Die Haupteinfuhrartikel waren:
LoandapBenguelas Ambriz Mossa,
Dollar Dollar Dollar Dollar
Baumwollenwaaren 650 000 600 270 45 000
Gewehre4000900% 0
u#0ser 75000 0000)0 000 3500
Eisenwaaren350000 100 000 100 000
eider — 0 000 — —
Baumwollenwaaren und Pulver kamen haupt-
sächlich aus England, Gewehre aus Belgien und
Frankreich, Kleider, Wein, Olivenöl aus Portugal.
Nächst England war Deutschland an der Einfuhr
am meisten betheiligt.
Die Einfuhr der Vereinigten Staaten betrug nach
den Deklarationen 71 310 Dollar, wird in Wirklich-
keit aber auf über 150 000 Dollar geschätzt.
Die Hauptausfuhrartikel waren:
Loanda,Benguela Ambriz Mossa-
Dollar Dollar Dollar Dollo
Palmdk 41 000 — — —-
Gmsnui(kssbbek).4600001100000— —-
Kassec..... 1300000—470000—
achö..... 72000145000— —
Palmtcrne... 35000- —- —
Glfenbeiu.... 175047000— 1100
Baumwolle 400 3200—.2000
Orseille 9500) 8000 — —
Gummi (gums) 3300% — —
Almoidina (Gummi
uphorbia
arborescens). . — — — 2200
VTiee — — — 19000
Schiffsverkehr. In den verschiedenen Häfen
von Angola kamen an 149 portugiesische, 29 fremde
Kriegsdampser und 7 portugiesische Kriegssegelschifse
mit einem Gesammtraumgehalt von 74 560 Kubik=
meter, 292 portugiesische, 339 fremde Handelsdampfer,
24 portugiesische und 32 fremde Segelschiffe mit
einem Gesammtraumgehalt von 955 876 Kubikmeler.
Auf dem Guanzafluß verkehrten 23 Dampfer
und 685 Passagiere.
Die Zahl der von Angola nach St. Thomé und
Principe beförderten Arbeiter war 1768.
Dem Küstenverkehr dienten in 15 Häfen im
Ganzen 3414 Fahrzeuge mit 102 746 Kubikmeter
Raumgehalt.
HSendung eines Pflanzentransportes für den botanischen
Garten in Ramerun.
Anfang dieses Monats ist wiederum ein größerer
Pflanzentransport in Wardschen Kästen mit dem
Damwpfer „Eduard Bohlen“ nach Victoria (Kamerun)
gesandt worden. Die Pflanzen stammen aus dem
Vermehrungshaus der Centralstelle für die Kolonien
256 —
des hiesigen Königlichen botanischen Gartens und
sind seiner Zeit durch Dr. Preuß, den Leiter des
botanischen Gartens in Victoria, ausgesucht worden.
Titterarische Besprechungen.
Die, deutsche Kolonial-Gesetzgebung, Samm-
lung der auf die deutschen Schutgebiete bezüglichen
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und internationalen
Vereinbarungen mit Anmerkungen und Sach-
register. Auf Grund amtlicher Quellen und zum
dienstlichen Gebrauch herausgegeben von Riebow,
Gerichts-Assessor. Berlin 1893. E. S. Mittler
& Sohn. Preis Mk. 14,— gebunden.
Das vorliegende Werk trägt einem längst gefühl-
ten Bedürfniß Rechnung. Es faßt die auf die
Kolonialverwaltung bezüglichen Bestimmungen zu-
sammen, die bisher vielfach zerstreut, zum Theil,
namentlich vor dem April 1890 — dem Beginn des
Erscheinens des „Deutschen Kolonialblattes“ — über-
haupt noch nicht veröffentlicht waren. Es zerfällt in
zwei Theile, von denen der erste Allgemeine Be-
stimmuiggen (Centralverwaltung, Rechtsverhältnisse der
Beamten, Rechtspslege, internationale Vereinbarungen),
der zweite die besonderen Bestimmungen für die
einzelnen Schutzgebiete, nach diesen geordnet, enthält.
Das Werk gewährt eine gute Uebersicht über die
gegenwärtigen Verhältnisse der deutschen Schutgebiete
und wird Jedem, der zu denselben in amtlichen oder
anderweiten Beziehungen steht, ein willkommenes
Hülfsmittel sein. Für die fortlaufende Ergänzung
wird durch das „Deutsche Kolonialblatt" Sorge
getragen.
Kriegs= und Expeditionsführung in Afrika
von C. Morgen, Premierlieutenant à la suite
des 4. Ostpreußischen Infanterie-Regiments Nr. 63,
kommandirt zum Auswärtigen Amt.
Der Verfasser hat in dem vorliegenden 40 Oktav-
seiten starken Schrifichen die Erfahrungen nieder-
helegt, welche er bei seinem Zuge durch das Kame-
runer Hinterland in Bezug auf die wichtigsten
Regeln der Expeditionsführung gesammelt hat. Er
schildert den Waffengebrauch der Eingeborenen und
ihre Kampfesweise, beschreibt die Zusammensetzung,
Vorbereitung und Ausrüstung einer Expedition und
stellt Grundsägze für ihre Durchführung auf.
Wenngleich den Ausführungen wesentlich westafrika-
nische Verhältnisse zu Grunde liegen, so ist Vieles
auch für Ostafrika beachtenswerlh. Die Lektüre der
Schrift kann jedem Expeditionsführer empfohlen
werden.