Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

eigentlichen außerafrikanischen Einfuhr Sansi- 
bars aufnimmt, und welchen sie zu der Aus- 
fuhr afrikanischer Erzeugnisse von Sansibar 
aus beiträgt, läßt sich leider auf Grund der 
englischen Veröffentlichungen nicht treffen; 
derselbe dürfte jedoch nach sachverständiger 
Schätzung noch auf etwa 50 pCt. zu veran- 
schlagen sein. Diese Ziffern zeigen deutlich, 
ein wie wesentliches Element für die Handels- 
bilanz Sansibars unser deutsches Schutgebiet 
bildet, und wie innig der Handel daselbst mit 
dem der dahinter liegenden ostafrikanischen Küste 
verquickt ist. Das gesammte, unter der Ver- 
waltung der Imperial British East Alrica Co. 
stehende englische Gebiet hat für Sansibar keine 
auch nur annähernd ähnliche Bedeutung. Sein 
Antheil an der Einfuhr afrikanischer Erzeug- 
nisse hielt sich während der Monate Februar 
und April, für welche die englischen Ausweise 
vorliegen, in den bescheidenen Zissern von 
16 pCt. und 20 pECt., während seine Betheili- 
gung an der Ausfuhr Sansibars nach dem 
afrikanischen Festlande nebst Inseln im März 
11 pCt. und im April sogar nur 10 PéCt. 
betrug. Freilich werden alle solche Angaben 
über die Handelsbewegung Sansibars erst bei 
erheblich längeren Beobachtungen, als diejenigen 
sind, welche den englischen Veröffentlichungen 
zu Grunde liegen, von dauerndem statistischen 
Werth sein können. Man wird demnach gut 
thun, aus der augenblicklichen Handelsbilanz 
Sansibars keinc voreiligen Schlüsse für die 
Zukunft zu ziehen. 
Ueber die Gründung einer Handelskammer 
in Sansibar 
wird berichtet: 
Auf Einladung Mr. Portals versammel- 
ten sich am 25. Juni die Vertreter der bedeu- 
tenderen in Sansibar ansässigen Handelsfirmen 
aller Nationalitäten in dem Gebäude der bri- 
tischen Vertretung, um sich über die Frage der 
Errichtung einer Handelskammer ins Benehmen 
zu setzen. Man nahm eine Resolution des 
Inhalts an, daß die Bildung einer Handels- 
kammer im Interesse des Sansibarhandels 
wünschenswerth sei, und wählte eine aus 6 Per- 
sonen (3 Eugländer, 1 Deutscher, 1 Franzose 
und 1 Amerikaner) bestehenden Ausschuß, um 
mit den breiteren Handelskreisen, und zwar 
sowohl den europäischen wie den einheimischen, 
wegen des etwaigen Beitritts zu einer Handels- 
kammer in Fühlung zu treten. 
Am 29. Juni fand demnächst im Zollhause 
eine zweite Versammlung statt, bei welcher 
17 europäische Firmen und 13 einheimische 
(indische) Häuser vertreten waren. Nach dem 
  
420 — 
Bericht des Ausschusses über das Resultat der 
angestellten Erhebungen wurde auf Antrag von 
Mr. Portal die Bildung einer Handelskammer 
einstimmig beschlossen und zur Wahl des aus 
2 englischen, 2 deutschen, 1 amerikanischen, 
1 französischen und 4 indischen Vertretern be- 
stehenden Vorstandes geschritten. Zum Vor- 
sitzenden und stellvertrelenden Vorsibenden, 
welche beide Europäer sein müssen, wurden 
die Herren W. J. W. Nicoll, Vertreter der 
Firma Smith, Mackenzie & Co., und C. We- 
gener, Vertreter von Hansing & Co., gewählt. 
Die Statuten werden sich im Wesentlichen 
au diejenigen der Handelskammer zu Bombay 
anlehnen. Da jedoch die Engländer bei der 
Zusammensehung des Vorstandes im Verein 
mit den Vertretern des indischen Handels stets 
über die Majorität verfügen, so ist auf fran- 
zösische Anregung eine Klausel in das Statut 
aufgenommen worden, welche die Erörterung 
aller, auf die Abänderung der bestehenden 
Handelsverträge bezüglichen Fragen von vorn- 
herein ausschließt. Es sollte dadurch vermieden 
werden, daß sich dic englische Regierung für 
einen die Verträge betreffenden Abänderungs- 
vorschlag auf einen durch Majorisirung der 
Vertreter des fremdländischen Handels zustande- 
gekommenen Beschluß der Handelskammer solle 
stützen können. 
Ueber die erste Versammlung vom 25. Juni 
brachte die amtliche „Gazette“ einen ausführ= 
lichen Bericht. Danach soll die Handelskammer 
zur Verständigung in allgemeinen, den Handel 
betreffenden Fragen dienen, bestehende Miß- 
bräuche abschaffen, über Handelsangelegenheiten 
Auskuuft geben, eintretendenfalls Streitigkeiten 
schlichten und ähnliches mehr. 
Mr. Portal motivirte die Nothwendigkeit 
einer Handelskammer hauptsächlich mit dem 
bedeutenden Aufschwung, den der Handel 
Sansibars ungeachtet der Entwerthung des 
Silbers seit der Aufhebung der Einfuhrzölle 
genommen und führte als Merkmal dafür den 
Unterschied der Import- und Exportziffern des 
Mai, verglichen mit denjenigen des Monats 
April, an. Der Import sei im Mai gegen 
den April um 600 000 Rupien und der Export 
um 300 000 Nupien gewachsen. 
Nach der offiziellen Statistik trifft diese 
Angabe zwar ziffermäßig zu. Es betrug 
nämlich in Rupien ausgedrückt: 
im April im Mai 
a) der Import: 1170 045 1 823 307 
b) der Export: 1 156 074 1 446 731. 
Eine nähere Prüfung der Einfuhrliste er- 
giebt jedoch, daß ausschließlich der Import
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.