Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Maßstabe von 1:2000000 gehalten sein und 
mehrere Blätter enthalten. Es wird uns hier 
ein ungemein reiches Material in Aussicht ge- 
stell:: der Atlas wird insgesammt 30 Karten 
mit vielen Hundert Nebenkarten 
Wir können auch dieses Unternehmen nur mit 
lebhafter Freude begrüßen. 
Deutscher Kolonialkalender für das 
Jahr 1893 von Gustav Meinecke. 
Das vorliegende koloniale Nachschlagebuch 
ist ein sehr angenehmes Hülfsmittel zur Orien- 
tirung für alle Diejenigen, welche sich mit 
kolonialen Dingen beschäftigen. Man findet 
darin alles Wissenswerthe sowohl über die 
staatliche Vertretung deutscher Kolonialpolilit, 
wie über die privaten Kolonialgesellschaften, 
von denen 13 für die deutschen Schutzgebiete 
und 5 für außerdeutsche angegeben werden; 
dazu kommen dann noch 6 Agitationsgesell- 
die Deutsche Kolonialgesellschaft, 
schaften: der 
647 
umfassen. 
Zentralverein für Handelsgeographie, die Nach- 
tigalgesellschaft, der Deutsche Frauenverein für 
Krankenpflege in den Kolonien, das Komitee 
der Antistlaverei-Lotterie und der Afrikaverein 
Deutscher Katholiken. Auch den in den Kolonien 
thätigen Missionen ist eine eingehende Be- 
sprechung gewidmet. Als Titelblatt trägt das 
nütliche Büchlein das Bild des Kaiserlichen 
Kommissars Major v. Wissmann. 
A u. A. A A. A. . S. 4u. . . . A. . A. A. A. A. A. A. K. X. A. A.A., A. S . 
Titterakur-Verzeichni. 
Ohrwalder, J., Aufstand und Reich des 
Madhi im Sudan und meine zehnjährige 
Gefangenschaft dortselbst. Herausgegeben 
vom Zweigverein der Leo-Gesellschaft. Mk. 4,20. 
Innsbruck, Verlag von Carl Nauch. 
Kolonial= Kalender, deutscher, für dao 
Jahr 1893. Nach amtlichen Quellen bearbeitet 
unnd berausgegeben von G. Meinecke. Jahrg. 5 
k- 
Leipzig, Jul. Klinkhardt. 
  
Anjzeigen. 
  
Inserale där die ie pweigespontene Pengur= oder deren Raum 35 vicunid sind an die Vertrichslestung. nern W12, gochstraße c 0, 
t deren Zweigstelle, SWII, Vernburger Etraie 22, einzusen 
Aufgebot. 
Auf Grund der Kaiserlichen Verordnung, be- 
treffend das Bergwesen im südwestafrikanischen Schutz- 
gebiet, vom 6. September 2 wird folgendes 
Aufgebot von Amtswegen erlassen: 
Diejenigen, welche in den Gebieten der Bondel- 
der Vel oschvendrager und von Zwart- 
oop) vor dem Erlaß der 
Verfügung des lnnshos Kommissars vom 1. April 
1890 auf die Aufsuchung und Gewinnung von Mine- 
ralien der in § 1 der Verordnung vom 15. August 
1889 bezeichneien Ne bezügliche Gerechtsame rechts- 
gültig erworben zu haben glauben, werden auf- 
Peiorbere8 diese Gerechtsame spätestens bis zum 
1. 1893, Vormittags 9 Uhr, bei der 
E. Ipriik Berg gbehör rde des sud weslafritanischen 
Schutzgebietes in Windhoel anzumelden 
Die Versäumung der Anmeldung hat den Verlust 
der Gerechtsame zur Folge. 
Anmeldende, welche nicht in dem Schupzgebiete 
ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben, müssen für 
das Verfahren einen im Schutgebiete sich dauernd 
aufhaltenden Zertreter bestellen und der Vergbehörde 
namhast machen 
Winovoer, den 25. November 1892. 
Der stellvertretende Kaiserliche Kommissar 
für das südwestafrikanische Schupggebiet: 
v. Frangois. 
F. H. SCOHMIOT 
ARCHITEKT UND BAUBERNEIIMER. 
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