Maßstabe von 1:2000000 gehalten sein und
mehrere Blätter enthalten. Es wird uns hier
ein ungemein reiches Material in Aussicht ge-
stell:: der Atlas wird insgesammt 30 Karten
mit vielen Hundert Nebenkarten
Wir können auch dieses Unternehmen nur mit
lebhafter Freude begrüßen.
Deutscher Kolonialkalender für das
Jahr 1893 von Gustav Meinecke.
Das vorliegende koloniale Nachschlagebuch
ist ein sehr angenehmes Hülfsmittel zur Orien-
tirung für alle Diejenigen, welche sich mit
kolonialen Dingen beschäftigen. Man findet
darin alles Wissenswerthe sowohl über die
staatliche Vertretung deutscher Kolonialpolilit,
wie über die privaten Kolonialgesellschaften,
von denen 13 für die deutschen Schutzgebiete
und 5 für außerdeutsche angegeben werden;
dazu kommen dann noch 6 Agitationsgesell-
die Deutsche Kolonialgesellschaft,
schaften: der
647
umfassen.
Zentralverein für Handelsgeographie, die Nach-
tigalgesellschaft, der Deutsche Frauenverein für
Krankenpflege in den Kolonien, das Komitee
der Antistlaverei-Lotterie und der Afrikaverein
Deutscher Katholiken. Auch den in den Kolonien
thätigen Missionen ist eine eingehende Be-
sprechung gewidmet. Als Titelblatt trägt das
nütliche Büchlein das Bild des Kaiserlichen
Kommissars Major v. Wissmann.
A u. A. A A. A. . S. 4u. . . . A. . A. A. A. A. A. A. K. X. A. A.A., A. S .
Titterakur-Verzeichni.
Ohrwalder, J., Aufstand und Reich des
Madhi im Sudan und meine zehnjährige
Gefangenschaft dortselbst. Herausgegeben
vom Zweigverein der Leo-Gesellschaft. Mk. 4,20.
Innsbruck, Verlag von Carl Nauch.
Kolonial= Kalender, deutscher, für dao
Jahr 1893. Nach amtlichen Quellen bearbeitet
unnd berausgegeben von G. Meinecke. Jahrg. 5
k-
Leipzig, Jul. Klinkhardt.
Anjzeigen.
Inserale där die ie pweigespontene Pengur= oder deren Raum 35 vicunid sind an die Vertrichslestung. nern W12, gochstraße c 0,
t deren Zweigstelle, SWII, Vernburger Etraie 22, einzusen
Aufgebot.
Auf Grund der Kaiserlichen Verordnung, be-
treffend das Bergwesen im südwestafrikanischen Schutz-
gebiet, vom 6. September 2 wird folgendes
Aufgebot von Amtswegen erlassen:
Diejenigen, welche in den Gebieten der Bondel-
der Vel oschvendrager und von Zwart-
oop) vor dem Erlaß der
Verfügung des lnnshos Kommissars vom 1. April
1890 auf die Aufsuchung und Gewinnung von Mine-
ralien der in § 1 der Verordnung vom 15. August
1889 bezeichneien Ne bezügliche Gerechtsame rechts-
gültig erworben zu haben glauben, werden auf-
Peiorbere8 diese Gerechtsame spätestens bis zum
1. 1893, Vormittags 9 Uhr, bei der
E. Ipriik Berg gbehör rde des sud weslafritanischen
Schutzgebietes in Windhoel anzumelden
Die Versäumung der Anmeldung hat den Verlust
der Gerechtsame zur Folge.
Anmeldende, welche nicht in dem Schupzgebiete
ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben, müssen für
das Verfahren einen im Schutgebiete sich dauernd
aufhaltenden Zertreter bestellen und der Vergbehörde
namhast machen
Winovoer, den 25. November 1892.
Der stellvertretende Kaiserliche Kommissar
für das südwestafrikanische Schupggebiet:
v. Frangois.
F. H. SCOHMIOT
ARCHITEKT UND BAUBERNEIIMER.
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