Vollstreckung der Todesstrase und holte hierzu
meine Bestätigung ein.
Ich beaustragte in Folge dessen den Ober-
richter, Legationsrath Sonnenschein, mit
einer erneuten Untersuchung an Ort und Stelle.
Auf Grund dieser Untersuchung und des mir
vom Oberrichter erstatteten Berichtes sind
die nachfolgenden Hauptschuldigen, näm-
lich die vier Suaheli-Leute Almassi, Sudi,
Amuri und Magdari und die vier Araber,
Kaufleute Said bin Salim, Hamis bin Hamed
(Mohammed), Nafr bin Salim und der Kapi-
tän und Eigenthümer der Dhau „Saleh“,
Saleh ben Hassan, wegen Menschenraubes und
Ausfuhr von Sklaven zum Tode durch den
Strang verurtheilt worden. Die Strafen sind
voraussichtlich inzwischen vollstreckt worden.
Ueber die anderen minder belasteten Ange-
klagten ist Zuchthausstrafe verhängt worden.
Das Rrankenbaus in Ramerun.
Der Ban des Krankenhauses in Kamerun
schreitet rüstig vorwärts. Die Eisenkonstruktion
ist völlig aufgestellt, die den Sockel bildende
Cementmaner ist errichtet, und die Holzunter-
lage zur Unterstüßung der das Dach bildenden
Cementkappen überdeckt bereits den ganzen Bau.
Gegenwärtig ist die Ausfüllung des Sockels mit
Erdreich im Gange; es handelt sich hierbei um
eine Ausschüttung von 278 chm.
Ueber Emin pascha
liegen keine neueren Nachrichten vor. Der
Gouverneur Freiherr v. Soden hat die
Station Bukoba angewiesen, dem herannahen-
den Emin, soweit dies irgendwie in ihrer
Macht steht, hülfreich entgegen zu kommen.
Blockade an der Sklavenküste.
Das Französische Journal olliciel vom
18. Juni d. Is. verössentlicht die Nachricht,
daß die Französische Regierung wegen der
Verwickelungen mit Dahomey vom 15. Juni
ab die Blockade über die Sklaventüsie verhängt
hat. Die Blockade erstreckt sich von der deutsch-
französischen Grenze bis zur Ostgrenze des
französischen Gebiets von Porto-"Novo.
362 —
Die Nombassa-Eisenbabn.
In Ergänzung der in Nr. 11 des Deutschen
Kolonialblattes vom 1. Juni d. J. enthaltenen
Mittheilungen über die projektirte Mombassa-
Eisenbahn entnehmen wir der „Gazette lor
Zanzibar“, daß die Linie bis nach Kikuyn,
etwa 350 englische Meilen von der Küste
festgelegt ist. Die höchste Steigung beträgt auf
dieser Strecke 1 zu 66, und es wird in der
Gegend von Kilsemyn eine Höhe von 5000
bis 6000 Fuß über dem Meeresspiegel erreicht.
Die Bankosten einschließlich des Betriebsmaterials
werden auf 3000 2ZF für die Meile angegeben.
Die Spurweite der Bahn beträgt einen Meter.
Auf der weiteren Strecke bis zum Victoria
Nyanza werden größere Schwierigkeiten er-
wartet, die man aber zu überwinden hofft.
Slitzgesabr auf den Marschall-Juseln.
Zuverlässigen Beobachtungen zufolge ist die
Blitgefahr auf den Marschallinseln eine so
geringe, daß seit Menschengedenken eine Ge-
fährdung von Menschenleben und Schädigung
von Wohngebäuden durch Blitzschlag nicht ein-
gelreten ist. Seit einer Reihe von Jahren
haben nur wenige schwere Gewitter ihren Weg
über die Inseln genommen, und wo ein Blitz
strahl herniederging, fand er in den hohen
Kokospalmen, welche sich überall in der Nähe
der Gebäude in reichlicher Anzahl befinden,
eine natürliche Ableitung. Von der Anlage von
Blitzableitern konnte deshalb Abstand genommen
werden.
Polizeiliche Regelung des Pelvroleumbandels in
Sansibar.
Die „Gazetie lor Zanzibar and Easl
Alrica“ veröffentlicht in der Nummer vom
11. Mai d. J. eine Verordnung über die
Lagerung von Petrolenum und anderen leicht
entzündlichen Leuchtölen. Die Lagerung muß
fortan in dem hierzu bestimmten Regierungs-
Lagerhaus ersolgen. Die Lagergebühren betragen
zwei Annas für die Kiste. Für Verluste durch
Feuer und Leckage trägt die Regierung keine
Verantwortung. In Privaträumlichkeiten der
Kaufleute dürsen im Allgemeinen nicht mehr
als zehn Kisten aufbewahrt werden, doch kann
diese Quantität für angesehene Firmen, welche
genügende Garaulie bieten, von der Regierung
bis auf fünfzig Kisten erhöht werden. Durch
Polizei Verordnung des Kaiserlichen Konsuls
in Sansibar sind diese Bestimmungen auch auf