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selben bekannt macht. Besonders erwähnenswerth
erscheint als Fiebermiktel le fruit de baoba
(Adansonia digitata), die bekannte Affenbrotfrucht,
sowie- die Majaja (Malpighia?), ein spezifisches
Mittel gegen den Biß von Schlangen und tollen
Hunden. Der große Ruf, den diese Mittel unter
den Eingeborenen haben, soll auf gute Erfolge ge-
gründet sein. Besonders bezüglich des ersteren Mittels
hofft Verfasser, daß noch weitere Erfahrungen über
seine Wirksamkeit Aufschluß geben werden. Im let-
ten Appendix empfiehlt Verfasser ein Präservativ-
Rezept gegen die in Südafrika nicht seltenen Lungen-
erkrankungen des Rindviehs, besonders der Zugochsen,
das er bei dem hohen Werthe derselben für beson-
ders beachtenswerth hält. Dasselbe ist sehr einfach,
auch bei uns bekannt und lautet: man gebe den
Ochsen zwei= bis dreimal in der Woche Kochsalz.
Die vorstehende kurze Inhaltsangabe möge dazu
beitragen, dem leicht verständlich geschriebenen Buche
des Pére Etterlé auch in deutschen Kolonialkreisen
die verdiente Beachtung zu verschaffen. Dasselbe
erscheint besonders werthvoll dadurch, daß der Ver-
fasser, frei von jedem Streben nach Kurpfuscherei,
sachgemäße und für den Laien bei Mangel ärztlicher
Hülfe leicht ausführbare Rathschläge für die wich-
tigsten Erkrankungen des tropischen Afrikas gicbt.
Dr. Kohlstock,
Stabsarzt bei dem medizinisch-chirurgischen
Friedrich-Wilhelms-Institut.
Von Kieperts Deutschem Kolonial-Atlas
für den amtlichen Gebrauch, Preis in Lederband mit
Goldtitel 18 M., den wir auf S. 646 des vorigen
Jahrgangs besprochen, ist nach Verlauf von 1½ Mo-
naten bereits die zweite Auflage (drittes Tausend)
erschienen. Wir können der Verlagshandlung von
D. Neimer (Hoefer & Vohsen) nur unseren Glück-
wunsch aussprechen, daß das schöne Kartenwerk so
rasch die wohlverdiente Anerlennung gefunden hat.
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Anzeigen.
nferale (ur die zweigespallene Zru eile oder deren Raum 35 Pfennig) sind on die Vertriebsleitun , Verlin SW1, Kochstraße 68—70,
S S aweigelp od 1 Zweigstelle, o aa Straße 226, einzusend PS chliraß
Beschluß.
Gemäß Artikel 14 des Deutschen andelsgesetbuches
werben für, den Bezirk des Kaiserlichen Gerichts des Schutz-
peb ietes der Neu= Guinea-Kompagnie zu Friedrich Wil-
gebieten . -z18. offeutliche Blätter, in welchen die im Laufe
des nächstfolgenden Jahres gemäß Artikel 13 a. a. O. vor-
geschriebenen Bekanntmachungen erfolgen sollen:
1. der Deutsche Reichs= und Königlich Preußische Staats-
awe * — Central-Handelsregister für das
eeutsche N
2. das Deutsche Kolonialblatt, Amtsblatt für die Schutz-
gebiete des Deutschen Reichs (herausgegeben im
Auswärtigen Amt)
hierdurch bestimmt. (#)
Friedrich Wilhelmshafen, den 1. Dezember 1892.
(L. S.) gez. Senfft,
Namens und an Stelle des Kaiserlichen Richters des Schutz=
gebietes der Neu-Guinea-Kompagnie.
Beschlußt.
Für den Bezirl des Kaiserlichen Gerichts hierselbst
werden die nach Artikel 13 des Handelsgesetzbuches ersor-
derlichen Bekanntmachungen im Laufe des nächsten Jahres
im Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen
Staats-Anzeiger (Veilage), sowie im Deutschen Kolonial-
blatt, Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reiches
(herausgegeben von der Kolonial-Abtheilung des Aus-
wärtigen Amts) erfolgen. le
Ausgefertigt Herbertshöhe, den 1. Dezember 1892.
L. 8.) gez. Müller,
Gerichtsschreiber.
gez. Geißler,
Kaiserlicher Richter des
Schutzgebiets der
Neu-Guinea-Kompagnie.
SJoseph Klar, Samenhandlung,
80 Linienstrasse BERLIN, Linienstrasse 80,
HNofrltef###an Sr. Majesekdes Katsers.—
ollerirt nebst tropischen Frucht- und Nutzpflanzen-Samen auch solchen von Gemilsen, soweit sich dieselben
nach den der botanischen Centralstelle in Berlin gemachten Mittheilungen als für den Anbau in den Tropen
geelgnet erwiesen haben. — Da dic botanische Centralstelle nur für eimmalige Versuche im Kleinen Gemüse-
samen lielert, so ollerire ich für grösseren Bedarf gegen fr. Einsendung von Maurk 12,— franco aller deutschen
alulkanfschen Kolonlen gut verpackt 1 Kollektion von Brutto 5 Kllo inel. Emballage.
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