .
Qiata)...1,50- Ho
Palmol .....2,75-
Palmkerne . 1,40-Z
Schm- 1,25 2
Kautschuk 40,00 –
in Stücken, Enden 2c. 100,00 =
Elfenbein Zähne unter 6 kx 160,00 -
Zähne über 6 kg 210,00
Der Tag des Inkrafttretens des Tarifs
wird durch den Generalgouverneur des Kongo-
staates bestimmt.
Ein neuer Taschenstlter.
Seit einiger Zeit waren in Deutsch-Ost-
afrika Versuche mit einem von Dr. H. Nordt-
meyer in Breslau erfundenen Taschenfilter
angestellt worden, wobei sich ergab, daß zur
völligen Brauchbarkeit des Apparates noch die
Beseitigung verschiedener Mängel erforderlich
war. Nach einem amtlichen Gutachten des
früheren Arztes der ostafrikanischen Schutz-
truppe, Herru Stabsarztes Dr. Kohlstock in
Berlin, sind jene Mängel neuerdings durch eine
verbesserte Konstruktion des Filters völlig be-
hoben worden.
Der neue Filter, welcher in der Fabrik von
Berkefeld in Celle angefsertigt und als
Berkefeld-Filter oder auch als Armeefilter 111
bezeichnet wird, liefert 1½ bis 2 Liler Wasser
in der Minute. Sein Gewicht beträgt 1 Kilo,
der Preis 30 Mark. Der filtrirende Cylinder,
Filterkerze genannt, läßt sich leicht aus dem
Apparat herausnehmen und durch Auskochen
reinigen. Bei einer Expedition würde ein
Filter für zehn Mann ausreichen.
Für den Zeitraum eines Jahres würden
zehn Reservesilterkerzen erforderlich sein. Preis
einer Reservekerze 5 Mark 50 Pff.
Um die Kerzen bequem auszukochen, dienen
Sterilisationskästen, welche für eine Kerze Raum
bieten. Preis 3 Mark 50 Pf. Zum Gebrauch
auf Stationen eignen sich Filtertöpfe, welche
sich an jede Wasserpumpc mit geeigucter Vor-
richtung anschließen lassen. Ein Filtertopf mit
nenn Filterkerzen, welcher 18 Liter Wasser in
der Minute liesert, kostet 110 Mark (ohne
Pumpe)h.
Da die verbesserten Nordtmeyer-Berkefeld-
Filter sich bisher als durchaus praktisch bewährt