Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

nach dem Südende des Nyassa führte, existirt 
heute nicht mehr. Die fortwährenden Beun- 
ruhigungen durch die Wagwangwara haben 
die Karawanen veranlaßt, diese Straße ganz 
aufzugeben und einen südlicheren Weg zu wählen. 
Mesule, die alte Karawanenstadt, in welcher 
v. d. Decken, der lühne und unglückliche 
Forscher, durch die Araber gezwungen wurde 
umzukehren, ist mit den übrigen kleineren 
Orten vom Erdboden verschwunden. Alle 
Karawanen, welche aus dem Jav Lande und 
den westlich des Nyassa belegenen Gebieten 
nach der Küste lommen, nehmen ihren Weg 
durch das Rowuma-Thal, durchschreiten den 
Fluß bei Unde oder Makotschero und nehmen 
dann den Weg über Pandwika Masasi nach 
Lindi. Einige Elsenbein-Karawanen, welche 
vom Nordende des Nyassa nach Lindi gehen, 
setzen bei der englischen Station Karonga über 
den See und gehen über Songen nach Moesi, 
welches jettt der Haupttarawanenplatz des 
Südens ist, und folgen dann von Masasi aus 
dem Lauf des Ukuledi. Diese Straße wird 
aber nur von sehr großen Karawanen benußt, 
welche hinreichend Gewehre besitzen, um den 
Wagwangwara Respekt einzuslößen; auch sollen 
die Karawanen in der trockenen Jahreszeit 
von Moesi nach Majeje mehrere Tage hin 
durch kein Wasser sinden. Aus dem Malua- 
und Mavia-Lande lommen keine Karawanen 
nach dem Norden. Vom Nordende des Ma- 
londe-Plateaus führt noch eine Straße über 
Lukumbi, Lirulu, Kiswere nach Kilwa, auf 
der hauptsächlich Gummi= und Kopal-Kara 
wanen verkehren. Außer diesen Straßen giebt 
es keine Wege durch die wasserlose Steppe 
zwischen der Küste und dem Nyassasee. Für 
europäische Karawanen führt der sicherste Weg 
nach dem Nyassa durch das Jao-Land und 
mündet etwa unter dem 12. Breitengrade bei 
Lukome am See. 
Thätigkeit der Raiserlichen Marine in der Südsee 
und Südwestafrika. 
(Expeditionen und Untersuchung der südwest- 
afrikanischen Häfen.) 
Heft X der Annalen der Hydrographie 
enthält nautische Mittheilungen aus dem Reise- 
bericht S. M. Krzr. „Bussard“, Kommandant 
Korv.-Kapt. Gertz, welcher im April und 
Mai eine Reise durch das deutsche Schutzgebiet 
der Südsee (Kaiser Wilhelmsland, Bismarck- 
Archipel und Marshall-Inseln) unternommen 
hat. 
In demselben Heft sind Angaben aus dem 
Bericht des Kommandanten S. M. Krzr. „Ha- 
  
588 — 
bicht“, Korv.-Kapt. Heßner, über seine Reise 
von Kamerun nach Kapstadt (Jannar bezw. 
März 1892) zum Abdruck gelangt. 
Ueber die ersterwähnte Reise und die auf 
derselben erledigten Requisitionen enthält ferner 
das Oltober-November-Heft der „Marine- 
Rundschau“ ausführliche Mittheilungen. Es 
wurde insbesondere eine Strafexpedition gegen 
die südlich von Hatbzfeldthafen gelegenen Ort- 
schaften unternommen, deren Bewohner im 
vorigen Jahre den Stationsvorsteher und zwei 
Missionarc ermordet hatten, ebenso gen Bossu 
(Neu-Mecklenburg), wo ein Händler ermordet 
worden war. 
Dem in demselben Hest abgedruckten Be- 
richte des Kommandanten S. M. Kbt. „Hyäne“ 
entnehmen wir Folgendes über die Häfen des 
südwestafrikanischen Schutzgebietes: 
a) Angra Pegquena. 
Am 19. Juli wurde um Mittag nach 
Angra Pequena gesteuert, nachdem vorher durch 
Peilungen des Albatroß= Hügels und der 
Possession = Insel das Besteck kontrollirt war, 
und im Robert-Hafen geankert. Die einge- 
zeichucten und früher berichteten Flaggenstangen, 
Kreuze 2c. wurden sämmtlich vorgefunden. 
Nach der Menge der auf Halifax= und 
Penguin-Insel lagernden Guano-Säcke zu 
schließen, ist der Handel hiermit im besten 
Gangc, dagegen scheint der Fischfang, wie ein 
selbst angestellter Versuch ergab und der dort 
befindliche Fischer bestätigte, bedentend nach- 
gelassen zu haben. 
Auch der Handel nach Kapstadt beschräukt 
sich nur noch auf einige bessere Fischsorten. 
Da es sich herausgestellt hat, daß die jetzige 
Anlegestelle im Robert-Hafen für den Verkehr 
mit Schiffen erhebliche Schwierigkeiten bietet, 
so geht die deutsche Kolonial-Gesellschaft für 
Südwest-Afrika mit dem Gedanken um, die 
Gebäude an die Stellc der heutigen Fischerei, 
gegenüber der Südspitze von der Shark-Insel 
zu verlegen. Diese Stelle ist auf dem Plan 
der Karte Titel VIII, Nr. 16, schon mit 
„good landing“ bezeichnet, entspricht, wie eine 
Besichtigung und Auslothung ergeben hat, in 
seemännischer Beziehung allen Anforderungen. 
Geschützt ist sie durch vorliegende Felsen gegen 
Seegang aus jeder Nichtung, hat beim niedrig- 
sien Wasserstand genügende Tiefe, auch für be- 
ladene Boote, und dürste daher in diesem Falle 
ein Wiederaufban der durch den heftigen See- 
gang im Robert-Hafen zerstörten Pier nicht 
nöthig sein. Ob der Ankerplaßz vor diesem 
Bootshafen für Schiffe dem hinter Penguin- 
Jusel befindlichen vorzuziehen ist, kann nur 
durch die Praxis festgestellt werden.
	        
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