nach dem Südende des Nyassa führte, existirt
heute nicht mehr. Die fortwährenden Beun-
ruhigungen durch die Wagwangwara haben
die Karawanen veranlaßt, diese Straße ganz
aufzugeben und einen südlicheren Weg zu wählen.
Mesule, die alte Karawanenstadt, in welcher
v. d. Decken, der lühne und unglückliche
Forscher, durch die Araber gezwungen wurde
umzukehren, ist mit den übrigen kleineren
Orten vom Erdboden verschwunden. Alle
Karawanen, welche aus dem Jav Lande und
den westlich des Nyassa belegenen Gebieten
nach der Küste lommen, nehmen ihren Weg
durch das Rowuma-Thal, durchschreiten den
Fluß bei Unde oder Makotschero und nehmen
dann den Weg über Pandwika Masasi nach
Lindi. Einige Elsenbein-Karawanen, welche
vom Nordende des Nyassa nach Lindi gehen,
setzen bei der englischen Station Karonga über
den See und gehen über Songen nach Moesi,
welches jettt der Haupttarawanenplatz des
Südens ist, und folgen dann von Masasi aus
dem Lauf des Ukuledi. Diese Straße wird
aber nur von sehr großen Karawanen benußt,
welche hinreichend Gewehre besitzen, um den
Wagwangwara Respekt einzuslößen; auch sollen
die Karawanen in der trockenen Jahreszeit
von Moesi nach Majeje mehrere Tage hin
durch kein Wasser sinden. Aus dem Malua-
und Mavia-Lande lommen keine Karawanen
nach dem Norden. Vom Nordende des Ma-
londe-Plateaus führt noch eine Straße über
Lukumbi, Lirulu, Kiswere nach Kilwa, auf
der hauptsächlich Gummi= und Kopal-Kara
wanen verkehren. Außer diesen Straßen giebt
es keine Wege durch die wasserlose Steppe
zwischen der Küste und dem Nyassasee. Für
europäische Karawanen führt der sicherste Weg
nach dem Nyassa durch das Jao-Land und
mündet etwa unter dem 12. Breitengrade bei
Lukome am See.
Thätigkeit der Raiserlichen Marine in der Südsee
und Südwestafrika.
(Expeditionen und Untersuchung der südwest-
afrikanischen Häfen.)
Heft X der Annalen der Hydrographie
enthält nautische Mittheilungen aus dem Reise-
bericht S. M. Krzr. „Bussard“, Kommandant
Korv.-Kapt. Gertz, welcher im April und
Mai eine Reise durch das deutsche Schutzgebiet
der Südsee (Kaiser Wilhelmsland, Bismarck-
Archipel und Marshall-Inseln) unternommen
hat.
In demselben Heft sind Angaben aus dem
Bericht des Kommandanten S. M. Krzr. „Ha-
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bicht“, Korv.-Kapt. Heßner, über seine Reise
von Kamerun nach Kapstadt (Jannar bezw.
März 1892) zum Abdruck gelangt.
Ueber die ersterwähnte Reise und die auf
derselben erledigten Requisitionen enthält ferner
das Oltober-November-Heft der „Marine-
Rundschau“ ausführliche Mittheilungen. Es
wurde insbesondere eine Strafexpedition gegen
die südlich von Hatbzfeldthafen gelegenen Ort-
schaften unternommen, deren Bewohner im
vorigen Jahre den Stationsvorsteher und zwei
Missionarc ermordet hatten, ebenso gen Bossu
(Neu-Mecklenburg), wo ein Händler ermordet
worden war.
Dem in demselben Hest abgedruckten Be-
richte des Kommandanten S. M. Kbt. „Hyäne“
entnehmen wir Folgendes über die Häfen des
südwestafrikanischen Schutzgebietes:
a) Angra Pegquena.
Am 19. Juli wurde um Mittag nach
Angra Pequena gesteuert, nachdem vorher durch
Peilungen des Albatroß= Hügels und der
Possession = Insel das Besteck kontrollirt war,
und im Robert-Hafen geankert. Die einge-
zeichucten und früher berichteten Flaggenstangen,
Kreuze 2c. wurden sämmtlich vorgefunden.
Nach der Menge der auf Halifax= und
Penguin-Insel lagernden Guano-Säcke zu
schließen, ist der Handel hiermit im besten
Gangc, dagegen scheint der Fischfang, wie ein
selbst angestellter Versuch ergab und der dort
befindliche Fischer bestätigte, bedentend nach-
gelassen zu haben.
Auch der Handel nach Kapstadt beschräukt
sich nur noch auf einige bessere Fischsorten.
Da es sich herausgestellt hat, daß die jetzige
Anlegestelle im Robert-Hafen für den Verkehr
mit Schiffen erhebliche Schwierigkeiten bietet,
so geht die deutsche Kolonial-Gesellschaft für
Südwest-Afrika mit dem Gedanken um, die
Gebäude an die Stellc der heutigen Fischerei,
gegenüber der Südspitze von der Shark-Insel
zu verlegen. Diese Stelle ist auf dem Plan
der Karte Titel VIII, Nr. 16, schon mit
„good landing“ bezeichnet, entspricht, wie eine
Besichtigung und Auslothung ergeben hat, in
seemännischer Beziehung allen Anforderungen.
Geschützt ist sie durch vorliegende Felsen gegen
Seegang aus jeder Nichtung, hat beim niedrig-
sien Wasserstand genügende Tiefe, auch für be-
ladene Boote, und dürste daher in diesem Falle
ein Wiederaufban der durch den heftigen See-
gang im Robert-Hafen zerstörten Pier nicht
nöthig sein. Ob der Ankerplaßz vor diesem
Bootshafen für Schiffe dem hinter Penguin-
Jusel befindlichen vorzuziehen ist, kann nur
durch die Praxis festgestellt werden.