Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiser- 
lichen Insiegel. 
Gegeben Swinemünde, den 4. Seplember 1892. 
An Bord M. ). „Laiseradler“. 
(I.. 8.) Wilhelm I. R. 
Graf v. Caprinvi. 
Ausdehnung der dentschen Schutzherrschaft in Südwestafrika. 
Das herrenlose zwischen Herero und Ovamboland innerhalb der deutschen Interessen- 
sphäre in Südwestafrika gelegene Gebiet ist nach erfolgter Genehmigung Sr. Majestät des 
Kaisers unter den Schutz des Deutschen Reiches gestellt worden. 
Damaraland-Konzession 
(belreffend die Gewährung von Land-, Bergbau= und Eisenbahnberechtigungen in einem Theile 
von Damaraland an die South Westafrican Company Limited in London). 
Nachdem die Herren Rechtsamvalt Dr. Scharlach und Kaufmann C. Wichmann 
zu Hamburg, welchen unter dem 3. August d. J. Land-, Vergbau= und Eisenbahnberechtigungen 
im Damaralande (Südwestafrila) unter dem Vorbehalte verliehen worden sind, daß innerhalb 
einer beslimmten Frist eine Gesellschaft zur Verwerthung der ertheilten Berechtigungen mit dem 
ersorderten Kapilal gegründet werde, den Nachweis erbracht haben, daß die Konzession an eine 
zur Verwerthung der verliehenen Gerechtsame unter dem Namen Sonth Westafrican Com- 
pany Limited in London gegründete Gesellschast mit einem eingezahlten Anfangskapital von 
Dreihundert Tausend Marl übertragen worden ist: 
wird die ertheilte Konzession (Damaraland-Konzession) hierdurch endgültig aner- 
kannt und die Uebertragung derselben an die Sonth Westafrican Company Limiled 
genehmigt. 
Eine Aussertigung der Konzession licegt in deutscher und englischer Sprache dieser 
Urlunde bei. Der deutsche Text soll bei der Auslegung mastgebend sein. 
Berlin, den 12. Seplember 1892. 
Auswärtiges Amt. Kolonial-Abtheilung. 
Kayser. 
Die Damaraland-Konzession begreift solgende Rechte in lich: 
Theil l. 
Artilel 1. 
Das ausschließliche Recht zur Anssuchung und Gewinnung von Mineralien in einem 
Bczirk in Damaraland (Südweslafrila) in der Ausdehnung von zmei Breitengraden und drei 
Längengraden oder von einem dem gleichlommenden Flächeninhalte, welcher in jedem Falle alle 
Kupsergruben von Otavi einschließt und nördlich und östlich von dem Gebiete gelegen ist, 
woran die Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika das Eigenthumsrecht und die Berg- 
werksgerechtsame hat. Dieser Bezirk ist von den Konzessionären innerhalb einer Frist von drei 
Jahren vom Tage dieser Konzession an auszuwählen und zu begrenzen; die Auswahl und 
Begrenzung lann seilens der Konzessionäre zunächst in Pausch und Bogen ersolgen, vorbehaltlich 
einer späleren genauen Abmessung.
	        
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