lichkeit der Kultur von Luzerne, Klee und Serra-
della in Togoland und ein Gutachten abgeben über
den Werth von Sanseviera-Fasern, welche von dem
Kaiserlichen Bezirkshauptmann in Tanga eingesandt
worden war.
4. Der bisher mit der Kultur der im Vermeh-
rungshause vorhandenen Pflanzen beauftragte Garten-
gehülfe Scholz ist zum Gärtner des botanischen
Gartens zu Victoria bestimmt worden und dahin
abgegangen. An seine Stelle ist der Gartengehülfe
Staudt getreten.
S#xpedition in das Dinterland der englischen
olonie Lagos.
Der Gouverneur der englischen Kolonie Lagos
Mr. Carter hat zu Anfang dieses Jahres eine Ex-
pedition zwecks Erschließung des Hinterlandes und
Beilegung eines alten Streites zwischen den Ibadans
und Ilorius unternommen. Er brach zu derselben
am 3. Januar in Begleitung von sieben Beamten
(darunter vier Europäer), 100 Mann Schustruppe
und 350 Trägern auf und gelangte auf dem Wege
über Otta—Abeokuta—Eruwa—Ado — Iseyin —
Oya nach Oybomosho, wo er am 6. Februar eintraf.
In Abeokuta und Oya wurden Friedens= und
Freundschaftsverträge mit den Beherrschern der Länder
Egba und VYoruba, Alake und Alafin ahgeschlossen.
Die wesentlichen Bestimmungen der Abmachungen
sind:
Verpflichtung zur Erhaltung friedlicher Beziehun=
gen zwischen den beiderseitigen Unterthauen und bei
etwai 5 Streitigkeiten endgültige Entscheidung durch
den Gouverneur, volle Freiheit des Handels, des
Grunderwerbes und der Niederlassung für die Unter-
thanen von Lagos in Egba und Yoruba, Verbot der
Wegesperrungen, Abschaffung der Menschenopfer und
thatkräftige Unterstützung der Missionsbestrebungen.
Die Unabhängigkeit der Länder wurde gegen das
Versprechen der beiden Häupllinge, sich der Schutz=
herrschaft keiner anderen Macht zu unterwerfen, zu-
gestanden.
In Oybomosho angelangt, begann der Gouver=
neur Vermittelungsverhandlungen zwischen den
Stämmen Ibadans und JIlorins, welche seit länger
als 16 Jahren in Fehde gestanden hatten. Es ge-
lang ihm, den Streit beizulegen und die Stämme
zu veranlassen, ihre Feldlager aufzugeben und an ihre
regulären Wohnsitze zurückzukehren.
Die Rückkehr des Gouverneurs erfolgte über
Ibadan—Idjebn OdeEpe. Er traf am 4. April
in Lagos wieder ein. Auf der ganzen Reise wurde
ihm an allen berührten Plätzen seitens der einge-
sessenen Bevölkerung die beste Aufnahme bereitet, in
Lagos wurde ihm bei der Rückkehr ein festlicher be-
geisterter Empfang zu Theil.
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½
Der Expedition wird von der Geschäftswelt der
Kolonie Lagos, zu welcher auch manche deutsche Fir-
men gehören, eine erhebliche Bedentung beigemessen.
Weil es dem Gorverneur gelungen ist, freundschaft-
liche Beziehungen mit den Stämmen des Hinter-
landes in durchaus friedlicher Weise herzustellen,
erhofft man wohl mit Recht eine bedeutende Belebung
des Verkehrs und Handels.
Auch der Erdkunde sind Dienste geleistet worden,
insofern einer der Begleiter des Gouverneurs die
Lage vieler Ortschaften durch fachkundige Beobach-
tungen festgestellt hat.
Der Jahresbericht der britisch-ostafrikanischen Gesellschaft,
welcher der demnächst stattfindenden Generalversamm-
lung vorgelegt werden soll, ist soeben veröffentlicht
worden.
In demselben wird zunächst eine Uebersicht über
die Thätigkeit der Gesellschaft im vergangenen Jahre
gegeben, wobei besonders eingehend das Verhältniß
der Kompagnie zu Uganda besprochen wird. Das
Ministerium Salisbury habe die Gesellschaft zur
Besitzergreifung jenes Landes ermuthigt. Da ihr
aber von Seiten des gegenwärtigen Kabinets jede
Unterstützung entzogen worden sei, so habe sie sich
zur Räumung entschließen müssen, und sie werde ihre
frühere Stellung in Uganda wohl nicht wieder ein-
nehmen.
Auch bezüglich Witus hege man ernsie Besorgnisse.
Die Koslen der Unterhaltung der für die Ruhe des
Landes nöthigen Polizeitruppen überstiegen die Mittel
der Gesellschaft. Die Direktoren machen daher be-
kannt, daß sie mit Ablauf des mit den indischen
Mannschaften abgeschlossenen Kontrakts am 1. Juni
d. Is. die Truppen nicht mehr in ihrer gegenwärtigen
Stärke erhalten könnten.
Sodann wird in dem Jahresberichte über fünf
Punkte Klage geführt, mit Bezug auf welche die Re-
gierung die Interessen der Kompagnie besonders ver-
nachlässigt habe:
1. Das lange Hinausschieben einer Entscheidung
über die zukünftige Stellung der Gesellschaft in den
Gebieten hinter dem Küstenlande.
2. Der Umstand, daß das von der Kompagnie
beanspruchte und vom Sultan von Sansibar zu-
gestandene Recht der Kapitalisirung der dem Sultan
jährlich zu zahlenden Rente noch nicht offiziell aner-
kannt worden sei.
3. Die Nchtertheilmg von Vollmachten zur
Erhebung von Steuern behufs Bestreitung der Po-
lizei= und Munizipalkosten.
4. Der Aufschub einer die geplanten Eisenbahn=
bauten betreffenden Entscheidung des Parlaments,
welche herbeizuführen die vorige Regierung sich ver-
pflichtet habe.