Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Vollstreckung der Todesstrase und holte hierzu 
meine Bestätigung ein. 
Ich beaustragte in Folge dessen den Ober- 
richter, Legationsrath Sonnenschein, mit 
einer erneuten Untersuchung an Ort und Stelle. 
Auf Grund dieser Untersuchung und des mir 
vom Oberrichter erstatteten Berichtes sind 
die nachfolgenden Hauptschuldigen, näm- 
lich die vier Suaheli-Leute Almassi, Sudi, 
Amuri und Magdari und die vier Araber, 
Kaufleute Said bin Salim, Hamis bin Hamed 
(Mohammed), Nafr bin Salim und der Kapi- 
tän und Eigenthümer der Dhau „Saleh“, 
Saleh ben Hassan, wegen Menschenraubes und 
Ausfuhr von Sklaven zum Tode durch den 
Strang verurtheilt worden. Die Strafen sind 
voraussichtlich inzwischen vollstreckt worden. 
Ueber die anderen minder belasteten Ange- 
klagten ist Zuchthausstrafe verhängt worden. 
Das Rrankenbaus in Ramerun. 
Der Ban des Krankenhauses in Kamerun 
schreitet rüstig vorwärts. Die Eisenkonstruktion 
ist völlig aufgestellt, die den Sockel bildende 
Cementmaner ist errichtet, und die Holzunter- 
lage zur Unterstüßung der das Dach bildenden 
Cementkappen überdeckt bereits den ganzen Bau. 
Gegenwärtig ist die Ausfüllung des Sockels mit 
Erdreich im Gange; es handelt sich hierbei um 
eine Ausschüttung von 278 chm. 
Ueber Emin pascha 
liegen keine neueren Nachrichten vor. Der 
Gouverneur Freiherr v. Soden hat die 
Station Bukoba angewiesen, dem herannahen- 
den Emin, soweit dies irgendwie in ihrer 
Macht steht, hülfreich entgegen zu kommen. 
Blockade an der Sklavenküste. 
Das Französische Journal olliciel vom 
18. Juni d. Is. verössentlicht die Nachricht, 
daß die Französische Regierung wegen der 
Verwickelungen mit Dahomey vom 15. Juni 
ab die Blockade über die Sklaventüsie verhängt 
hat. Die Blockade erstreckt sich von der deutsch- 
französischen Grenze bis zur Ostgrenze des 
französischen Gebiets von Porto-"Novo. 
  
362 — 
Die Nombassa-Eisenbabn. 
In Ergänzung der in Nr. 11 des Deutschen 
Kolonialblattes vom 1. Juni d. J. enthaltenen 
Mittheilungen über die projektirte Mombassa- 
Eisenbahn entnehmen wir der „Gazette lor 
Zanzibar“, daß die Linie bis nach Kikuyn, 
etwa 350 englische Meilen von der Küste 
festgelegt ist. Die höchste Steigung beträgt auf 
dieser Strecke 1 zu 66, und es wird in der 
Gegend von Kilsemyn eine Höhe von 5000 
bis 6000 Fuß über dem Meeresspiegel erreicht. 
Die Bankosten einschließlich des Betriebsmaterials 
werden auf 3000 2ZF für die Meile angegeben. 
Die Spurweite der Bahn beträgt einen Meter. 
Auf der weiteren Strecke bis zum Victoria 
Nyanza werden größere Schwierigkeiten er- 
wartet, die man aber zu überwinden hofft. 
Slitzgesabr auf den Marschall-Juseln. 
Zuverlässigen Beobachtungen zufolge ist die 
Blitgefahr auf den Marschallinseln eine so 
geringe, daß seit Menschengedenken eine Ge- 
fährdung von Menschenleben und Schädigung 
von Wohngebäuden durch Blitzschlag nicht ein- 
gelreten ist. Seit einer Reihe von Jahren 
haben nur wenige schwere Gewitter ihren Weg 
über die Inseln genommen, und wo ein Blitz 
strahl herniederging, fand er in den hohen 
Kokospalmen, welche sich überall in der Nähe 
der Gebäude in reichlicher Anzahl befinden, 
eine natürliche Ableitung. Von der Anlage von 
Blitzableitern konnte deshalb Abstand genommen 
werden. 
Polizeiliche Regelung des Pelvroleumbandels in 
Sansibar. 
Die „Gazetie lor Zanzibar and Easl 
Alrica“ veröffentlicht in der Nummer vom 
11. Mai d. J. eine Verordnung über die 
Lagerung von Petrolenum und anderen leicht 
entzündlichen Leuchtölen. Die Lagerung muß 
fortan in dem hierzu bestimmten Regierungs- 
Lagerhaus ersolgen. Die Lagergebühren betragen 
zwei Annas für die Kiste. Für Verluste durch 
Feuer und Leckage trägt die Regierung keine 
Verantwortung. In Privaträumlichkeiten der 
Kaufleute dürsen im Allgemeinen nicht mehr 
als zehn Kisten aufbewahrt werden, doch kann 
diese Quantität für angesehene Firmen, welche 
genügende Garaulie bieten, von der Regierung 
bis auf fünfzig Kisten erhöht werden. Durch 
Polizei Verordnung des Kaiserlichen Konsuls 
in Sansibar sind diese Bestimmungen auch auf
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.